Umwelt Wasserkraftwerke

2. Wann laufen diese Gestattungen aus (bitte für jedes Kraftwerk gesondert angeben)?

3. Für welche Wasserkraftwerke in Bayern, bei denen die Gestattung in den Kalenderjahren 2009 und 2010 auslaufen, wurden bereits Folgegestattungen beantragt?

4. Bei welchen der derzeit betriebenen Staukraftwerke existieren Umgehungsgerinne?

5. Für welche der unter 3. genannten Kraftwerke gibt es Auflagen zu den Bescheiden, welche die Reduzierung der Wassermenge zugunsten der Verbesserung des ökologischen Zustandes, insbesondere der Durchgängigkeit vorsehen?

6. Wird die Einhaltung der Auflagen überwacht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Die schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1. und 2.: In den genannten Regierungsbezirken sind in der am Bayerischen Landesamt für Umwelt geführten Wasserkraftdatei 1265 Wasserkraftanlagen gelistet. In der Anlage Tabelle 1 sind die gewünschten Informationen für alle in der Datei enthaltenen Einzelanlagen zusammengestellt. Dabei wurde aus Datenschutzgründen eine Anonymisierung vorgenommen.

Zu 3.: Zur Beantwortung der Fragen 3 und 5 wurde eine Abfrage bei den Kreisverwaltungsbehörden durchgeführt. Das Ergebnis ist in der Anlage Tabelle 2 dargestellt.

Zu 4.: Gemäß Wasserkraftdatei werden in Bayern derzeit 4217

Wasserkraftanlagen betrieben. Hinsichtlich Fischaufstiegshilfen (Fischpass, Umgehungsgerinne, etc.) sind folgende Angaben verzeichnet: Fischaufstiegshilfe vorhanden: 401

Anlagen, Fischaufstiegshilfe nicht vorhanden: 1138 Anlagen, keine Angaben hierzu: 2678 Anlagen.

Die Datengrundlage erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Wasserkraftdatei wird derzeit überarbeitet und laufend aktualisiert. Im Rahmen der Umsetzung der EGWasserrahmenrichtlinie und eines zugehörigen strategischen Durchgängigkeitskonzeptes zur Verbesserung der Fischwanderung in bayerischen Fließgewässern werden insbesondere auch Daten zu vorhandenen Querbauwerken und Fischwanderhilfen aktuell erhoben und ergänzt.

Zu 5.: Siehe Antwort zu Frage 3 (Anlage Tabelle 2).

Zu 6.: Die Einhaltung der Bescheide wird im Rahmen der Gewässeraufsicht durch die Kreisverwaltungsbehörden und die Wasserwirtschaftsämter überwacht. Beanstandungen kann gem. Art. 68 Abs. 3 durch Anordnungen der Kreisverwaltungsbehörden im Einzelfall nachgegangen werden.

Zudem sind die Gestattungen gem. Art. 68 Abs. 5 regelmäßig zu überprüfen, und soweit erforderlich, anzupassen. Weitergehende Informationen liegen dem Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit nicht vor.

­ Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht ­ Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.

Gibt es Auflagen zu den Bescheiden, welche die Reduzierung der Wassermenge zugunsten der Verbesserung des ökologischen Zustands, insbesondere der Durchgängigkeit vorsehen?

Antragstellung Gewässer Ausbauart Betriebsart Ausbauleistung mittlere Leistung Oberbayern Landkreis Deggendorf 2008 Isar k. A. 750 Im noch bis zum 31.12.2010 geltenden Bescheid sind diesbezüglich keine Auflagen enthalten. Auflagen sind jedoch in neuem Bescheid zu erwarten.

Für welche Wasserkraftwerke in Bayern, bei denen die Gestattungen in den Kalenderjahren 2009 und 2010 auslaufen, wurden bereits Folgegestattungen beantragt?