Neufahrner Spange und geplanter 4-gleisiger Ausbau der Bahnstrecke Freising ­ München

In der Landesplanerischen Beurteilung für die Schienenanbindung Ostbayerns an den Flughafen München vom 17. Juli 2003 wurde die derzeit offenbar favorisierte Lösung, den Bahnabschnitt Neufahrn-Freising 4-gleisig auszubauen, überhaupt nicht untersucht geschweige denn beurteilt. So heißt es darin unter anderem: Die Neufahrner Kurve als westliche Anbindung erfordert einen ca. 2,5 km langen zweigleisigen Streckenneubau. Sie zweigt höhenfrei im Bereich des Autobahnanschlusses Freising-Süd der BAB A 92 aus der bestehenden Trasse der S 1 ab und mündet ebenfalls höhenfrei nordöstlich von Neufahrn in die Strecke München­Landshut ein. Auch damit können die Züge im Bahnhof Freising halten. Die gewachsene Siedlungsstruktur soll erhalten und unter Wahrung der natürlichen Lebensgrundlagen entsprechend den Bedürfnissen von Bevölkerung und Wirtschaft nachhaltig weiterentwickelt werden. Dabei sollen die bayerische Kulturlandschaft bewahrt und die Baukultur gefördert werden. Auf das charakteristische Orts- und Landschaftsbild soll geachtet werden. Die Zersiedelung der Landschaft soll verhindert werden. (LEP, B VI 1.1) Bei den negativ berührten Belangen fallen folgende Erwägungen ins Gewicht:

Im Bereich des Städtebaus können Eingriffe durch Maßgaben zwar gemildert werden, es verbleiben jedoch trassenbedingte Einschränkungen der gewerblichen Nutzungsmöglichkeiten des geplanten Gewerbegebietes der Gemeinde Neufahrn b. Freising. Negative Auswirkungen auf Pulling oder das Vogelschutzgebiet zwischen Neufahrn und Pulling werden mit keinem Wort erwähnt.

Ich frage die Staatsregierung:

1. a) Warum wurden in der Landesplanerischen Beurteilung vom 17. Juli 2003 die Auswirkungen eines 4-gleisigen Ausbaus zwischen Neufahrn und Freising überhaupt nicht geprüft, und aufgrund welcher neuen Erkenntnisse wird dies nun offenbar doch geplant?

b) Ist aufgrund dieser Projektänderung ein neues Raumordnungsverfahren vorgesehen, wenn ja, wann, wenn nein, weshalb nicht?

2. Wie sieht der zeitliche Rahmen für dieses Vorhaben aus

a) Planungsverfahren

b) Baubeginn

c) Fertigstellung?

3. a) Wie hat sich der Zugverkehr in den letzten 20 Jahren entwickelt?

b) Wie hat sich das Passagieraufkommen im gleichen Zeitraum entwickelt

4. Welche Prognosen über die weitere Entwicklung des Zug- und Passagieraufkommens liegen der Staatsregierung vor, von wem wurden diese wann erstellt und zu welchen Ergebnissen kommen sie?

5. Wie hoch ist nach dem Bau der Neufahrner Kurve die geplante Anzahl der Züge zwischen Freising ­ Flughafen ­ Erding?

6. Welche Lärmschutzmaßnahmen sind für den Streckenabschnitt bei Pulling vorgesehen?

7. Wie hoch werden die Kosten geschätzt, aufgeteilt nach Ausbaukosten und Kosten für begleitende Maßnahmen, und welche Zusagen hinsichtlich der Finanzierung gibt es von Seiten der DB AG bzw. des Bundes?

Zu 1.: a) Eine Prüfung des Ausbaus im Rahmen der Landesplanerischen Beurteilung vom 17. Juli 2003 ist nicht erfolgt, weil zum damaligen Zeitpunkt die Planungen einen entsprechenden Ausbau noch nicht vorsahen.

b) Gegenstand von Raumordnungsverfahren sind die in Art. 21 Abs.1 i.V.m. der Raumordnungsverordnung vom 13. Dezember 1990 bestimmten, überörtlich raumbedeutsamen Vorhaben. Eine Prüfung über die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens kann erst dann belastbar erfolgen, wenn das betroffene Vorhaben einen hinreichenden Konkretisierungsgrad erreicht hat. Da die Vorplanungen des Projekts Erdinger Ringschluss bzw. des 4-gleisigen Ausbaus des Streckenabschnitts Neufahrn/Freising noch nicht abgeschlossen sind, kann eine Entscheidung über die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens derzeit noch nicht getroffen werden.

Im Übrigen ist nach aktuellem Sachstand eher davon auszugehen, dass der 4-gleisige Streckenausbau Neufahrn/ Freising keinen Neubau bzw. keine wesentliche Trassenänderung von Schienenstrecken im Sinne des § 1 Nr. 9 darstellt, da die Neuanlage der Gleise im unmittelbaren Verlauf der bestehenden Strecke erfolgt. Damit wäre die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens nach Art. 21 i.V.m. § 1 Nr. 9 nicht erforderlich.

Zu 2.: a) Die laufenden Planungen für den Streckenausbau zwischen Neufahrn und Freising befinden sich am Ende der sogenannten Vorplanung.

b) Ein Zeitpunkt für den Baubeginn kann derzeit nicht benannt werden, da weder Baurecht noch alle finanziellen Voraussetzungen vorliegen.

c) Die technisch notwendige Bauzeit liegt auf Basis der Vorplanungsergebnisse bei rund 5 Jahren.

Zu 3.: Dem Ministerium liegen die angefragten Daten nicht vor. Eine Nachfrage bei der Deutschen Bahn AG blieb bisher unbeantwortet.

Zu 4.: Das Büro Intraplan hat bis April 2008 eine Verkehrsprognose (Prognosehorizont 2015) erstellt. Sie berücksichtigt die prognostizierten Entwicklungen für den Flughafen München sowie für den gesamten MVV-Raum.

· Für den Abschnitt Freising ­ Neufahrn werden rund 16.600 Personenfahrten je Werktag erwartet. Dies entspricht einer Steigerung von nahezu 90 % im Vergleich zur aktuellen Verkehrsnachfrage.

· Auf der Neufahrner Gegenkurve sind es rund 8.100 Personenfahrten je Werktag.

· Zwischen Neufahrn und Flughafen-Besucherpark finden rund 19.400 Personenfahrten je Werktag statt.

· Im Abschnitt Flughafen-Besucherpark ­ Flughafen sind es 35.400 Personenfahrten je Werktag.

· Auf dem Erdinger Ringschluss (Flughafen ­ Erding) wurden rund 7.000 Personenfahrten je Werktag prognostiziert.

Für das zweite Quartal 2009 ist eine Fortschreibung der Verkehrsprognose mit dem Prognosehorizont 2020 und einer Erweiterung des Untersuchungsraums über das MVV-Gebiet hinaus vorgesehen.

Zu 5.: Mit der Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen aus dem Projekt Erdinger Ringschluss ­ Verbesserung der Schienenanbindung des Flughafens München ist geplant, zusätzlich zum übrigen Schienenverkehr 3 bis 4 Züge im Schienenpersonenverkehr je Richtung und Stunde zum Flughafen einzusetzen.

Zu 6.: Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben werden für den geplanten Streckenausbau im Ortsgebiet von Pulling östlich der Bahnstrecke rund 650 m und westlich der Bahn rund 1.200 m lange Schallschutzwände vorgesehen. Punktuell können diese Maßnahmen durch passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) ergänzt werden. Im Rahmen der weiteren Planungen können sich noch Änderungen ergeben.

Zu 7.: Auf Basis der Vorplanungsergebnisse werden für den viergleisigen Ausbau zwischen Neufahrn und Freising Investitionen in Höhe von 130 bis 160 Mio. angenommen. Davon beträgt der Planungskostenanteil rund 19 bis 23 Mio.. Verbindliche Zusagen von Seiten des Bundes und der Deutschen Bahn AG liegen noch nicht vor.