Eingruppierungen in die Entgeltordnung nach Tätigkeitsmerkmalen beim TV-L

Im Rahmen der Verhandlungen zum Tarifvertrag der Länder ist eine neue Entgeltordnung bislang nicht verhandelt und in Kraft gesetzt worden. Gemäß der Tarifeinigung vom 1. März 2009 sollen die Verhandlungen darüber im September 2009 aufgenommen werden. Die Eingruppierung über die Tätigkeitsmerkmale ist bekanntermaßen schwierig. Beispielsweise stellt sich an der Universität Würzburg das Problem eines völlig veränderten Anforderungsprofils an eine/n Sekretär/ -in im Wissenschaftsbetrieb. Dazu frage ich die Staatsregierung:

1. Ist der Staatsregierung die Veränderung des Leistungsspektrums im Berufsbild einer Sekretärin, eines Sekretärs im Allgemeinen, sowie im Bereich der Universitäten bekannt und plant sie diese Veränderungen in die neue Entgeltordnung aufzunehmen?

2. Wie stehen Sie zu der Forderung der Sekretärinnen und Sekretäre zur Neuschaffung einer neuen, höheren Eingruppierungsmöglichkeit als Verwaltungsassistentin im Allgemeinen und an den Universitäten im Speziellen als Verwaltungsassistent/in im Wissenschaftsbetrieb?

3. Wie plant die Staatsregierung die europarechtlichen Vorgaben, auf allen für die Eingruppierung wesentlichen Ebenen, wie z. B. der transparenten und in der Wertigkeit vergleichbaren Erfassung der Tätigkeitsmerkmale, bezüglich diskriminierungsfreier Tarifverträge umzusetzen?

4. Gibt es schon direkte Vorstellungen zur Vereinfachung der Eingruppierung über die Tätigkeitsmerkmale und wird dem technischen Fortschritt im Computerbereich, der höhere und fortwährende Qualifikationen erfordert Rechnung getragen werden?

5. Für welche Sparten sind Besondere Teile der Entgeltordnung geplant?

6. Wie steht die Staatsregierung zu der Problematik der Aufeinander aufbauenden Merkmale, bei denen höherwertige Merkmale nicht mehr geprüft und gewertet werden, wenn ein unteres Merkmal nicht erfüllt ist?

7. Welches Schema plant die Staatsregierung, um zu einer korrekten, diskriminierungsfreien Bewertung einer Stelle bei der Eingruppierung zu gelangen und wie hoch ist der Anteil der Tätigkeiten, die wirklich in die Bewertung einfließt?

8. Wie steht die Staatsregierung dazu Merkmale wie Selbständigkeit, Verantwortung, Schwierigkeit und psychisch oder physische Anforderungen stärker zu gewichten?

Die Vergütungsordnung zum BAT enthält keine speziellen Tätigkeitsmerkmale für Sekretärinnen/Sekretäre im Allgemeinen sowie im Bereich der Universitäten. Dieser Personenkreis wird nach den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen eingruppiert. Die Frage, ob dies auch in einer neuen Entgeltordnung so gehandhabt wird, ist den Tarifverhandlungen vorbehalten.

Zu 2.: Änderungen im Berufsbild einer Sekretärin/eines Sekretärs im Allgemeinen sowie im Bereich der Universitäten führen nicht zwingend zu einer neuen, höheren Eingruppierung.

Dies wird in den Tarifverhandlungen zu prüfen sein. Das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst wurde gebeten, zur Vorbereitung der Tarifverhandlungen zur Entgeltordnung, unter Einbindung der Universitäten und Fachhochschulen, eine aktuelle Feststellung der Vergütungsgruppe für Lehrstuhlsekretärinnen (Darstellung der Arbeitsvorgänge unter gleichzeitiger tariflicher Bewertung) zu erarbeiten.

Zu 3.: Das Staatsministerium der Finanzen wird sich in den Tarifverhandlungen zur Entgeltordnung für ein diskriminierungsfreies Eingruppierungsrecht einsetzen.

Zu 4.: Sowohl die Arbeitgeber als auch die Gewerkschaften haben Vorstellungen zur Vereinfachung der Eingruppierung.

Hierüber wird in den Tarifverhandlungen zu sprechen sein.

Zu 5.: Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte die Entgeltordnung auch in Zukunft einen allgemeinen Teil und besondere Teile enthalten. Über die Frage, für welche Sparten es besondere Teile geben wird, muss in den Tarifverhandlungen entschieden werden.

Zu 6.: Die Tätigkeitsmerkmale einer höheren Vergütungsgruppe bauen in der Regel auf den Merkmalen der nächstniedrigeren Vergütungsgruppe auf, die sich ihrerseits wieder aus den Merkmalen der darunterliegenden Gruppe entwickelt usw., bis zu der in Betracht kommenden untersten Vergütungsgruppe (Anfangsgruppe). Das Vorliegen der Heraushebungsmerkmale einer höheren Vergütungsgruppe setzt deshalb zwangsläufig voraus, dass auch die Merkmale aller darunterliegenden Vergütungsgruppen bis zur Anfangsgruppe erfüllt sind.

An dieser Systematik sollte auch in Zukunft festgehalten werden.

Zu 7.: Aussagen zu dieser Frage müssen den Tarifverhandlungen vorbehalten bleiben.

Zu 8.: Heraushebungsmerkmale werden auch in einer neuen Entgeltordnung enthalten sein. Die Frage der Gewichtung einzelner Heraushebungsmerkmale wird Thema der Tarifverhandlungen sein.