Wie setzen sich jeweils die Klassenstärke der Förderbedarf und der soziale Hintergrund der gebundenen Ganztagszüge

B) des Antragsverfahrens für gebundene Ganztagszüge zugrunde?

2. Wie setzen sich jeweils die Klassenstärke, der Förderbedarf und der soziale Hintergrund der gebundenen Ganztagszüge bzw. -klassen in Bayern zusammen? (Bitte nach Regierungsbezirk, Schulart und Schulstandort aufgeschlüsselt.)

3. Welchem pädagogischen Konzept und Menschenbild liegen die bayerischen gebundenen Ganztagszüge zugrunde, und an welchen Kriterien wird die Qualität des pädagogischen Konzepts gemessen?

4. Wie viele gebundene Ganztagszüge werden zum Schuljahr 2009/10 neu eingerichtet werden? (Bitte nach Regierungsbezirk, Schulart, Schulstandort, Mehrzügigkeit und Gruppengröße aufgeschlüsselt.)

5. In wie vielen Fällen aller eingereichter Anträge zum Schuljahr 2009/10 wäre eine Klassenmehrung aufgetreten, wenn neben den Halbtagszügen alle Anträge für Ganztagszüge genehmigt worden wären, und in wie vielen Fällen kam eine Klassenmehrung zustande? (Bitte nach Regierungsbezirk, Schulart, Schulstandort, Mehrzügigkeit und Gruppengröße aufgeschlüsselt.) Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14.09.

Zu 1.: Im Rahmen des Antragsverfahrens für gebundene Ganztagszüge liegen der Genehmigung folgende formale und inhaltliche Kriterien zugrunde, die mit KMS vom 2. März 2009 allen Sonderpädagogischen Förderzentren und Schulen zur Lernförderung sowie den Schulämtern und Regierungen zugegangen sind: Formale Kriterien des Genehmigungsverfahrens:

· Eine grundlegende Voraussetzung für die Genehmigung eines gebundenen Ganztagszuges ist, dass der Bedarf für eine gebundene Ganztagsklasse durch eine verpflichtende Anmeldung einer Mindestzahl von Schülerinnen und Schülern nachgewiesen wird, die im jeweils gültigen kultusministeriellen Schreiben zur Klassenbildung festgelegt ist.

· Voraussetzung für eine Genehmigung ist weiterhin, dass die Wahlfreiheit der Schülerinnen und Schüler bzw. der Eltern zwischen Ganztags- und Halbtagsschule gewährleistet ist. Ein verpflichtender Besuch der Ganztagsschule aller Schülerinnen und Schüler entspricht nicht der Zielsetzung der Staatsregierung. Daher können gebundene Ganztagszüge grundsätzlich nur an Schulen genehmigt werden, die mindestens zweizügig sind.

Im Genehmigungsverfahren können jedoch kleinere ­ vor allem auch einzügige ­ Hauptschulen auch dann berücksichtigt werden, wenn sie für einen gebundenen Ganztagszug eine Kooperation mit einer benachbarten Schule eingehen und die betroffenen Sachaufwandsträger eine Kooperationsvereinbarung zu Organisation, Betrieb und Kostenübernahme für den gebundenen Ganztagszug schließen. Hierzu muss vor Ort Einigkeit bei den Planungen erzielt werden, alle betroffenen Sachaufwandsträger müssen die Kooperation unterstützen und sich über Organisation und Finanzierung der Schülerbeförderung einig sein.

· Im Übrigen darf die Einrichtung von Ganztagsklassen zu keiner höheren Zahl von Klassen in der betreffenden Jahrgangsstufe führen, als sich bei der Klassenbildung nach den Schülerzahlen gemäß dem jeweils gültigen kultusministeriellen Schreiben zur Klassenbildung ohne die Ganztagsklasse ergeben würde (sog. Klassenmehrung).

· Eine weitere formale Genehmigungsvoraussetzung besteht darin, dass sich der Sachaufwandsträger nach den Vereinbarungen des kommunalen Bildungsgipfels am 11. Februar 2009 bei der von ihm ausgehenden Antragstellung dazu verpflichtet, den zusätzlich für den Ganztagsbetrieb anfallenden Sachaufwand zu übernehmen und für den Personalaufwand eine pauschale Beteiligung von 5.000 Euro je Ganztagsklasse und Schuljahr an die Regierung zu entrichten.

· In der Antragstellung sind Aussagen zum notwendigen Raumbedarf für die Ganztagsklassen und die Mittagsverpflegung zu treffen.

Inhaltliche Kriterien des Genehmigungsverfahrens

Eine gebundene Ganztagsschule liegt dann vor, wenn ein Aufenthalt in der Schule an mindestens 4 Wochentagen von täglich mindestens 7 Zeitstunden für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend ist. Dieser zeitliche Zuwachs soll sich auch in einem Zuwachs an inhaltlicher Qualität widerspiegeln.

Daher ist ein entscheidendes Kriterium für die Genehmigung des Ganztagszuges die Qualität des dem Antrag beigefügten pädagogischen Ganztagskonzeptes. Dieses Konzept, das von Schulleitung und Kollegium zu erarbeiten ist, muss dem Charakter der gebundenen Ganztagsschule entsprechen ­ einem strukturierten Schultag, bei dem die vormittäglichen und nachmittäglichen Aktivitäten in einem konzeptionellen Zusammenhang stehen und die spezifischen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler vor Ort einbezogen werden.

Das pädagogische Konzept einer gebundenen Ganztagsschule muss daher folgende Gestaltungselemente vorweisen:

· Rhythmisierung des Unterrichts,

· Angebote zur individuellen Förderung unter Berücksichtigung des Förderbedarfs und der sozialen Situation der Schulgemeinschaft,

· sinnvolle Integration der Freizeitgestaltung in den Unterrichtsablauf sowie

· Angebote zur Stärkung der Sozialkompetenz.

Weiterhin sollten je nach Schwerpunktsetzung der Schule zu folgenden Aspekten Angaben gemacht werden:

· Verbesserung der Integration der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund vor allem durch zusätzliche Sprachförderung und Kooperation mit Dritten,

· Förderung der Berufsorientierung (Hauptschule und Hauptschulstufe der Förderschule) sowie

· Zusammenarbeit mit den Eltern.

Durch diese inhaltlichen Anforderungen an das pädagogische Konzept, das von den Regierungen und dem Staatsministerium einer fachlichen Prüfung und Bewertung unterzogen wird, ist gewährleistet, dass den vorgenannten Grundsätzen und Kriterien für den gebundenen Ganztagszug Rechnung getragen wird.

Zu 2.: Aktuelle einzelfallbezogene Angaben zu den Klassenstärken an gebundenen Ganztagsschulen, die sich zu Beginn des Schuljahres 2009/10 tatsächlich ergeben werden, liegen dem Ministerium derzeit nicht vor. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wurde ausschließlich das Erreichen der Mindestklassenstärke unter Vermeidung einer Klassenmehrung überprüft. Eine Ermittlung der jeweiligen aktuellen Klassenstärke an gebundenen Ganztagsschulen würde Zusatzerhebungen an den Schulen erfordern, was angesichts der ohnehin von den Schulen im Zusammenhang mit der Organisation der gebundenen Ganztagsklassen zu leistenden Arbeit unverhältnismäßig erscheint.

Auch zum Förderbedarf und zum sozialen Hintergrund der einzelnen Schülerinnen und Schüler an Ganztagsschulen sind keine Angaben möglich: Im derzeitigen Verfahren Amtliche Schuldaten werden weder Daten zum sozialen Hintergrund erhoben noch liegen schulstatistische Informationen zu den Familienverhältnissen, dem Bildungsstand, dem Einkommen und der beruflichen Tätigkeit der Eltern vor. Auch Daten zu Leistungsnachweisen, die einen gewissen Hinweis auf möglichen Förderbedarf geben könnten, werden nicht im ASD-Verfahren erhoben.

Zu 3.: Die in Art. 131 der Verfassung des Freistaats Bayern verankerten Bildungsziele liegen dem schulischen Handeln in allen Schularten zugrunde ­ dies gilt selbstverständlich auch für die Ganztagsschule: Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden.

Gerade in der Ganztagsschule wird dieses pädagogische Konzept und Menschenbild in besonderem Maße umgesetzt.

Ihre spezifische Eigenheit, der quantitative Zuwachs an Zeit, schlägt sich auch qualitativ nieder, und zwar durch

· eine Ausweitung der individuellen Förderung,

· eine Verstärkung der Differenzierung je nach Begabungsprofil, Interessenlage und Förderbedarf sowie durch

· das Angebot eines unterrichtsergänzenden und unterrichtserweiternden Lern- und Freizeitprogramms.

Individuell fördern heißt auch ganzheitlich fördern. Dazu gehört die Integration von Freizeitangeboten in den Unterrichtsablauf durch eine Rhythmisierung des schulischen Tagesablaufs, d. h. durch eine Kombination von Unterricht, unterrichtsergänzenden Übungsphasen und Freizeitangeboten aus dem sportlichen, musischen und künstlerischen Bereich.

In den gebundenen Ganztagsschulen erleben sich Kinder und Jugendliche verstärkt in ihrer Gemeinschaftsbezogenheit:

Das Mehr an gemeinsam verbrachter Zeit führt unter professioneller Begleitung von größtenteils Lehrkräften, aber auch qualifizierten externen Partnern zur Stärkung der Sozialkompetenz. Dies führt auch zu einer Intensivierung der Werteerziehung, zu der Verantwortungsbereitschaft ebenso gehören wie Höflichkeit, Rücksichtnahme und Einfühlungsvermögen im Sinne einer interkulturellen Kompetenz.

Die gebundene Ganztagsschule hat einen konkreten Praxisund Lebensbezug. Allein aufgrund ihres erweiterten zeitlichen Rahmens bestehen vielfältige Möglichkeiten

· der Berufsorientierung durch Integration der Unterrichtsinhalte in die lokale und regionale Arbeitswelt (Hauptschule sowie Hauptschulstufe der Förderschule),

· der Stärkung der Ausbildungsfähigkeit (Hauptschule sowie Hauptschulstufe der Förderschule),

· der Kooperation mit außerschulischen Partnern,

· der Kooperation von pädagogischem Personal unterschiedlicher Profession (Lehrer, Sozial-, Musik-, Theaterpädagogen etc.).

Das hier dargestellte pädagogische Konzept für gebundene Ganztagsschulen bildet die Eckpunkte für einen Qualitätsrahmen, der die Maßstäbe setzt für eine konkrete Umsetzung an den Schulen selbst. Diesen wird ein großer Handlungsspielraum zur individuellen Ausgestaltung der gebundenen Ganztagsschule gewährt ­ je nach den lokalen Gegebenheiten vor Ort und den spezifischen Eigenschaften der Schulgemeinschaft. Im Rahmen der Schulaufsicht und durch die Koordinatoren für die Ganztagsschule wird die Umsetzung dieses Qualitätsrahmens vor Ort überprüft.

Zu 4.: Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens zur Einrichtung von gebundenen Ganztagszügen an Grund-, Haupt- und Förderschulen zum Schuljahr 2009/10 konnten folgende Genehmigungen ausgesprochen werden:

­ im Bereich der Grundschulen: 111 Genehmigungen

­ im Bereich der Hauptschulen: 72 Genehmigungen

­ im Bereich der Förderschulen: 37 Genehmigungen

Eine Übersicht über die Schulen, denen zum Schuljahr 2009/10 die Einrichtung eines gebundenen Ganztagszugs genehmigt wurde, ist als Anlage 1 beigefügt.

Alle Schulen weisen eine dauerhaft gesicherte Mehrzügigkeit auf oder gewährleisten durch Kooperation mit benachbarten Schulstandorten die Wahlfreiheit der Schülerinnen und Schüler. Zur Gruppengröße gelten die unter 2 gemachten Ausführungen.

Zu 5.: Eine Übersicht über die Schulen, an denen eine potenzielle Klassenmehrung im Falle einer Genehmigung aller Anträge auf Ganztagszüge aufgetreten wäre, ist als Anlage 2 beigefügt.