Auflagen der TA Luft 2002 für die Firma Enka bzw. ICO in Obernburg/Main

Bezug nehmend auf meine Anfrage zum Plenum vom 5. Oktober 2009 bezüglich des Sanierungsbedarfs der Fa. Enka & Co KG (ICO) frage ich die Staatsregierung:

1. Welche Mängel wurden aufgrund der TA Luft 2002 bei der Firma Enka festgestellt, welche davon wurden bisher behoben und welche Fristen wurden zur Behebung gesetzt?

2. Welche konkreten Auflagen mit welchen Fristen werden im Allgemeinen und wurden im Speziellen gegenüber der Firma Enka bzw. ICO bei Nichtbeachtung verhängt?

3. Welche Maßnahmen, insbesondere zur Verbesserung der Immissionssituation wurden durch die zuständigen Behörden ergriffen und welche Behörden waren dabei involviert?

4. Bis wann sollen die Gesamtsanierungsmaßnahmen bei der Firma Enka bzw. ICO abgeschlossen sein?

5. Wurde die Umsetzung emissionsmindernder Auflagen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen nach TA Luft unverzüglich oder mit einer festgelegten Frist angeordnet?

a) Falls eine Frist angeordnet wurde, wo sieht die Genehmigungsbehörde die Grenzen für die zeitlich begrenzten Belästigungen oder Nachteile, die den Betroffenen zumutbar sind?

6. In welchen Abständen erfolgt die Überprüfung der Emissions- und der Immissionssituation der Firma Enka?

7. Ist geklärt, durch welchen Produktionsprozess die von Anwohner(n)/-innen berichtete Gestanksentwicklung hervorgerufen wird und wie sie bekämpft werden kann?

8. Welche genehmigungspflichtigen und nichtgenehmigungspflichtigen Anlagen mit wie hohen Kapazitäten werden bzw. wurden in welchem Zeitraum von der Firma Enka bzw. ICO betrieben?

Vorbemerkung: Auf dem Gelände des Industrie-Center Obernburg (ICO) befinden sich insgesamt 30 Firmen (für eine Übersicht siehe http://mainsite-services.de/relaunch/cms/front_content.php?idcat=52).

Die der Anfrage zugrunde liegende Immissionsbelastung an Schwefelwasserstoff (H2S) und Schwefelkohlenstoff (CS2) wird durch die Anlagen der Firmen Cordenka und Enka & Co. KG verursacht, in denen Viskose und Viskoseprodukte hergestellt werden. Bei den Fragen zu Enka bzw. ICO wird deshalb im Folgenden nur noch auf die Firma Enka & Co. KG bzw. die Firma Cordenka eingegangen.

Zu 1.: Bei der Fa. Enka & Co. KG besteht nach der TA Luft Sanierungsbedarf aufgrund der Immissionssituation in der Nachbarschaft.

Eine Ableitung der Abgase entsprechend den Anforderungen der TA Luft ist nach Angaben der Firma mit einem verhältnismäßigen Aufwand nicht möglich. Deshalb wurde eine Emissionsreduzierung durch eine Änderung im Produktionsverfahren (der Reaktionsführung in den Spinnmaschinen und des Umschlusses der Absaugung für den Abstehbereich der Sauren Spulen) sowie eine Verringerung der zulässigen Produktionsmenge erreicht (von 26 Tonnen pro Tag auf voraussichtlich 22 Tonnen pro Tag) bzw. soll durch einen Sanierungsplan bis Ende dieses Jahres erreicht werden. Hierdurch reduzieren sich auch die Immissionen entsprechend.

Zu 2.: Zur Umsetzung der Sanierungspläne der Firmen Enka & Co. KG bzw. Cordenka sollen vom Landratsamt Miltenberg mit fachlicher Unterstützung durch das Landesamt für Umwelt spätestens bis Ende dieses Jahres konkrete Auflagen in einer nachträglichen Anordnung gemäß § 17 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes festgelegt werden.

Zu 3.: Seit mehreren Jahren werden Gespräche zwischen den Firmen Enka & Co. KG und Cordenka und dem Landratsamt Miltenberg geführt (teilweise mit Beteiligung des. Die Betreiber haben inzwischen Sanierungspläne vorgelegt, die darauf abzielen, die Immissionssituation erheblich zu verbessern. Die Erstellung der Sanierungspläne wurde seitens des Landratsamtes zusammen mit dem fachlich begleitet. Die Sanierungspläne sind auf mehrere aufwendige Immissionsberechnungen der TÜV Süd Industrie Service (TÜV) abgestützt. Im Zusammenhang mit der Verbesserung der Immissionssituation hat das zahlreiche fachtechnische Stellungnahmen abgegeben. Die daraus resultierenden Anforderungen wurden in den Sanierungsplänen der Firmen Enka & Co. KG und Cordenka entsprechend berücksichtigt. Im Weiteren waren das Gesundheitsamt, das Gewerbeaufsichtsamt und das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) beteiligt.

Die Fa. Cordenka betreffend fanden auch Besprechungen mit Beteiligung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit statt.

Zu 4.: Die Bescheide Altanlagensanierung sollen nach Mitteilung des Landratsamtes spätestens Ende dieses Jahres zugestellt werden. Die Kernpunkte der Sanierungsmaßnahmen sollen bis 30.09.2010 abgeschlossen sein.

Zu 5. und 5. a): Betreffend die Fa. Cordenka wurde am 30.09. eine Teil-Anordnung für die Errichtung von zwei mindestens 80 m hohen Kaminen erlassen. Wie unter Ziff. 4 ausgeführt, sollen die Kernpunkte der Sanierungsmaßnahmen der Firmen Enka & Co. KG und Cordenka bis 30.09.2010 abgeschlossen sein.

Zu 6.: Die Emissionen der Anlage der Fa. Enka & Co. KG werden durch Messungen von unabhängigen Messstellen (einer behördlich zugelassenen Messstelle (LGA Immissions- und Arbeitsschutz und zusätzlich durch betriebliche Messungen ermittelt (Fa. Mainsite). So wird z. B. die CS2-Emissionskonzentration nach der CS2-Rückgewinnungseinrichtung (wird zwar von der Fa. Cordenka betrieben, es werden dort aber auch Abgase der Fa. Enka zugeführt) im Abgas kontinuierlich messtechnisch kontrolliert.

Die Einhaltung des H2S-Emissionsgrenzwertes wird an dieser Emissionsquelle alle drei Jahre durch eine behördlich zugelassene Messstelle durchgeführt.

Auch das Überwachungskonzept ist Bestandteil des Sanierungsplanes, demnach sollen die Emissionen der Anlage der Fa. Enka & Co. KG mindestens alle 3 Jahre gemessen werden.

In Kleinwallstadt und Aschaffenburg befinden sich stationäre Messstationen des Lufthygienischen Landesüberwachungssystems Bayern (LÜB), an denen kontinuierlich Schwefelwasserstoff gemessen wird.

Daneben hat das mehrere orientierende Immissionsmessungen für H2S und CS2 durchgeführt:

· Vom 23.08.2005 bis 29.03.2006 mit einem Messwagen in der unmittelbaren Nachbarschaft des ICO (Erlenbach), in Elsenfeld und in Obernburg

· Vom 05.04.2005 bis 28.07.2005 mit einem Messwagen in Obernburg und Elsenfeld (Luv-Lee-Messungen)

Die Messberichte liegen dem Landratsamt Miltenberg vor und können dort eingesehen werden.

Darüber hinaus wurden auf der Grundlage der gemessenen Emissionen und der nach der Genehmigung maximal zulässigen Emissionen (worst case) umfangreiche Immissionsberechnungen vom TÜV durchgeführt.

Zu 7.: Bei der Herstellung von Viskoseprodukten (technische Viskoseprodukte bzw. Garne durch die Fa. Cordenka und textile Viskoseprodukte bzw. Garne durch die Fa. Enka & Co. KG) wird in einer Nebenreaktion u. a. Schwefelwasserstoff gebildet. Zusammen mit dem freigesetzten Schwefelkohlenstoff ergibt sich der für den Standort charakteristische Geruch. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass Schwefelwasserstoff eine sehr niedrige Geruchsschwelle hat.

Durch die bereits vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen zur Verringerung der Immissionen wird auch die Geruchshäufigkeit in der Nachbarschaft insgesamt erheblich verringert werden.

Die Fa. Enka & Co. KG betreibt eine Anlage zur Herstellung von Viskoseprodukten. Diese ist nach Nr. 4.1 h, Spalte 1 des Anhangs zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig. Die genehmigte Tages-Kapazität an Viskosefilamentgarnen beträgt 26 Tonnen.

Die Fa. Cordenka betreibt folgende, immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlagen:

· Rayon-Herstellung (Viskose und Viskoseprodukte); Nr. 4.1 h, Spalte 1 der 4. dazu als Nebeneinrichtung das Schwefelkohlenstofflager, Nr. 9.19, Spalte 1 der

· Anlage zur Textilveredelung durch Imprägnieren, Nr. 10.23, Spalte 2 der 4.

Für die Firmen Cordenka und Enka & Co. KG ist eine Produktionskapazität von insgesamt 114 Tonnen pro Tag Technisches und Textiles Rayon genehmigt.