Finanzielle Auswirkungen der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit

1. a) Welche Kosten-Nutzen-Analysen haben die staatlichen Institute (Paul-Ehrlich-Institut, und die an der Forschung und Herstellung des Impfstoffs beteiligt sind, vorgelegt?

b) Wie lange hält die Immunisierung der Tierarten durch diese Impfung an?

c) Wird die Schutzwirkung maternal an die Jungtiere weitergegeben?

2. a) Wie hoch war das bayerische Volumen im Rahmen der Auftragsvergabe für den Impfstoff durch die hessische Landesregierung, die im Auftrag der Länder 21 Mio. Impfdosen für ganz Deutschland mit einem Gesamtbestellwert von rund 16,9 Mio. Euro bestellt hat?

b) Welche weiteren Kosten entstehen für den Freistaat neben den Kosten für den Impfstoff durch die Impfanwendung durch Veterinäre?

c) Mit welchen erforderlichen Intervallen der Impfauffrischung rechnet die Staatsregierung, um die Immunisierung aufrechterhalten zu können?

3. a) Wie steht die Staatsregierung Überlegungen gegenüber, die Strategie einer flächendeckenden Pflichtimpfung durch einen Individualschutz zu ersetzen?

b) Sind die Erfahrungen anderer europäischer Länder wie Großbritannien und die Niederlande eingeholt worden, die diesen Ansatz verfolgen.

4. a) Wurden bisher Zwangsmaßnahmen gegen Tierhalter in Bayern ergriffen, die eine Impfung verweigert haben, und wenn ja, welche?

b) Werden die Amtsveterinäre zu einheitlichem Vorgehen angehalten oder gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen?

5. a) Welche Länder bestehen bei Importen auf nicht geimpften Tieren?

b) Wie hoch sind jeweils die Zahlen der in diese Länder aus Bayern exportierten Rinder, Schafe und Ziegen?

6. Welche Hinweise gibt es, dass sich die Blauzungenkrankheit auch durch den Import infizierter Tiere in Deutschland manifestieren könnte?

7. a) Wie verhindert die Staatsregierung, dass es durch nicht zugelassenen Lebendimpfstoff zur weiteren Verbreitung der Tierseuche kommt?

b) Wie verhindert die Staatsregierung die Ausbreitung des neuen Serotypen BTV 6, gegen den es derzeit keinen zugelassenen Impfstoff gibt?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 23.02.

Zu 1. a):

Weder das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) noch das waren an der Forschung und Herstellung der Impfstoffe beteiligt. Das PEI wird anhand der Pharmakovigilanzmeldungen eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellen.

Zu 1. b):

Bei allen Tierarten ist nach den Empfehlungen der Impfstoffhersteller eine jährliche Auffrischimpfung zu Beginn der Gnitzenaktivität erforderlich.

Zu 1. c): Maternale Antikörper werden über die Biestmilch an die Jungtiere weitergegeben.

Zu 2. a): Bayerisches Volumen im Rahmen des hessischen Vergabeverfahrens 2008: 2,7 Mio. Impfdosen; Kosten: 2,0 Mio. Eigene Ausschreibung Bayern 2008: 3,6 Mio. Impfdosen; Kosten: 2,8 Mio. Bayerisches Volumen im Rahmen des hessischen Vergabeverfahrens 2009: 2,7 Mio. Impfdosen; Kosten: 2,0 Mio. (BTV8) 0,150 Mio. Impfdosen; Kosten: 0,107 Mio. (BTV1)

Zu 2. b):

Die Kosten der Impfanwendung bei den Rindern wurden in 2008 von der Bayerischen Tierseuchenkasse übernommen; die Schafhalter erhielten einen Zuschuss von 0,50 pro Tier.

2009 beteiligt sich der Staat mit rund 5 Mio. an den Kosten der Impfanwendung bei den Rindern.

Zu 2. c):

Siehe Antwort zu 1 b.

Zu 3. a):

Der Übergang von der Pflichtimpfung in die Freiwilligkeit ist in Abhängigkeit vom Auftreten weiterer BTV-Serotypen in Deutschland zu betrachten. Bezüglich BTV8 ist frühestens in 2­3 Jahren damit zu rechnen.

Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht - Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.

Zu 3. b):

Insbesondere in Frankreich führte die Freiwilligkeit der Impfung nicht zu einem nennenswerten Rückgang der BT-Fälle; daher wurde die Impfpflicht angeordnet. In den Niederlanden soll freiwillig eine Impfdecke von 80% erreicht werden, sonst wird die Impfung obligatorisch.

Erfahrungen aus dem Vereinigten Königreich liegen nicht vor, da die Impfung dort freiwillig ist und von den Landwirten selbst organisiert und durchgeführt wird.

Zu 4. a) und b): Impfverweigerungen werden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt. Die Festsetzung der Bußgeldhöhe liegt dabei im pflichtgemäßen Ermessen der Kreisverwaltungsbehörden, die die ausschließliche Zuständigkeit im Vollzug haben. Dabei werden neben den jeweiligen Einzelfallumständen insbesondere Aspekte wie die Bedeutung der Impfung für die Seuchenbekämpfung und die Vermeidung einer negativen Vorbildwirkung erschwerend mitberücksichtigt.

Zu 5. a) und b):

Im Jahr 2007 wurden insgesamt 92.878 Rinder aus Bayern sowohl in andere Mitgliedstaaten verbracht als auch in Drittländer exportiert.

Die für Bayern wichtigsten Mitgliedstaaten für den Handel mit Rindern sind Italien (2007: 34.258 Tiere), Spanien (2007: 22.208), Frankreich (2007: 18.896) und Österreich (2007: 6416). Für Schafe und Ziegen liegen hier keine Daten vor. Der Export spielt aber auf diesem Sektor eine untergeordnete Rolle.

Für das Verbringen in andere Mitgliedstaaten gibt es keinerlei Einschränkungen in Bezug auf gegen Blauzungenkrankheit geimpfte Tiere. Im Gegenteil: die Mehrheit der Mitgliedstaaten, darunter alle oben genannten, lassen nur einen Handel mit immunisierten Tieren zu, sofern es in diesen Ländern noch Regionen gibt, die frei sind von BT-Virus des Serotyps 8, wie z. B. Italien. Nach Italien dürfen derzeit nur geimpfte Tiere verbracht werden. Sofern die Tiere noch zu jung sind, um selbst geimpft zu werden, wie z. B. Kälber im Alter von unter 90 Tagen, so müssen diese von Müttern stammen, die nachweislich gegen BT geimpft wurden.

Mit Drittländern wie Russland (2007: 167 Tiere; 2006: 718), Algerien, Marokko, Ägypten und der Ukraine (2007: 60 Tiere) wurden durch den Bund zwischenzeitlich Veterinärbescheinigungen abgestimmt, die auch den Export von geimpften Rindern in diese Länder ermöglichen.

Zu 6.: Hierzu liegen keine Daten vor; dieser Einschleppungsweg ist aber grundsätzlich nicht auszuschließen.

Zu 7. a):

Der Einsatz von Lebendimpfstoffen ist in Deutschland nicht zulässig. § 4 der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung: Empfängliche Tiere dürfen gegen BT nur mit inaktivierten Impfstoffen.... geimpft werden.

Zu 7. b):

Durch die Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der BT des Serotyps 6 des BMELV vom 14. Januar 2009.