Erhalt des Fliedner-Hauses in Groß-Gerau

Der Landtag befürwortet den Erhalt des Fliedner-Hauses in Groß-Gerau als derzeit einzige Einrichtung für den offenen Jugendstrafvollzug in Hessen.

Eine Zusammenlegung des offenen Jugendvollzugs mit einem Haus des offenen Erwachsenenvollzugs widerspricht den besonderen Anforderungen an den Jugendvollzug und wird daher vom Landtag abgelehnt.

Begründung:

Das Fliedner-Haus in Groß-Gerau ist die derzeit einzige Einrichtung für den offenen Jugendstrafvollzug. Sie bietet insgesamt 14 Plätze, die in der Regel mit 10 bis 12 Jugendlichen und/oder Heranwachsenden besetzt sind. Die Einrichtung feierte in diesem Jahr ihr 50-jähriges Bestehen. Sie ist voll integriert in ein Wohngebiet in Groß-Gerau und leistet außerordentlich erfolgreiche Arbeit.

Die Landesregierung plant, das Fliedner-Haus zu schließen und stattdessen Plätze für den offenen Jugendvollzug in einer Abteilung des offenen Erwachsenenvollzugs in Gießen einzurichten. Der ständige Kontakt zu erwachsenen Straftätern und das Leben in einer Einrichtung mit umfangreicher Außensicherung ebnen den Weg in eine dauerhafte "Straftäter-Karriere" eher, als dass sie ihn verhindern.