Personalsituation am Sozialgericht Regensburg ­ lange Verfahrenslaufzeiten

Personalsituation am Sozialgericht Regensburg ­ lange Verfahrenslaufzeiten.

Eine Regensburger Bürgerin hat mich um Unterstützung in ihrer Angelegenheit gebeten. Sie hat am 02.04.2008 Klage wegen Erwerbsminderungsrente eingereicht. Am 01.04.

2009 wurde die Bürgerin in meinem Bürgerbüro vorstellig und bat mich dahingehend einzuwirken, dass eine zeitnahe Anberaumung des Verhandlungstermins erzielt wird, da ihre Existenz erheblich gefährdet ist. Das Sozialgericht Regensburg, 11. Kammer, hat auf mein Schreiben vom 01.04. am 05.05.2009 wie folgt geantwortet: Nachdem die Klägerin Sie gebeten hat, sich nach dem Stand des Verfahrens zu erkundigen, darf ich Ihnen mitteilen, dass die Fälle nach Eingangsdatum bearbeitet werden. Es sind noch zahlreiche ältere Fälle zu erledigen. Medizinische Sachaufklärung kann im angängigen Verfahren daher noch nicht betrieben werden. Es ist zwar nachvollziehbar, dass die Klägerin auf eine Beschleunigung dringt. Es wird jedoch um Verständnis gebeten, dass eine zeitliche Bevorzugung nicht möglich ist, finanzielle Schwierigkeiten sind auch in anderen Fällen gegeben. Das Gericht bemüht sich, einen Abschluss des Verfahrens herbeizuführen, sobald dies möglich ist.

Am 02.09.2009 wurde die Bürgerin erneut bei mir vorstellig, da bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Abschluss des Verfahrens herbeigeführt werden konnte. Eine telefonische Nachfrage am 31.08.2009 von der Regensburg beim Sozialgericht ergab, dass demnächst ärztliche Unterlagen beigezogen werden. Ab dem 15.10.2009 läuft das ALG der Klägerin aus. Hartz-IV-Anspruch besteht nicht, da sie ein kleines Haus mit Grundstück besitzt.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Wie viele laufende Verfahren gibt es derzeit am Sozialgericht Regensburg?

2. Wie lange dauert es im Moment durchschnittlich, bis ein Verfahren abgeschlossen ist?

3. Wie stellt sich die personelle Situation dar ­ konkret ­, wie viele Richter sind am Sozialgericht Regensburg beschäftigt?

4. Sieht die Staatsregierung eine Notwendigkeit, mehr Richterstellen zu besetzen?

06.11.

Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 13.10.

Zu dem in der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Margit Wild dargestellten Rechtsstreit wird vorab auf Folgendes hingewiesen:

In dem Rechtsstreit beabsichtigt das Gericht, medizinische Befunde zeitnah beizuziehen, damit diese für eine erforderliche medizinische Begutachtung der Klägerin als aktuelle medizinische Unterlagen einfließen können. Unter Berücksichtigung der Reihenfolge der Klageeingänge werden voraussichtlich in wenigen Wochen die medizinischen Unterlagen angefordert.

Grundsätzlich werden die Rechtsstreite in der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit in der Reihenfolge des Klageeingangs bearbeitet. Dies ist, schon im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Klägerinnen und Kläger, dienstaufsichtlich nicht zu beanstanden. Es obliegt dem zuständigen Richter, in besonderen Einzelfällen Klagen bevorzugt zu bearbeiten.

Das insoweit ausgeübte richterliche Ermessen ist der dienstaufsichtlichen Prüfung entzogen, weil es zum Kernbereich der richterlichen Unabhängigkeit gehört.

Zu 1.: Beim Sozialgericht Regensburg waren (Stand: 30.06.2009) 4.176 Klageverfahren unerledigt.

Zu 2.: Die durchschnittliche Verfahrensdauer beim Sozialgericht Regensburg beträgt 12,4 Monate (Stand 30.06.2009).

Zu 3.: Dem Sozialgericht Regensburg sind 15 Richterstellen zugewiesen. Diese Stellen sind auch mit 15 Richtern und Richterinnen besetzt. Eine Richterin arbeitet in Teilzeit zu 75 % einer Vollzeitkraft. Damit sind am Sozialgericht Regensburg konkret 14,75 Arbeitskraftkapazitäten eingesetzt.

Zu 4.: Mit dem Haushalt 2009/2010 konnte durch die Ausbringung von 7 zusätzlichen Stellen R1 Richter/Richterinnen an Sozialgerichten eine Verbesserung der Stellensituation erreicht werden. Den bayerischen Sozialgerichten sind damit insgesamt 148 Richterstellen zugewiesen (147 Richterstellen sind im Haushalt 2009/2010 ausgebracht; zuzüglich der Unterstützung mit einer Richterstelle aus dem Bayerischen Landessozialgericht).

Der Bedarf an Richterstellen beträgt zum Stichtag 01.01.2009 nach dem bundesweit einheitlichen Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y-Fach 165 Richterstellen.

Das ergibt einen momentanen Personalmehrbedarf von 17

Richterstellen. Ob und in welchem Umfang der Sozialgerichtsbarkeit weitere Richterstellen zugewiesen werden können, hängt von den Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2011/2012 ab.