Veräußerung der landeseigenen Liegenschaft in Wiesbaden, Bierstadter Str. 2

Zustimmung zur Veräußerung durch den Hessischen Landtag nach § 64 Abs. 2 LHO.

Dem Landtag wird der Antrag unterbreitet, den Verkauf der landeseigenen Liegenschaft Bierstadter Str. 2 in Wiesbaden, Flur 122, Flurstück 2/2, mit einer Grundstücksgröße von 2.614 m² zu einem Kaufpreis von 1.770.000 zu genehmigen.

Begründung:

Das Gesamtgrundstück Bierstadter Str. 2/Frankfurter Str. 2 wurde bis Frühjahr 2004 von der Hessischen Staatskanzlei genutzt. Im Mai 2004 wurde eine Teilfläche (Frankfurter Straße 2) von rund 2.700 m² mit der Villa Rettberg, dem Kutscherhaus und Garagen zum Kaufpreis von 2.087.435 an die Rettberg GmbH veräußert. Diese realisiert eine Bebauung für das Haus der Kommunalen Selbstverwaltung.

Mit Umzug der Staatskanzlei in das ehemalige Hotel Rose im August 2004 wurde auch das Restgrundstück, die Bierstadter Str. 2, entbehrlich.

Auf diesem zu veräußernden Grundstück befindet sich eine 1890 erbaute Villa, die von der Staatskanzlei als Büro- und Verwaltungsgebäude genutzt wurde. Das viergeschossige Gebäude ist denkmalgeschützt; es wurde ursprünglich als Hotel konzipiert. Ein später angebrachter Anbau an die Villa steht nicht unter Denkmalschutz.

Anfänglich zeigten sich sowohl die European Business School als auch die Stadt Wiesbaden an dem Objekt interessiert; beide nahmen jedoch in der Folgezeit von einem Erwerb Abstand.

Daraufhin wurde die Liegenschaft am 12. März 2005 regional und überregional ausgeboten sowie am 14. März 2005 in das Internet eingestellt, außerdem wurde sie nach einer Zielgruppenanalyse ehemaligen Interessenten anderer Objekte angeboten.

Die Wertermittlung des Hessischen Baumanagements, Regionalniederlassung West, schloss zum Stichtag 9. Februar 2004 mit 2,5 Mio.. Mit der Veräußerung des Objektes Frankfurter Str. 2 ging jedoch auch der bisherige Parkplatz an die Rettberg GmbH über. Aufgrund der fehlenden Stellplätze wurde die Wertermittlung nochmals überprüft. Darüber hinaus wurden die Bodenrichtwertkarten der Stadt Wiesbaden mit der Herausgabe der neuesten Karten erstmals hinsichtlich der GFZ qualifiziert. Dies machte eine Minderung des Bodenwertes notwendig. Zum Stichtag 25. Mai 2005 wurde daraufhin der Verkehrswert mit 1,75 Mio. durch das hbm festgestellt.

Im Rahmen der Ausbietung gingen folgende Gebote ein: Öffnung der Gebote zum Stichtag 2. Mai 2005: Drei Gebote zwischen 1.200.000 und 1.600.000.

Dem Haushaltsausschuss überwiesen

Öffnung der Gebote zum Stichtag 3. Juni 2005:

Ein Gebot über 1.501.000. Öffnung der Gebote zum Stichtag 15. Juli 2005: Vier Gebote zwischen 1.200.000 und 1.650.000.

Da drei dieser Gebote in ihrer Höhe nicht wesentlich differierten, wurde eine letztmalige verbindliche Ausschlussfrist zum 26. August 2005 gesetzt.

Öffnung der Gebote zum Stichtag 26. August 2005: Sechs Gebote zwischen 1.200.000 und 1.770.000.

Der Zuschlag soll der Höchstbietenden erteilt werden. Sie beabsichtigt, ihren bisherigen Geschäftssitz in Wiesbaden zu veräußern und in die Bierstadter Str. 2 umzuziehen.

Der Kaufvertrag wurde am 5. September 2005 vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsausschusses geschlossen. Der Kaufpreis in Höhe von 1.770.000 ist am 12. September 2005 bei der Landesbank HessenThüringen eingegangen.

Die Genehmigung des Hessischen Landtages nach § 64 Abs. 2 LHO ist erforderlich, da der Wert der zu veräußernden Liegenschaft mehr als 500.000 beträgt (VV Nr. 5.8 zu § 64 Abs. 2 LHO) beträgt.