Vollzugskrankenhaus

Die Landesregierung wird ersucht, im Unterausschuss Justizvollzug über folgenden Gegenstand zu berichten:

1. Wie viele Plätze gibt es im Vollzugskrankenhaus der JVA Kassel I zur

a) stationären,

b) intensivmedizinischen Versorgung von erkrankten Strafgefangenen?

2. Wie viele Bedienstete stehen in dem Vollzugskrankenhaus der JVA Kassel I für die Patientenversorgung zur Verfügung - dargestellt nach Ärzten, Fachärzten, Krankenpflegern usw.?

3. Wie hoch war der Krankenstand der einzelnen in Nr. 2 aufgeführten Krankenhausbediensteten in den Jahren

a) 2000,

b) 2001,

c) 2002,

d) 2003 und

e) von Januar bis Oktober 2004?

4. Wie erklärt sich die Landesregierung die Höhe des Krankenstandes und was gedenkt sie zu unternehmen, um diesem Umstand entgegenzuwirken?

5. Für welche Justizvollzugsanstalten ist das Vollzugskrankenhaus in der JVA Kassel I zuständig?

6. Verfügt das Vollzugskrankenhaus über technische Einrichtungen zur Durchführung größerer operativer Eingriffe?

Wenn ja, wann wurde der Operationssaal des Vollzugskrankenhauses das letzte Mal zur Durchführung eines operativen Eingriffs genutzt und worum ging es dabei?

7. Wie viele kranke Strafgefangene waren jeweils in den Jahren

a) 2000,

b) 2001,

c) 2002,

d) 2003

e) und bis zum 31. Oktober 2004 an wie vielen Belegungstagen und mit welcher jeweils durchschnittlichen Verweildauer im Vollzugskrankenhaus der JVA Kassel I stationär untergebracht?

8. Wie viele erkrankte Strafgefangene, die aus den in Nr. 5 genannten Justizvollzugsanstalten stammen, waren in den Jahren

a) 2000,

b) 2001,

c) 2002,

d) 2003 und

e) bis zum 31. Oktober 2004 in öffentlichen Krankenhäusern untergebracht worden (Darstellung bitte nach den einzelnen Justizvollzugsanstalten)?

9. Wie lange war die durchschnittliche Verweildauer der in Nr. 8 genannten erkrankten Strafgefangenen in einem öffentlichen Krankenhaus in den jeweiligen aufgeführten Jahren?

10. Wie oft wurde in den zu Nr. 8 und Nr. 9 dargestellten Fällen von den öffentlichen Krankenhäusern eine Verlegung in das Vollzugskrankenhaus der JVA Kassel I verweigert?

Aus welchen Gründen geschah dies?

11. In wie vielen Fällen erfolgte die Verweigerung aufgrund

a) fehlender technischer Voraussetzungen,

b) fehlender personeller Voraussetzungen,

c) eines fehlenden ärztlichen Bereitschaftsdienstes in dem Vollzugskrankenhaus der JVA Kassel I?

12. Wie hoch war der Bewachungsaufwand der in Nr. 5 genannten Justizvollzugsveranstalten aufgrund der stationären Behandlung Strafgefangener in öffentlichen oder privaten Krankenhäusern,

a) dargestellt nach Stunden in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 pro Anstalt,

b) dargestellt nach der für die Bewachung erforderliche Anzahl von Bediensteten des AVD in den unter a aufgeführten Jahren pro Anstalt?