Besoldungsgruppe

Besoldungsgruppe B 2 wird wie folgt geändert:

aa) Nach dem Amt Direktor, Direktorin bei einem Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung wird das Amt Direktor, Direktorin der Bezirksverwaltung eingefügt.

bb) Das Amt Leitender Realschulrektor, Leitende Realschulrektorin2) wird durch das Amt Leitender Realschuldirektor, Leitende Realschuldirektorin2) ersetzt.

cc) Das Amt Stellvertretender Direktor, Stellvertretende Direktorin der Staatsbibliothek wird durch das Amt Stellvertretender Generaldirektor, Stellvertretende Generaldirektorin der Staatsbibliothek ersetzt.

g) Besoldungsgruppe B 3 wird wie folgt geändert:

aa) Nach dem Amt Direktor, Direktorin der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung wird das Amt Direktor, Direktorin der Bezirksverwaltung eingefügt.

bb) Nach dem Amt Präsident, Präsidentin der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft wird das Amt Präsident, Präsidentin der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege eingefügt.

cc) Bei dem Amt Präsident, Präsidentin der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau wird vor dem Wort Landesanstalt das Wort Bayerischen eingefügt.

dd) Das Amt Präsident, Präsidentin der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird gestrichen.

ee) Bei dem Amt Vizepräsident, Vizepräsidentin der Landesanstalt für Landwirtschaft wird vor dem Wort Landesanstalt das Wort Bayerischen eingefügt.

h) Besoldungsgruppe B 4 wird wie folgt geändert:

aa) Die Ämter Generaldirektor, Generaldirektorin der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen und Präsident, Präsidentin der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen werden gestrichen.

bb) Nach dem Amt Präsident, Präsidentin der Monumenta Germaniae Historica wird das Amt Präsident, Präsidentin der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingefügt.

i) In Besoldungsgruppe B 5 wird nach dem Amt Erster Direktor, Erste Direktorin eines Regionalträgers der Deutschen Rentenversicherung das Amt Generaldirektor, Generaldirektorin der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen eingefügt.

j) Besoldungsgruppe B 6 wird wie folgt geändert:

aa) Bei dem Amt Präsident, Präsidentin der Landesanstalt für Landwirtschaft wird vor dem Wort Landesanstalt das Wort Bayerischen eingefügt.

bb) Nach dem Amt Präsident, Präsidentin der Lotterieverwaltung wird das Amt Präsident, Präsidentin der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen eingefügt.

k) In Fußnote 1 zu Besoldungsgruppe R 1 wird das Wort sieben durch das Wort fünf ersetzt.

l) Besoldungsgruppe R 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Fußnote 1 werden das Wort sieben durch das Wort fünf und das Wort acht durch das Wort sechs ersetzt.

bb) In Fußnote 6 werden die Worte 101 und mehr durch die Worte 60 bis 119 ersetzt und es wird folgender neuer Satz angefügt: An einer solchen Staatsanwaltschaft ist je mindestens eine solche Planstelle der Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage nach Anlage 4 auszubringen.

cc) In Fußnote 7 wird das Wort acht durch das Wort sechs ersetzt.19 ersetzt.

ff) Die bisherigen Fußnoten 6 bis 9 werden Fußnoten 7 bis 10.

n) In Besoldungsgruppe R 4 wird in Fußnote 1 die Zahl 41 durch die Zahl 20 ersetzt.

o) In Besoldungsgruppe R 5 wird nach dem Amt

dd) Die bisherigen Fußnoten 1 bis 4 werden Fußnoten 2 bis 5.

q) In Besoldungsgruppe R 7 wird die Angabe ... durch die Worte Generalstaatsanwalt, Generalstaatsanwältin1) ersetzt sowie folgende Fußnote 1 angefügt: 1)

Als Leiter oder Leiterin einer Generalstaatsanwaltschaft mit 300 und mehr Planstellen für Staatsanwälte und Staatsanwältinnen im Bezirk.

- In Besoldungsgruppe R 8 wird dem Amt Präsident, Präsidentin des Oberlandesgerichts Fußnote 1) sowie folgende Fußnote 1 angefügt: 1)

An einem Gericht mit bis zu 799 Planstellen für Richter und Richterinnen im Bezirk.

- Nach Besoldungsgruppe R 8 wird folgende neue Besoldungsgruppe R 9 angefügt: Besoldungsgruppe R 9

Präsident, Präsidentin des Oberlandesgerichts

An einem Gericht mit 800 und mehr Planstellen für Richter und Richterinnen im Bezirk.

19. In Anlage 3 wird in Besoldungsordnung R nach der Besoldungsgruppe R 8 und dem Betrag Anlage 11 wird wie folgt geändert:

a) Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:

aa) In der Zeile mit dem Amt Fachlehrer, Fachlehrerin in Besoldungsgruppe A 10 erhält der Klammerzusatz folgende Fassung: (bei ausschließlicher Verwendung an Förderschulen oder als Fachberater oder Fachberaterin an den Schulämtern und bei den Ministerialbeauftragten für die Realschulen mit Stellenzulage in Höhe von 51,13)

bb) Die Zeile mit dem Amt Fachlehrer, Fachlehrerin in Besoldungsgruppe A 11 wird durch folgende Zeilen ersetzt: Fachlehrer, Fachlehrerin in Besoldungsgruppe A 12 wird durch folgende Zeilen ersetzt: