Ordnungswidrigkeitenverfahren

Bezogen auf das Ordnungswidrigkeitenverfahren lässt sich keine unzulässige Einflussnahme feststellen, auch wenn der Landesbeauftragte für den Datenschutz über vier Monate benötigte, um festzustellen, dass er für die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeiten wegen Verstoßes gegen das Bremische Datenschutzgesetz nicht zuständig war. Anhaltspunkte für eine Einflussnahme von Behörden des Landes auf die Unabhängigkeit der Rechnungsprüfung oder den Leiter des Rechnungsprüfungsamts waren dessen ungeachtet nicht gegeben. Auch der Magistrat der Stadt Bremerhaven hatte auf die lange Bearbeitungszeit keinen Einfluss. Ganz im Gegenteil: Das Personal- und Organisationsamt bat um zügige Erledigung.

Schließlich lässt sich auch in Bezug auf das Beförderungsverfahren selbst keine unzulässige Einflussnahme feststellen. Wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat, hatte der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes keinen Anspruch auf Beförderung.

3. Vertragsentwürfe vom 19. und 21. September 2000

Im Vorfeld des in der Stadt Bremerhaven einheitlich festgelegten Beförderungstermins bereitete der Magistrat eine Vorlage zur Beförderung von Bediensteten mit Wirkung zum 1. Oktober 2000 vor. Die Beförderung des Leiters des Rechnungsprüfungsamts war wegen der laufenden disziplinarrechtlichen Vorermittlungen zum genannten Termin nicht vorgesehen. Aus diesem Grunde veranlasste die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung die Aussetzung der entsprechenden Magistratsvorlage so dass alle zum 1. Oktober 2000 geplanten Beförderungen gefährdet waren.

Die Koalitionsfraktionen der SPD und CDU bemühten sich im September 2000 um eine politische Lösung der mit dem Amtsleiter des Rechnungsprüfungsamts bestehenden Konflikte. In einer Koalitionsrunde bat der Vorsitzende der CDUStadtverordnetenfraktion, Paul Bödeker, den Oberbürgermeister, zur Lösung der Probleme ein gemeinsames Gespräch mit dem Leiter des Rechnungsprüfungsamts zu führen.

Insbesondere sollte versucht werden, eine Reihe von Konflikten auszuräumen, um das disziplinarrechtliche Vorermittlungsverfahren einstellen zu können und eine Beförderung des Leiters des Rechnungsprüfungsamts zum 1. Oktober 2000 zu ermöglichen.

Da der Oberbürgermeister eine verwaltungsseitige Lösung für ausgeschlossen hielt, lehnte er eine Beteiligung an einem Lösungsversuch ab. Stattdessen empfahl er, die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen, Klaus Rosche und Paul Bödeker, zu beauftragen, mit dem Leiter des Rechnungsprüfungsamts ein Gespräch mit dem Ziel einer politischen Lösung zu führen.

Zur Vorbereitung des Gesprächs bat Klaus Rosche um eine Zusammenstellung der aus der Sicht der Verwaltung regelungsbedürftigen Punkte.

a) Gesprächsverlauf:

Der Vorsitzende der SPD-Stadtverordnetenfraktion legte den Vertragsentwurf den beiden anderen Gesprächsteilnehmern, Paul Bödeker und Rainer Mattern, mit der Bemerkung vor, wenn Herr Mattern dieses Papier unterschreibe, sei die Angelegenheit erledigt.

Nachdem den Beteiligten Kopien des Papiers ausgehändigt wurden, las Herr Rosche den Vertragsentwurf Punkt für Punkt laut vor; die Herren Bödeker und Mattern machten zu den einzelnen Punkten Anmerkungen. Nach Aussage Herrn Matterns in der öffentlichen Beweisaufnahme habe er aufgrund der offensichtlich rechtswidrigen Formulierungen eine Zustimmung insgesamt abgelehnt. Am Ende des Vertrags befand sich eine Formulierung, nach der sich Herr Mattern zu Bewerbungen auf andere, seiner Qualifikation entsprechende Stellen verpflichten sollte. Nach Aussage des Vorsitzenden der CDU-Stadtverordnetenfraktion in der öffentlichen Beweisaufnahme war für ihn hier der Punkt erreicht, an dem er erklärt habe, ein solcher Vertrag könne nicht unterschrieben werden. Das Gespräch wurde ohne eine Vereinbarung zum weiteren Vorgehen beendet.

Im Anschluss daran begaben sich die beiden Fraktionsvorsitzenden in das Dienstzimmer des Stadtverordnetenvorstehers, mit dem sie den Vertragsentwurf unter Berücksichtigung der Anmerkungen Herrn Matterns erörterten.

Herr Beneken notierte sich Änderungsvorschläge; Herr Bödeker überließ Herrn Beneken seine aus der Besprechung mit Herrn Mattern stammenden Gesprächsnotizen. Die Gesprächsteilnehmer vereinbarten, dass Herr Beneken den Fraktionsvorsitzenden ein überarbeitetes Papier zukommen lassen werde.

Im Rahmen dieser Besprechung erörterten die Beteiligten auch die Einrichtung eines Rechnungsprüfungsausschusses als Unterausschuss des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses mit dem Ziel der Sicherstellung einer zeitnahen Behandlung von Prüfberichten des Rechnungsprüfungsamts.

Zunächst übersandte der Stadtverordnetenvorsteher den von ihm erstellten zweiten Vertragsentwurf vom 21. September 2000 per Telefax an den Vorsitzenden der SPD-Fraktion und nach Vorliegen dessen Einverständnisses gleichfalls per Telefax an den Vorsitzenden der CDU-Fraktion. Eine weitere Erörterung des zweiten Vertragsentwurfes fand nicht mehr statt, da die CDU-Fraktion die Angelegenheit nicht weiter verfolgen wollte.

b) Urheber des ersten Vertragsentwurfs

Im Rahmen der in der Koalitionsrunde erfolgten Beauftragung der beiden Fraktionsvorsitzenden bat Herr Rosche ­ wie oben dargestellt ­ um Zusammenstellung der streitigen Punkte. Dieser Bitte kam der ehemalige Magistratsdirektor der Stadt Bremerhaven, Dietrich Kleine, nach und stellte die aus seiner Sicht erörterungs- und klärungsbedürftigen Problempunkte zusammen.

Es habe sich nicht um einen dienstlichen Auftrag gehandelt, deshalb habe er auch keinen Verwaltungsvorgang angelegt. Einige seiner Formulierungen fanden sich nach Aussage von Herrn Kleine in dem ersten Vertragsentwurf vom 19. September 2000 wieder. Bei seinem Papier habe es sich jedoch nicht um die in Rede stehende Fassung eines Vertragsentwurfs mit Unterschriftenzeilen gehandelt.

Die von Herrn Kleine zusammengestellten Punkte sollen nicht identisch mit dem Herrn Rosche vor dem Gesprächstermin zugeleiteten ersten Vertragsentwurf vom 19. September 2000 gewesen sein. Der ehemalige Magistratsdirektor gab an, weitere Ausfertigungen des Papiers vernichtet zu haben.

1. Der Leiter des Rechnungsprüfungsamts verpflichtet sich, künftig mit dem Stadtverordnetenvorsteher vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.

2. Der Leiter des Rechnungsprüfungsamts erkennt an, dass der Stadtverordnetenvorsteher Vorgesetzter des Leiters des Rechnungsprüfungsamts ist, der ihm dienstliche Weisungen erteilen kann.

3. Der Leiter des Rechnungsprüfungsamts erkennt an, dass sein bisheriges Verhalten Anlass zur Einleitung von Vorermittlungen in disziplinarischer Hinsicht sein konnte.

Wenn der Dienstvorgesetzte die zwischenzeitlich eingeleiteten Vorermittlungen aufgrund der Entscheidung der Staatsanwaltschaft einstellt und aufgrund des Schreibens des Stadtverordnetenvorstehers vom 15. August 2000 nicht ausdehnt oder neu einleitet, so geschieht dies, um eine Basis für einen Neuanfang in der Zusammenarbeit zu schaffen.

4. Der Leiter des Rechnungsprüfungsamts verpflichtet sich, seine Beförderungsklage sofort zurückzunehmen und hinsichtlich seiner Beförderung keine weiteren außergerichtlichen und gerichtlichen Schritte einzuleiten.

5. Der Leiter des Rechnungsprüfungsamts überlässt die rechtliche Bewertung von Prüfungsergebnissen künftig seinen Vorgesetzten und unterlässt es, in den Prüfungsberichten bzw. Schreiben arbeits- bzw. dienstlichrechtliche, strafrechtliche oder haftungsrechtliche Konsequenzen zu fordern.