Stellensituation und Beförderungsstau bei der bayerischen Polizei
Nach wie vor unbefriedigend ist das Verhältnis von Einstellungs-, Laufbahn- und Stellensituation bei den Beamten der bayerischen Polizei. Bei der Polizeireform wurde diese Situation nicht verbessert, und auch beim Doppelhaushalt 2009/2010 wurden die Probleme nicht beseitigt. Viele Beamte sehen für sich keine Aufstiegsperspektive, die Stellenplanobergrenzen werden gerade im Bereich A11 bis A13 nur zur Hälfte ausgeschöpft, das Stellengefüge wird aus unzureichend empfunden, Dienstgruppenleiter und insbesondere Fachspezialisten sehen keine Aufstiegsperspektiven.
Wir stellen folgende Anfragen:
1. Wie viele Polizeivollzugsbeamte, die auf einem Dienstposten der Wertigkeit A 13/14 oder A 14/00 untergebracht sind, haben zum Stichtag 01.01.2009 alle formellen Voraussetzungen für eine Beförderung in die
A 15 erfüllt, konnten aber aufgrund der nicht ausreichenden Wertigkeit ihres Dienstpostens nicht befördert werden, und zwar
a) bayernweit (aufgeschlüsselt nach S und K),
b) je Polizeipräsidium incl. BLKA, und PVA (aufgeschlüsselt nach S und K)?
2. Wie viele Polizeivollzugsbeamte, die auf einem Dienstposten der Wertigkeit A 14/15 oder A 15/00 untergebracht sind, haben zum Stichtag 01.01.2009 alle formellen Voraussetzungen für eine Beförderung in die
A 16 erfüllt, konnten aber aufgrund der nicht ausreichenden Wertigkeit ihres Dienstpostens nicht befördert werden, und zwar
a) bayernweit (aufgeschlüsselt nach S und K),
b) je Polizeipräsidium incl. BLKA, und PVA (aufgeschlüsselt nach S und K)?
3. In welchem prozentualen Umfang wurden bei der bayerischen Polizei zum Stichtag 01.01.2009 sowie werden nach den im Doppelhaushalt 2009/2010 vorgesehenen Hebungsterminen die derzeit durch Verordnung geltenden Stellenobergrenzen in den werden?
4. Wie viel Hebungen, aufgeschlüsselt in die A 12 bis einschließlich A 16, würde die bayerische Polizei zusätzlich erhalten, wenn die geltenden Stellenplanobergrenzen in vollem Umfang ausgeschöpft werden würde, und welche Mehrkosten würden dadurch entstehen?
Könnten dadurch alle grundsätzlich beförderungsfähigen Beamten befördert werden?
5. Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bayerische Staatsregierung mehr Aufstiegsperspektiven für die bayerische Polizei zu schaffen?
a) Ist die Einführung von Laufbahnmodellen wie beispielsweise in Hamburg geplant?
b) Sind gravierende Änderungen bei der im Rahmen des Doppelhaushalts 2009/2010 vorgesehenen Dienstpostenbewertung insbesondere bei Dienstgruppenleitern und kriminalpolizeilichen Sachbearbeitern geplant? Wenn ja, welche?
Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 18.06.
Aus datenverarbeitungstechnischen Gründen beziehen sich die nachfolgenden Angaben einheitlich auf den Stichtag 01.05.2009.
Zu 1.: Derzeit sind bayernweit 34 Beamte der A 14 vorhanden, die mit Ausnahme eines entsprechend bewerteten Dienstpostens alle übrigen formellen Beförderungsvoraussetzungen nach A 15 erfüllen, davon 12 bei K.
Auf das Polizeipräsidium Oberbayern Nord entfällt davon 1 Beamter, auf das Polizeipräsidium Oberbayern Süd 2, auf das Polizeipräsidium München 10 (davon 3 K), auf das Polizeipräsidium Niederbayern/Oberpfalz 2 (davon 1 K), auf das Polizeipräsidium Oberfranken 3 (davon 1 K), auf das Polizeipräsidium Mittelfranken 5 (davon 2 K), auf das Polizeipräsidium Unterfranken 1, auf das Polizeipräsidium Schwaben Nord 1, auf das Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei 4, auf das Bayer. Landeskriminalamt 4 und auf das Bayer. Landesamt für Verfassungsschutz 1.
Zu 2.: Derzeit sind bayernweit 54 Beamte der A 15 vorhanden, die mit Ausnahme eines entsprechend bewerteten Dienstpostens alle übrigen formellen Beförderungsvoraussetzungen nach A 16 erfüllen, davon 16 bei K.
Auf das Polizeipräsidium Oberbayern Nord entfallen davon 2 Beamte, auf das Polizeipräsidium Oberbayern Süd 1 (davon 1 K), auf das Polizeipräsidium München 11, auf das Polizeipräsidium Niederbayern/Oberpfalz 8 (davon 2 K), auf das Polizeipräsidium Oberfranken 2, auf das Polizeipräsidium Mittelfranken 8 (davon 2 K), auf das Polizeipräsidium Unterfranken 4 (davon 1 K), auf das Polizeipräsidium Schwaben Nord 4 (davon 2 K), auf das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West 1, auf das Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei 5, auf das Bayer. Landeskriminalamt 4 und auf das Bayer. Landesamt für Verfassungsschutz 4.
Zu 3.: Die Stellenobergrenzen werden bei der A 9 im Stellenplan 2008 mit 37,1 % und im Stellenplan 2010 mit 39,2 % ausgeschöpft, bei A 12 mit 15,0 bzw. 16,8 %, bei A 13 mit 6,5 % bzw. 7,0 %. Bei der A 13/14 liegt der Grad der Ausschöpfung bei 61,1 bzw. 60,6 %, bei A 15 bei 30,0 % bzw. 28,8 %.
Die bayerischen Stellenobergrenzen vom 13.01.2006 sind absichtlich so großzügig gestaltet worden, dass sie die sachgerechte Stellenbewertung nicht mehr einschränken anders als zum Teil die früheren bundesrechtlichen Obergrenzen. Die Stellenausstattung richtet sich nach sachgerechten Stellenbewertungen unter Berücksichtigung der finanzwirtschaftlichen Gesamtsituation, nicht nach den (großzügigen) Obergrenzen.
Zu berücksichtigen ist ferner, dass auf den Planstellen des gehobenen Dienstes teilweise auch Beamte verrechnet werden, die im Wege des prüfungsfreien Aufstiegs in den gehobenen Polizeivollzugsdienst aufgestiegen sind. Deren Laufbahn reicht jedoch nur bis A 11.
Zu 4.: Zur vollen Ausschöpfung der Stellenobergrenzen im gehobenen Dienst sind 4.391 Hebungen nach A 12, 1.339 Hebungen nach A 13 erforderlich, im höheren Dienst 65 Hebungen nach A 15 und 27 Hebungen nach A 16. Die Kosten hierfür würden sich auf rund 26,7 Mio. belaufen.
Mit voller Ausschöpfung der Stellenobergrenzen bei den Spitzenämtern der Laufbahngruppen des gehobenen und höheren Dienstes könnten mit Ausnahme der A 16 alle grundsätzlich beförderungsfähigen Beamten ernannt werden.
Zu 5.: Staatsregierung und Parlament haben seit Beginn der Neunzigerjahre umfassende Anstrengungen unternommen, um die Beförderungssituation bei der Polizei nachhaltig zu verbessern und damit eine angemessene Bezahlung der Beamten zu sichern. Seit 1991 waren im Zuge von Strukturverbesserungsmaßnahmen für die Polizei insgesamt 37.510 Stellenhebungen im Haushalt zu verzeichnen, die zu zusätzlichen Beförderungen führten. Mit 2.804 Hebungen im laufenden Doppelhaushalt wird dieser Weg entschlossen fortgesetzt. So konnten seit 1990 mehr als 115.000 Beförderungen ausgesprochen werden.
Die Stellenhebungen aus dem Doppelhaushalt 2009/2010 ermöglichen die Fortschreibung der Dienstpostenbewertung auch im Bereich der Dienstgruppenleiter und kriminalpolizeilichen Sachbearbeiter. Hierzu erarbeitet das Staatsministerium des Innern derzeit unter Beteiligung der Personal- und Berufsvertretungen ein ausgewogenes Gesamtkonzept.
Die Einführung eines Laufbahnverlaufsmodells wie in Hamburg ist nicht geplant.