Mutmaßlicher Schwarzbau im Landschaftsschutzgebiet am Falkenstein in Pfronten-Meilingen

Bereits im November 2008 wurde dem Landratsamt Ostallgäu mitgeteilt, dass im Landschaftsschutzgebiet auf einem Grundstück der Gemarkung Pfronten-Berg, Gemeinde Pfronten, ein Gebäude steht, dessen Zweck unklar ist, und zu dem ebenfalls im November 2008 eine elektrische Versorgungsleitung geführt wurde. Bis jetzt gibt es keinerlei Auskünfte über die Rechtmäßigkeit dieses Gebäudes und über dessen Nutzung.

Ich stelle daher folgende Anfrage:

1. Welchem Zweck dient das wie ein Wochenendhaus aussehende Gebäude heute, seit wann dient das Gebäude diesem Zweck, und welche Einrichtungen sind im Inneren dieses Gebäudes vorhanden?

2. Wurde das Gebäude als privilegiertes land- oder forstwirtschaftlich genutztes Gebäude genehmigt, wann wäre dies gegebenenfalls geschehen, und warum wurde vor dem 01.04.1968 eine Baugenehmigung ausgesprochen und kurz darauf am 01.04.1968 wieder zurückgenommen?

3. Warum hat das Landratsamt den Vollzug dieses Rücknahmebescheids nicht kontrolliert und wer ist der heutige Besitzer? Wann wurde die landwirtschaftliche Nutzung dieses Gebäudes aufgegeben? Welcher Nutzung unterliegt der mit einer stattlichen Terrasse und wochenendhausähnlichen Fenstern und Türen ausgestattete Stadel nach Auffassung der Behörden derzeit?

4. Aus welchem Grunde wurde im November 2008 vom König-Ludwig-Weg ein Stromkabel durch die Wiesen hinüber zu dem besagten Gebäude gelegt, welche Nutzungszwecke wurden damit verfolgt? Erfolgte die Verlegung des Stromkabels durch fremde Grundstücke und wurde vom Betreiber eine Einwilligung eingeholt?

5. Wie ist es möglich, dass das Landratsamt Ostallgäu bis heute keine Auskünfte zur Rechtmäßigkeit des Bauvorhabens erteilen konnte, obwohl der Behörde bereits im November 2008 eine Mitteilung zuging, in der auf einen möglichen Schwarzbau im Außenbereich hingewiesen wurde? Wie lange benötigt das Landwirtschaftsamt für die Information, ob es sich um ein privilegiertes landoder forstwirtschaftlich genutztes Gebäude handelt?

6. Welche Folgerungen wird das Landratsamt Ostallgäu als zuständige Behörde ziehen, wenn feststehen sollte, dass das Gebäude widerrechtlich gebaut und zweckentfremdet genutzt wird, wird ein Rückbau des Gebäudes/der Stromleitung verlangt werden, wird die Beseitigungsanordnung behördlich überwacht werden?

Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 25.11.

Zu 1.: Nach den Feststellungen bei zwei Baukontrollen des Landratsamts Ostallgäu am 11.11.2008 und 27.07.2009 dient das auf dem Grundstück der Gemarkung Pfronten-Berg, Gemeinde Pfronten, Landkreis Ostallgäu, stehende Gebäude schwerpunktmäßig einer Freizeitnutzung. Bei der unangemeldeten Begehung des Gebäudes am 27.07.2009 wurde festgestellt, dass das Gebäude aus insgesamt drei Räumen besteht. Der zentrale Raum ist als Wohn- und Aufenthaltsraum ausgestattet und auch beheizbar; ein weiterer kleinerer Raum dient als Abstellraum für land- und forstwirtschaftliche Werkzeuge, ein dritter Raum dient als Heulager, ist allerdings nur von außen zugänglich.

Zu 2.: Unterlagen über die Genehmigung des in der Fragestellung angesprochenen Bauvorhabens sind im Landratsamt Ostallgäu und im Bayerischen Staatsarchiv nicht mehr vorhanden; die Unterlagen sind bereits ausgesondert worden. Aus den im Gemeindearchiv der Gemeinde Pfronten noch vorliegenden Unterlagen lässt sich folgendes festhalten:

Auf Antrag hat das damalige Landratsamt Füssen am 1. Februar 1967 die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung eines Heustadels auf dem Grundstück erteilt. Die Genehmigung ist mit einem Widerrufsvorbehalt für den Fall versehen, dass der Stadel zu anderen als landwirtschaftlichen Zwecken genutzt wird. Am 1. April 1968 hat das Landratsamt Füssen die Genehmigung gegenüber der Antragstellerin zurückgenommen und dies damit begründet, man habe festgestellt, der Schwiegersohn der Antragstellerin nutze das Gebäude regelmäßig zu Aufenthaltszwecken, insbesondere an Wochenenden.

Zu 3.: Gleichzeitig mit der Rücknahme der Baugenehmigung hat das Landratsamt Ostallgäu am 1. April 1968 die Beseitigung des Gebäudes innerhalb eines Monats ab Unanfechtbarkeit des Bescheides angeordnet und diese Pflicht zwangsgeldbewehrt. Weshalb die Beseitigungsanordnung im Jahr 1968 nicht vollstreckt worden ist und inwieweit Kontrollen über die Einhaltung dieser Pflicht zur Beseitigung stattgefunden haben, lässt sich aufgrund der Tatsache, dass die diesbezüglichen Unterlagen im Landratsamt Ostallgäu bereits ausgesondert worden sind, nicht mehr nachvollziehen. Die Gemeinde Pfronten hat in ihrem Archiv lediglich Unterlagen, die die Genehmigung des Gebäudes betreffen.

Die landwirtschaftliche Nutzung wurde ausweislich des Rücknahmebescheides bereits kurz nach Errichtung des Gebäudes aufgegeben. Das Gebäude unterliegt nach den Feststellungen bei den Baukontrollen am 11.11.2008 und 27.07.2009 heute schwerpunktmäßig Freizeitnutzungen.

Zu 4.: Die Verlegung eines Stromkabels vom König-Ludwig-Weg durch die Wiesen zum Gebäude verfolgt den Zweck, im Gebäude elektrischen Strom nutzen zu können. Bei der Baukontrolle vom 11.11.2008 wurde festgestellt, dass die Spuren der Verlegung des Erdkabels über das vorgelagerte Grundstück führten. Das Grundstück steht nicht im Eigentum desjenigen, der Eigentümer des in der Fragestellung angesprochenen Grundstücks ist. Ob die Verlegung des Stromkabels mit Einwilligung des Kabelbetreibers erfolgt ist, ist nicht bekannt.

Zu 5.: Das Landratsamt wurde auf die Nutzung des Gebäudes auf dem Grundstück durch einen Hinweis aus der Bevölkerung aufmerksam. Der Hinweis ging am Landratsamt Ostallgäu am 07.11.2008 ein. Am 11.11.2008 hat das Landratsamt eine erste Baukontrolle auf dem Grundstück durchgeführt. Am 26.11.2008 hat das Landratsamt Ostallgäu das Amt für Landwirtschaft und Forsten Kaufbeuren angeschrieben und um Stellungnahme gebeten, ob für das Gebäude landwirtschaftlicher Bedarf des Grundstückseigentümers bestehe. Die Stellungnahme des Amts für Landwirtschaft und Forsten Kaufbeuren datiert vom 03.12.2008, sie wurde auch am 03.12.2008 zur Post gegeben, ging allerdings ausweislich des Eingangsstempels erst am 02.07.2009 im Landratsamt Ostallgäu ein.

Zu 6.: Das Landratsamt Ostallgäu hat auf Nachfrage mitgeteilt, es beabsichtige, das Verfahren zum Erlass einer neuerlichen Beseitigungsanordnung für das Gebäude einzuleiten und ­ sollte das Verfahren mit dem Erlass einer Beseitigungsanordnung abschließen ­ die Einhaltung der Beseitigungsanordnung zu überwachen.