Einen effektiven Hochwasserschutz gibt es bisher nicht

Einen effektiven Hochwasserschutz gibt es bisher nicht.

1. Wie stellt sich die Hochwassersituation an den Loisachauen in 82418 Murnau am Staffelsee dar?

2. Welche Schutzmaßnahmen bestehen zur Verhinderung von Hochwasser?

3. Was sind die Ursachen für eine Verschlechterung und hat eventuell die Eschenloher Verbauung Einfluss auf die Hochwassersituation an den Loisachauen?

4. Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um die Anwohner der Loisachauen in Zukunft wirkungsvoll vor Hochwasser zu schützen?

5. Wann ist mit einer Realisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen zu rechnen?

6. Wie hoch belaufen sich die Kosten und von wem werden sie getragen?

Zu 1.: Die Loisachauen liegen im vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen amtlich bekannt gemachten Überschwemmungsgebiet der Loisach. Das Festsetzungsverfahren wird durch das Landratsamt im Weiteren eingeleitet. Bei den Katastrophenhochwässern an Pfingsten 1999 und vom August 2005 wurden einzelne Anwesen in den Loisachauen von Wasser aus dem Murnauer Moos überschwemmt.

Zu 2.: Entlang der Loisach wurden um 1920 sogenannte Schardeiche errichtet, um für den Weitertransport des Geschiebes in Richtung Kochelsee eine ausreichende Schleppspannung zu gewährleisten. Bereits bei kleineren Hochwässern mit einem Abfluss größer als 115 m3/s (etwa 2-jährliches Hochwasserereignis) werden sie beidseitig überströmt. Das Wasser fließt dann in natürlich vorhandene Rückhalteräume, insbesondere ins Murnauer Moos. Darüber hinaus bestehen für den Weiler Loisachau keine weiteren Hochwasserschutzeinrichtungen.

Zu 3.: Die Auswirkungen der Hochwasserschutzmaßnahmen in Eschenlohe wurden im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren behandelt (vgl. Nr. 4.30 Ziffer 1.6 des Planfeststellungsbeschlusses vom 06.04.2006). Dabei wurde der Hochwasserabfluss in einem komplexen hydraulischen Modell abgebildet.

Die maximalen Auswirkungen der Baumaßnahmen in Eschenlohe auf den Wasserspiegel der Loisach bezogen auf das Bemessungshochwasser HQ100 betragen unmittelbar unterhalb von Eschenlohe (Bartlmämühle) 12 cm und auf Höhe des Weilers Loisachau noch 2 cm.

Ausgleichsmaßnahmen in Form zusätzlicher Ausleitungen unterhalb von Eschenlohe in das Eschenloher Moos wurden untersucht, jedoch mangels hydraulischer Wirkung und unverhältnismäßig hohen Aufwands fallen gelassen.

Ob sich eine Verschlechterung der Hochwassersituation infolge von Kiesauflandung in der Flusssohle der Loisach ergeben hat, wird mit einer Anfang April 2009 durchgeführten Vermessung von Querprofilen untersucht, die sich derzeit noch in der Auswertung befindet.

Zu 4.: Mit dem Markt Murnau wurde beschlossen, dass bis Ende 2009 vom Wasserwirtschaftsamt Weilheim ein Vorentwurf über Hochwasserschutzmaßnahmen in den Loisachauen ausgeplant werden soll.

Zu 5.: Der Zeitpunkt der Realisierung hängt unter anderem vom Verlauf des Wasserrechtsverfahrens, der Zustimmung der betroffenen Kommune und insbesondere von der Zustimmung der Beteiligten zur Finanzierung des Vorhabens ab. Eine konkrete Zeitangabe für einen Baubeginn ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Der Freistaat Bayern ist an der Loisach für den Ausbau zuständig und tritt deshalb als Bauherr auf. Die Umsetzung von staatlichen Hochwasserschutzmaßnahmen wird in Bayern mithilfe des sogenannten gewichteten Kostenwirksamkeitsfaktors priorisiert. Je günstiger das Verhältnis der Gesamtkosten zu dem geschützten Schadenspotenzial ist, desto höher ist die Priorität.

In den Loisachauen, mit nur 3 Anwesen, ist von einem ungünstigen Kostenwirksamkeitsfaktor auszugehen, sodass allenfalls mit einer mittelfristigen Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen zu rechnen ist.

Zu 6.: Eine gesicherte Aussage zu den Kosten kann erst gemacht werden, wenn der Vorentwurf Ende 2009 vorliegt. Die Kostenbeteiligung ist im Art. 57 Bayerisches Wassergesetz geregelt. Demnach kann der Freistaat Bayern von denen, die von einem Ausbau Vorteile haben, je nach ihrem Vorteil (Nutzenmehrung, Schadensabwehr), Beiträge und Vorschüsse verlangen. Im Fall Loisachauen sind es die 3 betroffenen Anwesen. Die örtlich zuständige Marktgemeinde Murnau kann diese Beiträge und Vorschüsse übernehmen. Die Einhebung von Beteiligtenbeiträgen ist haushaltsrechtlich zwingend geboten.