Ermächtigungsrest aus dem Vorjahr aufgrund vorzeitiger Tilgungen hat sich der veranschlagte Betrag gem

Entwicklung der Landesschuld, Kreditbedarf und Ermächtigungen

Die Entwicklung der Eventualverbindlichkeiten des Landes aus der Übernahme von Bürgschaften und Garantien zeigt Tabelle 6.

4 Entwicklung der Landesschuld, Kreditbedarf und Ermächtigungen 53. Bericht des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs über die Prüfung

Die Inanspruchnahme der im Haushaltsgesetz 2003 erteilten Bürgschaftsund Garantieermächtigung stellt sich wie folgt dar:

Insgesamt standen den Bürgschafts- und Garantieermächtigungen von 403 Mio. Euro neu eingegangene und auf die Ermächtigungen anzurechnende bereits bestehende Eventualverbindlichkeiten von insgesamt 193 Mio. Euro gegenüber. Der Ermächtigungsrahmen wurde damit zu 48 v. H. in Anspruch genommen.

Aus Bürgschaften, die im Zusammenhang mit Wirtschaftsförderungsmaßnahmen (dringende volkswirtschaftlich gerechtfertigte Aufgaben) unmittelbar übernommen worden waren, musste das Land im Verlauf des Haushaltsjahres 2003 in 4 Fällen und aufgrund der von Bund und Land gegenüber den hessischen Kreditgarantiegemeinschaften übernommenen globalen Rückbürgschaften in 101 Abwicklungsfällen eintreten. Die Ausfallzahlungen in der Berichtsperiode beliefen sich auf 7 Mio. Euro. Die Rückflüsse aus Gewährleistungszahlungen beliefen sich auf weniger als 1 Mio. Euro. der Verwaltung der Schulden des Landes Hessen im Jahr 2003

4 Entwicklung der Landesschuld, Kreditbedarf und Ermächtigungen 53. Bericht des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs über die Prüfung der Verwaltung der Schulden des Landes Hessen im Jahr 2003

Aus Bürgschaften im Rahmen der Wohnungsbauförderung wurde das Land im Berichtsjahr in drei Fällen mit insgesamt 172.000 Euro in Anspruch genommen.