Geplante Ortsumgehung an der Staatsstraße 2109 bei Aidenbach

Fragen:

1. Zeitliche Perspektive

a) Welchen Stand hat die Planung der St 2109 erreicht und wann ist frühestens mit ihrer Realisierung zu rechnen?

b) Wie ist die geplante Abfolge der Realisierungsschritte in Aldersbach, Aidenbach und Egglham geplant?

2. Verkehrsaufkommen

a) Warum wird die St 2109 zwischen Aldersbach und Egglham als große Bundesfernstraße dimensioniert, wenn die davor und dahinter liegenden Anschlussstücke lediglich Staats- bzw. Kreisstraßenniveau haben?

b) Wie hoch ist das prognostizierte Verkehrsaufkommen für die St 2109, insbesondere bezüglich des Schwerverkehrs?

c) Wie hoch ist das prognostizierte überregionale Schwerlast-Verkehrsaufkommen über die St 2109, insbesondere im Transitverkehr nach Tschechien?

3. Kosten

a) Wie hoch sind die Gesamtkosten nach der aktuellen Planung (Variante 17)?

b) Wie verteilen sich diese Kosten auf Grundstückserwerb, Kosten für Lärmschutzmaßnahmen, Straßenbaukosten und Aufwendungen für begleitende Naturschutzmaßnahmen?

c) Mit welchen konkreten Maßnahmen ist geplant, für die Anwohner den Lärmschutz sicherzustellen?

4. Variantenprüfung I ­ Verkehrsführung über Johanniskirchen

a) Welches Ergebnis brachte die Prüfung, die Straße alternativ über Uttigkofen, Johanniskirchen ­ mit Umfahrung von Johanniskirchen ­ in Richtung Pfarrkirchen zu führen?

b) Wie detailliert erfolgt diese Prüfung?

5. Variantenprüfung II ­ Variante 10

a) Aus welchen Gründen wurde Variante 10 verworfen?

b) Wie hoch waren die berechneten Kosten der Variante 10 nach der Unterteilung der Frage 3b?

c) Nachdem durch erhebliche Sturmschäden in den letz01.07. ten Jahren der Baumbestand im Bereich der Variante 10 stark reduziert wurde, frage ich die Staatsregierung, zu welchem Stichtag der Baumbestand bei der Bewertung der Variante 10 berücksichtigt wurde?

6. Örtliche Effekte I ­ Verkehr und Wirtschaft

a) Welchen Nutzen haben die Gemeinden Aldersbach, Aidenbach und Egglham vom Neubau der St 2109 zu erwarten... ... in wirtschaftlicher Hinsicht?

... in Bezug auf die örtliche Verkehrsentlastung?

b) Mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen wird an der Zu- und Abfahrt Haidenburger Str. in Aidenbach gerechnet?

c) Welche Kosten kommen auf die Gemeinden Aldersbach, Aidenbach und Egglham im Rahmen des Neubaus der St 2109 zu, und welche Folgekosten entstehen z. B. durch eine Abstufung der bisherigen Staatsstraße zur Gemeindestraße?

7. Örtliche Effekte II ­ Umwelt und Natur

a) Wie hoch ist der Flächenverbrauch für die geplante Maßnahme an der St 2109?

b) Welchen Umfang haben die hierfür notwendigen ökologischen und landwirtschaftlichen Ausgleichsflächen?

c) Wie wird der zerstörte Erholungsraum und Wertverfall des Eigentums der Anlieger ­ der Bauern ebenso wie der Bürger ­ ausgeglichen?

Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 25.05.

Zu 1. a):

Für das Projekt wurde kürzlich die Trassenfindung in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen abgeschlossen.

Eine belastbare Aussage zum Realisierungszeitraum ist aus derzeitiger Sicht nicht möglich, da die Dauer der weiteren Planungs- und Rechtsverfahren aufgrund der Vielzahl an Randbedingungen nicht vorhersehbar ist.

Zu 1. b):

Als nächster Schritt wird die Ortsumgehung Aidenbach/Aldersbach im Rahmen der bevorstehenden Fortschreibung des Ausbauplanes für die Staatsstraßen neu bewertet.

Eine Einstufung in Dringlichkeit 1 vorausgesetzt, erstellt das Staatliche Bauamt Passau dann den Vorentwurf. Anschließend erfolgt die haushaltsrechtliche Genehmigung dieser Unterlage durch die vorgesetzten Dienststellen. Zur Schaffung des Baurechts ist danach ein Planfeststellungsverfahren erforderlich.

Zu 2. a):

Sowohl Fahrbahnbreite als auch Linienführung der geplanten Umgehungen im Zuge der Staatsstraße 2109 entsprechen den Anforderungen für überregionale Straßen und stehen im Einklang mit den anschließenden Streckenabschnitten.

Zu 2. b):

Die bestehende Staatsstraße weist nach der Verkehrszählung 2005 eine Verkehrsbelastung von 2.200­ 4.800 Kfz/24h auf.

Der Schwerverkehrsanteil liegt bei 6­8%. Zur Ermittlung der künftigen Verkehrsbelastung wird rechtzeitig vor Beginn des Genehmigungsverfahrens ein Verkehrsgutachten erstellt.

Zu 2. c):

Im o. g. Verkehrsgutachten werden auch Aussagen zum Schwerlastverkehr enthalten sein.

Zu 3. a) und b):

Bisher wurden keine Kosten ermittelt. Nachdem die Trassenführung nun abgestimmt ist, wird im nächsten Schritt für die Bewertung im Rahmen der Fortschreibung des Ausbauplanes eine Kostenschätzung durchgeführt.

Zu 3. c): Angesichts des Planungsstandes kann noch keine Aussage zu konkreten Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden. Im Rahmen der Vorentwurfsplanung wird eine Lärmberechnung durchgeführt, auf deren Grundlage dann entsprechende Maßnahmen festgelegt werden.

Zu 4. a):

Eine Verkehrsführung über die Staatsstraße 2108 stellt aufgrund des unzureichenden Ausbauzustandes dieser Strecke keine Alternative für die genannten Ortsumgehungen dar.

Zudem würde damit der Verkehrsstrom durch die Stadt Pfarrkirchen geführt, während die vorgesehene Führung über die 2109 einen Anschluss an die Umgehung der Stadt Pfarrkirchen ermöglicht.

Zu 4. b):

Da diese Alternative nicht den Planungszielen des Ausbauplans entspricht, wurde sie nicht detailliert untersucht.

Zu 5. a): Trasse 10 wurde aufgrund naturschutzfachlicher Aspekte ausgeschlossen.

Zu 5. b):

Nachdem die Trasse aufgrund der Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeschlossen wurde, werden auch keine Kosten ermittelt.

Zu 5. c): Unabhängig von Schäden durch Windwurf ist die angesprochene Fläche als Wald zu beurteilen.

Zu 6. a): Inwieweit sich für die Kommunen aufgrund der verbesserten Verkehrsverhältnisse ein wirtschaftlicher Nutzen ergibt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden.

In verkehrlicher Hinsicht wirkt sich der Wegfall des Durchgangsverkehrs in den Ortsdurchfahrten für die Gemeinden bei der Verkehrssicherheit und der Immissionsbelastung positiv aus.

Zu 6. b): Konkrete Angaben zum Verkehrsaufkommen in Aidenbach können erst nach Vorliegen des Verkehrsgutachtens getroffen werden.

Zu 6. c): Kostenträger für die Ortsumgehungen im Zuge der St 2109 ist der Freistaat Bayern. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird unter Beteiligung der betroffenen Kommunen über die Einstufung der verbleibenden Ortsdurchfahrten entschieden. Für die Kommunen fallen ggf. Kosten im Rahmen der späteren Straßenbaulast an.

Zu 7. a):

Nachdem die Planung erst am Anfang steht, können noch keine detaillierten Aussagen über den Flächenverbrauch getroffen werden.

Zu 7. b):

Der Umfang der notwendigen ökologischen und landwirtschaftlichen Ausgleichsflächen wird im Rahmen der bevorstehenden Vorentwurfsplanung bilanziert.

Zu 7. c):

Im Rahmen des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens werden die Auswirkungen des Projektes sowohl auf den Erholungsraum als auch auf Eigentumsfragen in die Gesamtabwägung mit einfließen. Die Entschädigungsfragen bleiben einem eigenen Verfahren vorbehalten.