Personalsituation der Polizei PI in Landshut
Ich frage die Staatsregierung:
1. Wie gestaltet sich zum 1. März 2009 die Personalstärke an der PI in Landshut in Bezug auf die Soll- und Iststärke, das teilzeitbereinigte und das tatsächlich verfügbare Personal?
2. Inwieweit wurde bei der Kapazitätserweiterung der JVA Landshut eine Erhöhung der Sollstärke des Personalbedarfs an der PI Landshut berücksichtigt?
3. Wie hat sich in den letzten 10 Jahren die Soll- und Iststärke des Personalbedarfs an der PI Landshut entwickelt?
Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 04.05.
Zu 1.: Die derzeitige Sollstärke der PI Landshut ist mit 138 Beamten festgelegt. Mit Stichtag 1. März 2009 betrug die Iststärke 183 Beamte. Unter Berücksichtigung der Teilzeitanteile aller Beamten der PI Landshut ergab sich eine teilzeitbereinigte Iststärke von 177,7 Beamten.
Nach Abzug der langfristig Abwesenden (z. B. wegen Verwendung im Einsatzzug, in der Zivilen Einsatzgruppe, Abordnungen, Elternzeit, Langzeiterkrankte) und unter Berücksichtigung der langfristig verfügten Zuordnungen ergab sich mit Stand 01.03.2009 eine verfügbare Personalstärke von 144,7 Beamten.
Das tatsächlich zur Dienstverrichtung verfügbare Personal lag damit mit 6,7 Beamten über der festgelegten Sollstärke, was einem prozentualen Mehr von ca. 5 % entspricht.
Zu 2.: Ab Inbetriebnahme der neuen JVA Landshut im Mai 2008 steigert sich abhängig vom Fortschritt der Bauabschnitte sukzessive die Aufnahmekapazität von 221 Plätzen auf 627 Plätze.
Mit Schreiben des vom 18.07.2008 wurde das gebeten mitzuteilen, inwieweit sich prognostisch durch die Kapazitätserweiterungen der JVA Landshut Auswirkungen auf die polizeilichen Vorführdienste ergeben und hieraus resultierend Mehrbelastungen zu erwarten sind. Mit Schreiben des vom 01.08.2008 wurde mitgeteilt, dass grundsätzlich nicht davon auszugehen ist, dass die absolute Zahl der in der JVA Landshut untergebrachten Untersuchungsgefangenen merklich ansteigen wird. Diese Prognose hat sich in einer nachträglichen statistischen Betrachtung soweit bestätigt. In der Gesamteinschätzung kam das zum Ergebnis, dass trotz der Kapazitätserhöhung der JVA und steigender absoluter Belegungszahlen mit einer Vermehrung der Vorführungen in der Justizvollzugsanstalt Landshut voraussichtlich nicht zu rechnen ist.
Für das Jahr 2008 ergibt sich eine monatliche durchschnittliche Einsatzbelastung von 58 Einsätzen.
Die ersten Erfahrungen mit dem Betrieb der neuen JVA lassen einen Anstieg um ca. 6 Einsätze pro Monat erwarten.
Zum Ausgleich dieser Mehrbelastungen, die durch die JVAbezogenen Aufgaben anfallen, wurden und werden auch weiterhin durch die PD Landshut auch benachbarte Polizeikräfte wie z. B. des Einsatzzuges und der Verkehrspolizeiinspektion unterstützend eingesetzt, um die Arbeitsbelastung der PI Landshut in einem vertretbaren Rahmen zu halten.
Auf personelle Konsequenzen wurde aufgrund der vertretbaren Aufgabenerweiterung und den entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen (Unterstützung durch benachbarte Dienststellen) bisher verzichtet.
Zu 3.: Die Sollstärke der PI Landshut wurde im Zuge der Sollstärkenfestlegung im Jahr 1997 zunächst auf 137 Beamte festgesetzt. Im Zusammenhang mit der Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 42 Stunden wurden mit Wirkung zum 01.01.2005 der PI Landshut 3 Sollstellen für den Kapazitätsgewinn abgezogen, wodurch sich eine neue Sollstärke von 134 Beamten ergab. Mit der Integration der Grenzpolizei in die Landespolizei erhielt die PI Landshut zum 01.01.2008 4 Sollstellen zugewiesen (Aufbau des 2.
Fahndungsgürtels). Seitdem beträgt die Sollstärke der PI Landshut 138 Beamte und weist damit den höchsten Stand der letzten 10 Jahre auf.
Die Iststärke zeichnet in den letzten 10 Jahren einen Aufwärtstrend und ist von 142 Beamten (bei einem Soll von 137) im September 1998 auf 183 (bei einem Soll von 138) Beamte im März 2009 gestiegen. Insgesamt ist festzustellen, dass in den letzten 10 Jahren die Iststärke der PI Landshut stets über der festgelegten Sollstärke lag.