Maßnahmen gegen Abwanderung aus den ländlichen Regionen in Bayern

Nach den neuesten Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung in Bayern des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung ist die Einwohnerzahl Bayerns, die erstmals seit 1984 rückläufig ist, gekennzeichnet durch eine sehr unterschiedliche Entwicklung in den einzelnen Regionen Bayerns. Während die Bevölkerung in Oberbayern weiter zulegte, sinken vor allem in den ländlichen und strukturschwachen Regionen die Einwohnerzahlen ­ am stärksten in Oberfranken, gefolgt von Unterfranken und der Oberpfalz.

Die sinkenden Einwohnerzahlen entstehen sowohl durch zurückgehende Geburten als auch durch Wanderungsbewegungen Richtung Oberbayern.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:

1. Welche konkreten Maßnahmen führt die Staatsregierung gegen die zunehmende Abwanderung durch?

2. Welche konkreten Maßnahmen sind in der Planung?

3. Wie soll nach Meinung der Staatsregierung der verfassungsrechtliche Anspruch der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilen Bayerns durchgesetzt werden?

4. Welche konkreten Hilfen sind für die sogenannten Beispielregionen eingeplant, z. B. Erhöhung von Fördersätzen oder Bürokratieerleichterungen?

5. Auf welche Projekte bezieht sich die von Innenminister Herrmann für die Oberpfalz angekündigte Gleichstellung bei den Fördersätzen von 80 % mit Oberfranken?

6. Wie soll vor dem Hintergrund der Tatsache, dass nur Grundschullehrer bis zum Schnitt von 2,0 eine Anstellung erhalten, die wohnortnahe Beschulung zumindest der Grundschulkinder sichergestellt werden, eine der wichtigsten Faktoren für Lebensqualität für junge Familien im ländlichen Raum?

7. Welche konkreten Maßnahmen sind vom Umwelt- und Gesundheitsministerium zur Sicherstellung der wohnortnahen Gesundheitsfürsorge in den ländlichen Gebieten geplant?

8. Gibt es Überlegungen, einen Katalog von Mindeststandards zu erstellen, zu deren Einhaltung sich die Staatsregierung unabhängig von den Bevölkerungszahlen in allen Gebieten Bayerns verpflichtet?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom 06.10.

Die Schriftliche Anfrage beantworte ich in Abstimmung mit den Staatsministerien des Innern, für Unterricht und Kultus sowie für Umwelt und Gesundheit wie folgt:

Die Bevölkerungszahl in Bayern ist im Jahr 2008 erstmals seit 1984 geringfügig zurückgegangen: um genau 604 oder 0,005 % auf 12.519.728 Einwohner. Ursache dafür waren ein erneut angestiegenes Geburtendefizit und ein niedrigerer Wanderungsgewinn als in den Vorjahren. Unter den Regierungsbezirken legte allein Oberbayern um 21.691 Einwohner (+0,5 %) zu. Dagegen nahm die Bevölkerungszahl im Regierungsbezirk Unterfranken mit 7.270 Personen (-0,5 %) am stärksten ab, gefolgt von Oberfranken mit einem Rückgang von 6.329 Personen (-0,6 %) und der Oberpfalz mit 2.904 Personen (-0,3 %). Dabei sind diese Regierungsbezirke weder als Ganzes als strukturschwach oder ländlich zu bezeichnen, noch nahm dort die Bevölkerung 2008 in allen zugehörigen Landkreisen oder Gemeinden ab. So steht z. B. im Regierungsbezirk Unterfranken der Gemeinde mit der stärksten Abnahme der Bevölkerung im Jahr 2008 (Wilmars -3,4 %) Markt Einersheim mit einer Zunahme von 2,5 % gegenüber.

Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Einzelfragen wie folgt:

Zu 1. und 2.: Leitziel der Staatsregierung ist es, ländliche Räume und Verdichtungsräume gleichermaßen zukunftsfähig zu erhalten.

Der ländliche Raum genießt folglich hohe Priorität. Dabei stehen die strukturschwachen ländlichen Räume, die in erster Linie von Abwanderung betroffen sind, besonders im Fokus staatlicher Fördermaßnahmen. Die Zukunftssicherung des ländlichen Raums ist eine Querschnittsaufgabe, die eine Vielzahl von Fachbereichen berührt und dementsprechend von allen Ressorts geleistet wird. Folgende Maßnahmen verdeutlichen dies:

· Wesentlicher Ansatzpunkt ist die Stärkung der ökonomischen Basis, wobei die Regionalförderung einen wichtigen Pfeiler bildet. Deren Zuschüsse gingen 2007/2008 zu

95 % in den ländlichen Raum insgesamt (bei 58 % der bayerischen Bevölkerung) und zu 78 % in den strukturschwachen ländlichen Raum (bei 27 % der bayerischen Bevölkerung). Impulse setzen auch die Projekte zur Verbesserung der Ausbildungsstellensituation im Rahmen des Arbeitsmarktfonds sowie die Agrarfördermaßnahmen.

Auch die Technologieförderprogramme wirken stark im ländlichen Raum und verbreitern dort die Innovationsbasis. Beispielsweise entfiel im Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen 2007/2008 die Hälfte des Zuschussvolumens auf den ländlichen Raum. Außerdem profitiert dieser stark von Maßnahmen im Rahmen des Fitnessprogramms Nord- und Ostbayern. Eine Schlüsselrolle für die Stärkung der regionalen Innovationsdynamik kommt zudem den Fachhochschulen zu, die gezielt gestärkt werden.

· Eine wichtige Komponente für die Attraktivität ländlicher Räume sind lebendige Gemeinden und Städte. Hier setzt die Staatsregierung gerade für die strukturschwachen Räume kräftige Akzente, um diese als Wohnstandort zu sichern. So gingen die Mittel der Dorferneuerung 2007/2008 zu 97 % in den ländlichen Raum insgesamt und zu 61 % in den strukturschwachen ländlichen Raum.

In der Städtebauförderung lagen die entsprechenden Anteilswerte bei 72 % bzw. 46 %. Beide Programme gehören damit zu den strukturpolitisch wirksamen Investitionsbereichen, wobei ein starkes Augenmerk darauf liegt, die Ortszentren zu stärken.

· Eine weitere Maßnahmenschiene, um in allen Landesteilen die Chancengerechtigkeit zu gewährleisten, ist die Sicherung der sozialen Infrastruktur. So fließt die Krankenhausförderung zu 57 % in den ländlichen Raum. Ebenso zielen die Initiativen der Staatsregierung darauf, dass landesweit eine umfassende Teilhabe an vorschulischer und schulischer Bildung ermöglicht wird. Ein Beispiel ist die Unterstützung insbesondere kleiner Gemeinden bei der Erhaltung wohnortnaher Kindergärten gemäß Landkindergartenregelung. Danach wird auf Antrag der Gemeinde die einzige Kindertageseinrichtung in einer Gemeinde oder einem Gemeindeteil durch eine Sonderförderung in ihrem Bestand auch dann erhalten, wenn die Kinderzahl auf bis zu sieben Kinder sinkt. Ebenso bekennt sich die Staatsregierung dazu, die bestehenden Grundschulstandorte soweit wie möglich aufrechtzuerhalten, ggf. durch die Bildung jahrgangskombinierter Klassen.

· Um die ländlichen Räume fit für die Zukunft zu erhalten, setzt sich die Staatsregierung überdies mit großem Nachdruck für eine leistungsfähige technische Infrastruktur ein, die für die Funktionsfähigkeit von Gesellschaft und Wirtschaft von grundlegender Bedeutung ist:

- Besonderes Augenmerk gilt unter anderem der Infrastruktur und den Angeboten im Verkehrsbereich. So fließen die Investitionen für Erhalt und Ausbau der Staatsstraßen schwerpunktmäßig in den ländlichen Raum. Besonderer Wert wird darauf gelegt, das Angebot im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) flächendeckend aufrechtzuerhalten und bei Bedarf zu erweitern. Beispiele sind deutliche Angebotsverbesserungen auf diversen Bahnstrecken im ländlichen Raum durch neue Betriebsaufnahmen und Betriebskonzepte (z. B. Rottalbahn). Die Förderung der Neuanschaffung von Omnibussen im ÖPNV-Linienverkehr wurde zum Jahresbeginn 2009 wieder aufgenommen, wovon ebenfalls schwerpunktmäßig der ländliche Raum profitiert.

Im Bereich der Telekommunikation fördert die Staatsregierung seit Juli 2008 den Aufbau von Breitbandinfrastrukturen auch finanziell, wobei die Attraktivität des Programms zuletzt erheblich gesteigert wurde. Der Fördertopf wurde beträchtlich aufgestockt, die Höchstfördersumme für jede Gemeinde auf 100.000 Euro verdoppelt und das Verfahren vereinfacht. Die Europäische Kommission hat die verbesserten Förderbedingungen Ende Mai 2009 genehmigt. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass die Kommunen den Ausbau ihrer Breitbandversorgung vorantreiben können.

· Der Freistaat unterstützt seine Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs durch eine ausgewogene Mischung aus allgemeinen und besonderen Zuweisungen. Dies kommt vor allem auch dem eher steuerschwächeren ländlichen Raum zugute. Nach Durchführung des kommunalen Finanzausgleichs kommen fast alle Gemeinden nahe an die durchschnittliche Finanzkraft der Gemeinden ihrer Größenklasse heran.

Dazu tragen insbesondere die Schlüsselzuweisungen mit den Elementen Sonderschlüsselzuweisungen bei niedriger Steuerkraft, Strukturschwächeansatz bei hoher Arbeitslosigkeit und Demografiefaktor bei Bevölkerungsrückgang bei. Von speziellen Hilfen wie den Projektförderungen profitieren vor allem auch kleinere Gemeinden im ländlichen Raum, die ihre erforderlichen Investitionen häufig nur mit gezielter staatlicher Hilfe durchführen können (z. B. Förderung des kommunalen Straßenbaus).

Das Aktionsprogramm Bayerns ländlicher Raum bündelt die Maßnahmen, die dem ländlichen Raum zugute kommen (siehe Ausführungen zu Frage 3). Die Staatsregierung wird dieses auch weiterhin konsequent umsetzen. Der Doppelhaushalt 2009/2010 setzt hier trotz der schwierigen finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen starke Akzente.

Zu 3.: Ausgehend vom Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes enthält das Landesentwicklungsprogramm (LEP) das Leitziel, in allen Landesteilen gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen und zu erhalten. Dies zielt insbesondere auf den ländlichen Raum. Verbunden mit dem Gleichwertigkeitsprinzip stellt das LEP weitere Weichen:

· Nach dem Vorrangprinzip genießen strukturschwache Gebiete unter Förderaspekten und bei der Infrastrukturausstattung eine hohe Priorität.

· Das Vorhalteprinzip soll sicherstellen, dass Einrichtungen der Daseinsfürsorge möglichst auch dann erhalten werden, wenn die Auslastung wegen rückläufiger Einwohnerzahlen sinkt, z. B. bei Schulen und Kindergärten.

Damit hat die Staatsregierung im LEP zukunftsweisende Richtungsentscheidungen getroffen. Diese sind Auftrag für die Fachpolitiken in Bayern.

Ein wichtiges Instrument, um die Ziele des Landesentwicklungsprogramms umzusetzen, ist das Aktionsprogramm Bayerns ländlicher Raum. Im Rahmen von 12 Aktionsfeldern werden alle für den ländlichen Raum relevanten Themen erfasst und mit konkreten Maßnahmen unterlegt. Der Ministerrat hat das ressortübergreifende Programm im Juni 2007 verabschiedet. Weitere Initiativen sind seitdem hinzugekommen. Dies unterstreicht den dynamischen Charakter des Handlungskonzepts (z. B. Verbesserung der Breitbandförderung).

Der Staatssekretärausschuss Ländlicher Raum in Bayern gewährleistet die notwendige Koordination zwischen den Ressorts. Gleichzeitig beobachtet der Ausschuss den Umsetzungsfortschritt des Aktionsprogramms. Mit diesem Monitoring leistet er einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung und Effizienzsteigerung der staatlichen Initiativen für den ländlichen Raum. Die aktuelle Bestandsaufnahme zeigt, dass die Maßnahmen des Aktionsprogramms erfolgreich umgesetzt werden:

· Der Freistaat engagiert sich dabei finanziell auf hohem Niveau. Im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung z. B. belief sich das Zuschussvolumen 2007/2008 insgesamt auf rund 332 Mio.. In den Bau und Erhalt der Staatsstraßen wurden 385 Mio. investiert.

· Von den Programmen für den ländlichen Raum profitieren überproportional die strukturschwachen Räume, wie z. B. im Rahmen der Regionalförderung und Dorferneuerung. Auch viele Maßnahmen, die nicht primär auf den ländlichen Raum zielen oder strukturpolitisch motiviert sind, wirken stark im ländlichen Raum, wie etwa die Städtebauförderung (siehe Ausführungen zu 1 und 2).

Zu 4.: Die Initiative Beispielregionen des Staatssekretärausschusses Ländlicher Raum in Bayern zielt darauf ab, gemeinsam mit den Akteuren vor Ort innovative und effektive Lösungen für regionale Herausforderungen zu entwickeln und exemplarisch umzusetzen. Themenfelder sind Energie, bürgerschaftliches Engagement, demografischer Wandel sowie Wirtschaft und Bildung. Bei der Initiative handelt es sich um kein Förderprogramm. Im Vordergrund stehen vielmehr die beispielhafte Nutzung und Verzahnung der bestehenden staatlichen Instrumente für den ländlichen Raum. Dies soll für andere Regionen in Bayern beispielhaft sein.

Unter anderem soll ein fachübergreifender Demografieleitfaden für Kommunen erarbeitet werden, damit diese frühzeitig die Auswirkungen des demographischen Wandels erkennen und aktiv gestalten können. Bei diesem Projekt arbeiten fünf Ressorts und vier Beispielregionen zusammen.

Zu 5.: Am 26.05.2009 befasste sich der Ministerrat mit der Zukunft der erhöhten Förderung bei der Städtebauförderung und der Dorferneuerung in Hochfranken und in den Grenzlandkreisen zur Tschechischen Republik. Dabei beschloss er, die bisherige Sonderförderung mit Höchstfördersätzen von bis zu 80 % unter den aktuellen Modalitäten ein weiteres Jahr fortzuführen. Bis dahin soll über die langfristige Ausgestaltung der beiden Förderinstrumente entschieden werden.

Das Staatsministerium des Innern hat hierzu die Einführung eines bayernweiten programmspezifischen Struktur- und Härtefonds für die Städtebauförderung vorgeschlagen. Mit einem begrenzten, vorab reservierten Anteil der Landesmittel sollen flexibel in besonderen Problemfällen kritische Investitionshindernisse in finanz- und strukturschwachen Gemeinden durch Ergänzungszuteilungen für eine erhöhte Förderung bestimmter Projekte gezielt aufgelöst werden. Das Ergebnis der weiteren Verhandlungen bleibt abzuwarten.

Zu 6.: Die Einstellung von Lehrkräften für die Grundschule orientiert sich an den freien und besetzbaren Planstellen. Da zum Schuljahr 2009/10 deutlich mehr Bewerbungen als Beschäftigungsmöglichkeiten vorlagen, konnte aus dem aktuellen Prüfungsjahrgang nur den Bewerbern eine unbefristete Beschäftigung angeboten werden, die eine Anstellungsnote von mindestens 2,06 erreicht hatten.

Das für die Grundschulen in Bayern im Schuljahr 2009/10 zur Verfügung stehende Lehrpersonal reicht aus, um allen Grundschülern ­ wie bisher ­ eine wohnortnahe Unterrichtung zu gewährleisten.

Zu 7.: Die Staatsregierung sieht angesichts des demografischen Wandels folgende Maßnahmen zur Sicherstellung der wohnortnahen Gesundheitsversorgung vor:

· Gesetzliche Maßnahmen

Bereits bei der Erarbeitung des am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes ging es der Bayerischen Staatsregierung vor allem darum, geeignete Maßnahmen zu normieren, um regionalen Versorgungsengpässen besser begegnen zu können. Zu nennen sind insbesondere folgende Maßnahmen: Verbesserung der Anstellungsmöglichkeiten von Ärzten in Praxen, Ermöglichung einer sogenannten Teilzulassung, Erleichterung der Tätigkeit an weiteren Orten (sogenannte Zweigpraxen), Aufhebung der Altergrenze von 68 Jahren für das Ende der vertrags(zahn)ärztlichen Tätigkeit in unterversorgten Gebieten.

· Stiftungslehrstuhl für Allgemeinmedizin Angesichts der demografischen Entwicklung, die auch vor der Ärzteschaft nicht haltmacht, und der schwierigen

Nachwuchssituation bei den Hausärzten ist es wichtig, auch in Zukunft eine hochwertige Ausbildung der Hausund Allgemeinärzte anzubieten. Die Staatsregierung hat sich aufgrund der zunehmenden Überalterung bereits frühzeitig um gezielte Verbesserungen für die Ärzteschaft bemüht. Beispielhaft erwähnt sei hier die Unterstützung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) und der AOK Bayern durch die Staatsregierung in ihren Bemühungen um die Einrichtung eines Stiftungslehrstuhles für Allgemeinmedizin an der medizinischen Fakultät der Technischen Universität München. Der Stiftungslehrstuhl ist seit 1. Juli 2009 mit Herrn PD Dr. med.

Antonius Schneider, Facharzt für Allgemeinmedizin, besetzt.

· Finanzielle Förderung bei Niederlassung

Die Staatsregierung hat die Förderbank Bayern gebeten, Förderprogramme für die Niederlassung von Vertragsärzten aufzulegen. Laut Information der sind Angehörige der Heil- und Heilhilfsberufe seit 01.08. berechtigt, Anträge auf Gewährung von sogenannten Startkrediten bzw. Investivkrediten zu stellen, die über das Bayerische Mittelstandskreditprogramm aus dem Haushalt des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie staatlich zinsverbilligt sind. Diese Möglichkeit werde auch von niederlassungswilligen Ärzten genutzt. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns wurden auf diese geförderten Kreditprogramme der hingewiesen und gebeten, die Vertrags(zahn)ärzte entsprechend zu informieren.

· Bedarfsplanung

Die aktuelle Einteilung der Planungsbereiche erweist sich gerade in einem Flächenstaat wie Bayern als schwierige Hürde für die Schaffung einer ausgewogenen Versorgungsstruktur. Eine kleinräumigere Einteilung der Planungsbereiche könnte diese Situation sicherlich entschärfen. Auf nachdrückliches Drängen der Bayerischen Staatsregierung hat deshalb die 81. Gesundheitsministerkonferenz die Bundesregierung mit Beschluss vom 03.07.2008 (TOP 5.2) gebeten, darauf hinzuwirken, dass vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Festlegung der Über- und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie) kleinräumiger und bedarfsorientiert überarbeitet wird.

Inzwischen hat das Bundesministerium für Gesundheit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit mitgeteilt, der G-BA habe eine spezielle Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit dieser Aufgabe befassen soll. Das Ergebnis dieser Bemühungen bleibt abzuwarten.

Die Staatsregierung wird auch künftig alle zu Gebote stehenden Möglichkeiten nutzen, dass bei Gesetzgebungsverfahren die wohnortnahe ärztliche Versorgung der bayerischen Bürgerinnen und Bürger den entsprechenden Stellenwert erhält und die Situation des niedergelassenen Arztes gebührend berücksichtigt wird.

Zu 8.: Die Landesplanung stellt zur Umsetzung ihres Leitziels, gleichwertige und gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen zu schaffen, im Landesentwicklungsprogramm (LEP) rechtsverbindliche Ziele und Grundsätze auf. Entscheidendes Instrument ist hierbei das. Die Zentralen Orte sollen u. a. als Versorgungsschwerpunkte mit unterschiedlichsten Einrichtungen öffentlicher und privater Träger ausgebaut und gesichert werden (LEP A II 2.1.1). Ziel des Zentrale-Orte-Konzepts ist die flächendeckende Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen und privaten Dienstleistungen sowie Arbeitsplätzen in zumutbarer Entfernung in allen Landesteilen. Dies schließt auch die Erfüllung gewisser Mindeststandards ein.

Das LEP enthält zu einzelnen Fachbereichen übergeordnete Festlegungen, u. a. ­ sollen Kindergärten in allen Gemeinden, zumindest in den Zentralen Orten, Siedlungsschwerpunkten und sonstigen Grundschulstandorten zur Verfügung stehen sowie im ländlichen Raum, v. a. in dünn besiedelten Gebieten, sofern sie das einzige Angebot darstellen, auch bei geringer Auslastung erhalten werden (LEP B III 2.1.2.2),

­ sollen Praktische Ärzte, Allgemeinärzte, sonstige Fachärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten in Zentralen Orten und geeigneten Siedlungsschwerpunkten zur Verfügung stehen (LEP B III 3.1.2),

­ ist anzustreben, dass Grundschulen in allen Zentralen Orten und möglichst vielen sonstigen Gemeinden und Hauptschulen möglichst in Zentralen Orten zur Verfügung stehen (LEP B III 4.1.1).

Weitere Regelungen, auch hinsichtlich des konkreten Bedarfs vor Ort, werden von den einzelnen Fachplanungen getroffen.

Das Zentrale-Orte-Konzept wird derzeit so überarbeitet, dass es den künftigen Rahmenbedingungen (z. B. veränderte Altersstruktur, weitere Privatisierung von Einrichtungen, neue geändertes Mobilitätsverhalten) noch besser Rechnung tragen wird.