Wurde explizit oder implizit dem Stadtverordnetenvorsteher der Auftrag erteilt das Papier zu überarbeiten

4. Wurde über die Einrichtung eines Rechnungsprüfungsausschusses gesprochen und aus welchem Grunde?

5. Warum überließ der Fraktionsvorsitzende der CDU dem Fraktionsvorsitzenden der SPD seine Kopie des Papiers, auf dem sich seine Anmerkungen befanden?

6. Wurde ­ explizit oder implizit ­ dem Stadtverordnetenvorsteher der Auftrag erteilt, das Papier zu überarbeiten? Weshalb?

Beweisbeschluss X vom 17. Oktober 2002 (in der 25. Sitzung am 11. November 2002 aufgehoben)

Es soll im Rahmen des Untersuchungsauftrags der Bürgerschaft (Landtag) vom 15. Mai 2002 Beweis über die Frage der Kontakte zwischen dem Verfahrensbevollmächtigten des Leiters des Rechnungsprüfungsamts und dem Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven im Vorfeld der Besprechung vom 20. September 2000 erhoben werden, insbesondere:

1. Welche Kontakte hat es zwischen dem Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven und dem Verfahrensbevollmächtigten des Leiters des Rechnungsprüfungsamts im Einzelnen gegeben?

2. Ist im Rahmen dieser Kontakte seitens des Verfahrensbevollmächtigten des Leiters des Rechnungsprüfungsamts eine vergleichsweise Lösung angesprochen worden?

3. Wenn ja, wie hat der Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven darauf reagiert?

4. Hat es konkrete Absprachen im Rahmen dieser Gespräche gegeben? Wie sahen diese aus?

5. Wenn ja, wie sollten die Absprachen praktisch umgesetzt werden?

6. Wenn ja, sind diese Absprachen dem Leiter des Rechnungsprüfungsamts mitgeteilt worden?

7. Wenn ja, ist eine Stellungnahme des Leiters des Rechnungsprüfungsamts dazu dem Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven zur Kenntnis gelangt?

8. In welchem Zusammenhang steht das Gespräch vom 20. September 2000 mit dem Ergebnis der Gespräche zwischen dem Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven und dem Verfahrensbevollmächtigten des Leiters des Rechnungsprüfungsamts?

Beweisbeschluss XI vom 17. Oktober 2002

Es soll im Rahmen des Untersuchungsauftrags der Bürgerschaft (Landtag) vom 15. Mai 2002 Beweis erhoben werden über die Frage, ob der Vertragsentwurf vom 19. September 2000 und die überarbeitete Fassung vom 21. September 2000 aus demselben Ausgabegerät (Drucker, Schreibmaschine) stammen, durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens.

Beweisbeschluss XII vom 11. November 2002

Es soll Beweis darüber erhoben werden, ob es im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Rechnungsprüfungsamt und anderen Behörden und Organen der Stadtgemeinde Bremerhaven zu unzulässigen Einflussnahmen auf das Rechnungsprüfungsamt gekommen ist.

Dazu ist zu klären, ob und welche Pflichten, in welchem rechtlichen Umfang seitens der Organe der Stadtgemeinde Bremerhaven bestehen:

- Inwieweit die Kommunikation zwischen Rechnungsprüfungsamt und anderen Behörden auf dem Dienstwege zu erfolgen hat, bzw. inwieweit es rechtlich zulässig ist, die Einhaltung des Dienstweges einzufordern.

- Inwieweit Verpflichtungen bestehen, Informationen über mögliche dienstrechtliche oder haushaltrechtliche Unregelmäßigkeiten an das Rechnungsprüfungsamt zu melden und wie weit hier Ermessens- und Beurteilungs- bzw. rechtliche Wertungsspielräume bestehen.

- Inwieweit der Oberbürgermeister verpflichtet ist, Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsamts an andere Behörden weiterzuleiten in dem Sinne, ob der Oberbürgermeister in dieser Hinsicht zuständig oder Ansprechpartner ist und ­ wenn ja ­ ob solche rechtlichen Verpflichtungen seinerseits innerhalb der Behördenhierarchie existieren und wie weit sie reichen.

- Inwieweit der Oberbürgermeister verpflichtet ist, auf Anraten des Rechnungsprüfungsamts Disziplinarmaßnahmen einzuleiten und Strafverfahren in Gang zu setzen, und inwieweit ihm hier ein Ermessenspielraum, ein eigenständiger Beurteilungs- bzw. rechtlicher Wertungsspielraum zusteht.

- Inwieweit die Prüfung disziplinarrechtlicher Überhänge und möglicher Regressforderungen zum Aufgabenfeld des Rechnungsprüfungsamts gehören und eine Akteneinsicht rechtfertigen sowie die Frage, bei oder über wen eine Akteneinsicht seitens des Rechnungsprüfungsamts beantragt werden muss.

Beweisbeschluss XIII vom 11. November 2002

Es soll Beweis erhoben werden zum Untersuchungsauftrag der Bürgerschaft (Landtag) vom 15. Mai 2002 über folgende Fragen:

1. Ist das Papier, das der Vorsitzende der SPD-Fraktion am 20. September 2000 auf seinem Schreibtisch vorfand, identisch mit dem Papier, das der Magistratsdirektor zuvor an den SPD-Fraktionsvorsitzenden übersandt hat?

2. Wem und wohin hat der Magistratsdirektor seine so genannte Handskizze geschickt?

3. Wer hat den so genannten Vertragsentwurf verfasst und dem SPD-Fraktionsvorsitzenden übersandt?

4. Wurden dem SPD-Fraktionsvorsitzenden mehrere Papiere zur Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Leiter des Rechnungsprüfungsamts zur Verfügung gestellt?

Beweisbeschluss XIV vom 11. November 2002

Es soll im Rahmen des Untersuchungsauftrags der Bürgerschaft (Landtag) vom 15. Mai 2002 Beweis darüber erhoben werden, ob es bei der Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und dem Rechnungsprüfungsamt zu unzulässigen Einflussnahmen auf die Rechnungsprüfung gekommen ist, insbesondere durch folgende Fragen:

1. Welche Anforderungen hat der Stadtverordnetenvorsteher Beneken an die Kommunikation zwischen dem Rechnungsprüfungsamt, anderen Behörden, insbesondere der Polizeibehörde, und ihm selbst als möglichem Vorgesetzten gestellt, und welche Maßnahmen hat er diesbezüglich ergriffen?

2. Ob und aus welchen Gründen hat der Oberbürgermeister im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegen ein Bremerhavener Elektro-Unternehmen den Antrag des Rechnungsprüfungsamts auf Akteneinsicht vom 8. November 2001 nicht weitergeleitet?

3. Hat der Magistrat Informationen über Unregelmäßigkeiten (durch anonyme Anzeigen) bei der Haushaltsführung der Gewerblichen Lehranstalten (GLA) gehabt, die er dem Rechnungsprüfungsamt vorenthalten hat?

4. Ob und aus welchen Gründen wurde die rechtliche Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamts vom 15. November 1999, die seine Zuständigkeiten und Kompetenzen sowie die Vertraulichkeit von Rechnungsprüfungsberichten betrafen, nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet?

5. Ob und aus welchen Gründen wurde das Schreiben des RPA vom 30. November 1999 an die Kriminalpolizei in der Prüfungsangelegenheit Freie Träger nicht weitergeleitet?

Anlage 3: Zeugenliste Name, Vorname Funktion Bahr, Petra Arbeitsamt Bremerhaven Beneken, Artur Vorsteher der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven Bödeker, Paul Vorsitzender der CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven Dopatka, Friedrich-Wilhelm, Dr. Rechtsanwalt, ehem. Staatssekretär bei der Landesregierung Berlin, ehem. Staatsrat bei der Senatskommission für das Personalwesen Ehlers, Rüdiger stellvertretender Leiter des Rechnungsprüfungsamts Bremerhaven Eicke, Rolf Ortspolizeibehörde der Stadt Bremerhaven Finger, Elsbeth Rechnungsprüfungsamt Bremerhaven Freitag, Ulrich Magistratsdirektor der Stadt Bremerhaven Frischmuth, Jan ehem. Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bremen Gissel-Baden, Beate Leiterin der Abteilung Beamtenrecht im Personal- und Organisationsamt der Stadt Bremerhaven Göhlig, Horst Rechnungsprüfungsamt Bremerhaven Graalmann-Scherer, Kirsten, Prof. Dr. Generalstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Bremen Grantz, Melf ehem. ehrenamtlicher Stadtrat der Stadt Bremerhaven, Vorsitzender der SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven Haar, Fritz Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bremen Haas, Ingo Kahnert, Joachim Leiter des Referats Beamten-, Besoldungs-, Versorgungs- und Personalvertretungsrecht beim Senator für Finanzen Kipka, Heinz-Jürgen ehem. Referent für die überörtliche Gemeindeprüfung beim Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen Kleine, Dietrich ehem. Magistratsdirektor der Stadt Bremerhaven Klünder, Heinz Referent für die Kommunalaufsicht beim Senator für Inneres, Kultur und Sport Kock, Uwe Rechnungsprüfungsamt Bremerhaven Lissau.