Regierungsbezirke

2. Wie vielen dieser Anträge wird und wurde entsprochen?

3. Welche Regierungsbezirke betrifft das und was sind die Gründe für die Gesuche?

4. Wie viele Lehrer werden außerhalb ihres Regierungsbezirks eingesetzt?

5. Wie ist die Aufteilung auf die unterschiedlichen Schularten?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 22.04.

Vorab ist festzustellen, dass die Schriftliche Anfrage begrifflich staatliche und kommunale Schulen umfasst. Über die Versetzungsgesuche im kommunalen Bereich kann das Staatsministerium keine Aussagen treffen. Die nachstehenden Aussagen beziehen sich somit ausschließlich auf den staatlichen Bereich. Auch hierfür ist aber eine detaillierte und fristgerechte Beantwortung der gestellten Fragen über alle Schularten hinweg aus folgenden Gründen im Ergebnis nicht möglich:

Im Bereich der beruflichen Schulen und der Gymnasien wird derzeit keine Statistik über die Behandlung von Versetzungsgesuchen geführt. Eine Beantwortung der Anfrage für die Vergangenheit würde zu einem sehr hohen Verwaltungsaufwand führen, bei dem die Personalakten der einzelnen Lehrkräfte einzeln von Hand ausgewertet werden müssten.

Überdies wäre wegen der Personalzuständigkeit des Staatsministeriums bei Lehrkräften an Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie an Gymnasien für den gesamten Bereich des Freistaats die Versetzung einer Lehrkraft innerhalb und außerhalb eines Regierungsbezirks ein neues Kriterium, dessen sachgerechte Beantwortung im Einzelfall Unklarhei14.05. ten hervorrufen würde: zweifelhaft ist etwa, ob bei der Bestimmung des Heimat-Regierungsbezirks auf den Geburtsort, auf den Wohnort, auf den Schulort der Seminarschule oder Ähnliches abzustellen wäre.

Im Volksschulbereich könnten die Fragen 1­3 selbst für das Jahr 2008 nur mit einem außerordentlich hohen Verwaltungsaufwand beantwortet werden. Zudem unterliegen die Regierungen derzeit einem hohen Zeitdruck, da sie die Dienstzeiten der Lehrkräfte der Besoldungsgruppe A 12 im Hinblick auf die Einführung eines funktionslosen Beförderungsamtes berechnen müssen. Für zurückliegende Jahre ist die Beantwortung faktisch ausgeschlossen, da pro Jahr allein im Volksschulbereich ca. 1.000 Versetzungsanträge aufzuarbeiten wären. Da die Definition der Begrifflichkeit außerhalb ihres Regierungsbezirks in Frage 4 nicht klar ist, ist insoweit eine detaillierte Beantwortung nicht möglich. Personalverwaltende Stelle ist die Regierung, in deren Amtsbezirk die Lehrkraft beschäftigt ist, unabhängig vom Wohn- oder Herkunftsort. Eine Erfassung der Lehrkräfte nach den beiden letztgenannten Parametern oder nach dem Ausbildungsort ist bei über 50.000 Beschäftigten im Bereich Grund- und Hauptschulen administrativ nicht darstellbar.

Nachdem im Bereich der staatlichen Realschulen seit Beginn des Schuljahres 2005/06 statistische Erhebungen über die Versetzungsgesuche vorliegen, soll anhand der in diesem Bereich gewonnenen Erkenntnisse eine partielle Beantwortung der Fragen versucht werden.

Im Bereich der staatlichen Realschulen können auf dem Versetzungsantrag maximal 12 Schulen (geordnet nach Priorität) als Wunschschulen angegeben werden. Viele Versetzungsbewerber ­ insbesondere solche, die von ihrem Heimatort aus Schulen in mehreren Regierungsbezirken gut erreichen können ­ geben auf ihrem Versetzungsantrag dabei Schulen in zwei oder mehr Regierungsbezirken an. Auch zielen nicht alle Versetzungsgesuche von staatlichen Lehrkräften auf eine Versetzung an ihren Heimatort oder an ihren derzeitigen Ersten Wohnsitz. Viele Versetzungsbewerber wollen darüber hinaus lediglich innerhalb des Regierungsbezirkes versetzt werden. Hinzu kommt, dass viele Lehrkräfte ihren Antrag auf Wiederverwendung nach Elternzeit oder sonstiger Beurlaubung mit einem Antrag auf Versetzung an eine andere Schule verbinden.

Aus den genannten Gründen ist auch für den Bereich der Realschulen ­ hier werden die Versetzungen zentral im Staatsministerium und nicht an den Regierungen bearbeitet ­ statistisch nicht erfasst, inwieweit Versetzungen über Regierungsbezirke hinweg an Heimatorte oder gar an den Ersten Wohnsitz gestellt und positiv verbeschieden wurden. Bei jährlich etwa zwischen 600 und 1.000 Versetzungsanträgen und der Angabe von jeweils bis zu 12 Wunschorten je Versetzungsantrag würde ein erheblicher statistischer Aufwand entstehen, der (aufgrund der jährlich sehr schwankenden Bedarfsanforderungen der Schulen in den einzelnen Fächerverbindungen) in keinem Verhältnis zur Aussagekraft steht.

Das Staatsministerium ist stets bestrebt, eine Versetzung des Versetzungsbewerbers an eine der von ihm angegebenen 12

Wunschschulen ­ wenn möglich an den Erstwunschort ­ zu ermöglichen. Bei Versetzung an eine der auf dem Versetzungsantrag angegebenen 12 Schulen wird der Versetzungsantrag als positiv verbeschieden gewertet. Konkurrieren mehrere Versetzungsbewerber im Versetzungsverfahren um eine freie Stelle in einer bestimmten Fächerverbindung, so erfolgt die Entscheidung über die Versetzung nach sozialen Gesichtspunkten.

Aus Gründen der Unterrichtskontinuität finden Versetzungen aus persönlichen Gründen nur zu Beginn eines neuen Schuljahres statt.

Über die Anzahl der aktuellen Versetzungsanträge zum kommenden Schuljahr 2009/10 kann für den Bereich der staatlichen Realschulen noch keine Aussage getroffen werden, da diese noch nicht vollständig vorliegen und daher noch nicht in der EDV erfasst sind. Ebenso ist eine Prognose über die voraussichtliche Zahl der positiv verbescheidbaren Anträge noch nicht möglich, da die Bedarfsanforderungen der staatlichen Realschulen für das Schuljahr 2009/10 erst Mitte/Ende Juni feststehen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Zahlen in etwa im Bereich der Zahlen der Jahre 2008 und 2009 bewegen werden.

Zu 1. und 2.: Für den Bereich der staatlichen Realschulen liefert die folgende Tabelle einen Überblick: Jahr Anzahl der davon (Versetzung jeweils zum 01.08. Regionen wie etwa den Raum Regensburg oder den Raum Passau ­ meist also Universitätsstädte mit entsprechender Lehramtsausbildung ­ gibt, in die viele Versetzungsbewerber streben. Aufgrund zahlreicher positiver Versetzungen in diese Regionen in den letzten Jahren ist die Anzahl der freien Stellen an den staatlichen Realschulen dort mittlerweile sehr gering und Versetzungen sind daher häufig nicht möglich.

Sollte dennoch eine Stelle in einer bestimmten Fächerverbindung an einer der dortigen Schulen frei sein, so konkurrieren um diese Stelle in der Regel sehr viele Versetzungsbewerber (oft im zweistelligen Bereich).

Die Lehrkräfte sind nicht verpflichtet, auf ihrem Versetzungsantrag die persönlichen Gründe für das Versetzungsgesuch anzugeben. Es müssen lediglich Angaben zum Familienstand sowie zu Anzahl und Alter ihrer Kinder unter 18 Jahren machen. Diese sozialen Kriterien sind aufgrund eines Landtagsbeschlusses bei konkurrierenden Versetzungsbewerbern maßgeblich für die Auswahl. Werden auf dem Versetzungsantrag vom Versetzungsbewerber persönliche Gründe dargelegt, so handelt es sich hierbei in erster Linie um soziale (Familienzusammenführung mit dem Ehepartner und evtl. Kindern; Pflegebedürftigkeit von Angehörigen) oder um materielle (Besitz einer Immobilie, Wohnmöglichkeit im Elternhaus, kürzere Fahrstrecke zum Dienstort, etc.) Gründe.

Zu 4.: Im Bereich der staatlichen Realschulen erfolgt bereits der Einsatz im Rahmen der Seminarausbildung (Zuweisung an eine Seminarschule im ersten Jahr der Ausbildung und Zuweisung an eine Einsatzschule im zweiten Jahr der Ausbildung) bayernweit und nicht getrennt nach Regierungsbezirken. Ebenso wird bei der Einstellung verfahren. Die Realschulabteilung im Staatsministerium ist bestrebt, möglichst viele Wünsche der Studienreferendare bzw. der Lehrkräfte zu erfüllen, doch hat das Staatsministerium auf eine gleichmäßige Unterrichtsversorgung aller staatlichen Realschulen in Bayern zu achten. Viele Lehrkräfte geben auf ihrer Bewerbung zwar bestimmte Wunschorte an, nehmen jedoch ­ falls eine Zuweisung an diese Schulen nicht möglich ist ­ auch ein Stellenangebot an einer anderen staatlichen Realschule an und verlegen ihren Wohnort in der Folge dauerhaft, unter Umständen auch in einen anderen Regierungsbezirk.

Andere Lehrkräfte streben überhaupt keine Einstellung/keinen Einsatz in ihrem Heimatregierungsbezirk bzw. in dem Regierungsbezirk, in dem sie bisher eingesetzt waren, an.

Aus den genannten Gründen ist es für den Bereich der staatlichen Realschulen nicht möglich zu beantworten, wie viele Lehrkräfte außerhalb ihres Regierungsbezirkes eingesetzt werden.

Zu 5.: Mangels statistischen Datenmaterials in allen Schularten ist die Beantwortung der Frage nicht möglich.