Die Werkfeuerwehr besteht aus einem hauptamtlichen Leiter und 40 nebenamtlichen Einsatzkräften

Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport:

Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Bescheid vom 12. Januar 1988 die Betriebsfeuerwehr der damaligen Gummiwerke Fulda GmbH (heute Firma Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH) als Werkfeuerwehr anerkannt.

Die Werkfeuerwehr besteht aus einem hauptamtlichen Leiter und 40 nebenamtlichen Einsatzkräften. Alle Einsatzkräfte sind nach den Vorschriften für die Freiwilligen Feuerwehren ausgebildet. Nach einer Überprüfung der Werkfeuerwehr nach § 14 Abs. 5 HBKG im Juni 2002 hat das Regierungspräsidium mit Bescheid vom 23. Oktober 2002 den Anerkennungsbescheid in einigen Punkten ergänzt (Mindeststundenzahl der betriebsinternen Fortbildung der Einsatzkräfte, Dokumentation der Schulung, Lehrgänge für die Leitung der Werkfeuerwehr).

Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass die Firma Fuldaer Reifen in Fulda die finanziellen Mittel für die Aus- und Fortbildung der betriebseigenen Werkfeuerwehrbediensteten gekürzt hat?

Frage 2. In welcher Höhe werden die vorgenannten Mittel reduziert?

Frage 3. Auf welche Weise ist nach Ansicht der Landesregierung sichergestellt, dass trotz dieser Finanzstreichung die Werkfeuerwehr bei der Firma Fuldaer Reifen personell auf dem aktuellen Stand sein wird?

Frage 4. Auf welchem Weg wurde diese Veränderung bei der Werkfeuerwehr der Firma Fuldaer Reifen gegenüber dem Regierungspräsidium Kassel angezeigt?

Frage 5. Was wurde vonseiten des Regierungspräsidiums Kassel aufgrund der veränderten Aus- und Fortbildungsbedingungen bei der Werkfeuerwehr der Firma Fuldaer Reifen veranlasst?

Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über eine Kürzung der Mittel für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Werkfeuerwehr vor.

Das Regierungspräsidium Kassel hat berichtet, dass nach einer Mitteilung der Firma Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH entsprechende Behauptungen unzutreffend seien. Richtig sei vielmehr, dass die finanziellen Mittel für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Werkfeuerwehr angehoben wurden. Die Einhaltung des Anerkennungsbescheids von 1988 und der Auflagen des Ergänzungsbescheids von 2002 wird nach § 14 HBKG vom Regierungspräsidium Kassel regelmäßig überprüft. Wie mir das Regierungspräsidium berichtet, besteht gegenwärtig keine Veranlassung zu Beanstandungen.