Einsatz von Sprachberaterinnen und Sprachberatern

Ich frage die Staatsregierung:

1. An wie vielen Einrichtungen werden bayernweit sogenannte Sprachberater/-innen aktuell eingesetzt, aufgeteilt nach Regierungsbezirken und Arten der Betreuungseinrichtungen?

2. Welche Einrichtungen im Landkreis Main-Spessart setzen Sprachberater ein?

3. Wie viele Sprachberater befinden sich zurzeit noch in der Ausbildung?

4. Welche Ausbildung ist für die Qualifikation zum Sprachberater vorgesehen?

a) Welche Kosten sind mit der Ausbildung und dem Einsatz verbunden?

b) Wer trägt diese Kosten?

5. Wie sieht der zeitliche Einsatz der Sprachberater pro Woche aus?

6. Welche Hauptaufgabe haben die Sprachberater?

a) Welches wissenschaftliche Konzept liegt der Sprachberatung zugrunde?

b) Wer liefert die konzeptionellen Vorgaben für die Sprachberaterausbildung in Bayern?

Derzeit (Stand November 2009) sind nach Daten des Staatsinstituts für Frühpädagogik, das diese im Rahmen einer Evaluation erhoben hat, bayernweit Sprachberaterinnen und Sprachberater an 1.068 Einrichtungen im Einsatz, darunter in 281 Häusern für Kinder und 75 Horten. Die restlichen Einrichtungen sind entweder Kindergärten mit Krippen oder separate Kindergärten oder separate Krippen. Eine Erfassung dieser Daten nach Regierungsbezirken ist nicht erfolgt.

Da es zum Vollzug der Richtlinie zur Verbesserung der Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen (Sprachförderrichtlinie) nicht notwendig ist, die kompletten Einsatzpläne der Sprachberater in den Einrichtungen zu erfassen, liegen auch der für den Vollzug der Richtlinie zuständigen Regierung von Unterfranken keine vollständigen, nach Regierungsbezirken aufteilbaren Datensätze vor.

Nach Auskunft der Regierung von Unterfranken nehmen im Landkreis Main-Spessart zumindest die folgenden vier Kindertageseinrichtungen am Projekt Sprachberatung in Kindertageseinrichtungen teil:

Für die berufliche Qualifizierung vom 16. November 2009 bis einschließlich 4. Dezember 2009 sind insgesamt 11 Teilnehmerinnen gemeldet. Zwei Teilnehmerinnen werden anschließend bei freien Trägern fest angestellt und vier Teilnehmerinnen werden als freiberufliche Sprachberaterinnen tätig sein. Fünf Teilnehmerinnen nehmen im Rahmen der Öffnung der Weiterbildung für Lehrkräfte von Fachakademien für Sozialpädagogik und Berufsfachschulen für Kinderpflege teil.

Für die Qualifikation zur Sprachberaterin bzw. zum Sprachberater ist neben der beruflichen und persönlichen Eignung als Zugangsvoraussetzung die Teilnahme an der Weiterbildung des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen in Zusammenarbeit mit dem Staatsinstitut für Frühpädagogik im Umfang von 15 Tagen erforderlich. Die Fortbildungsinhalte umfassen elf Module, von denen sechs vorwiegend Grundlagenwissen vermitteln, während in den anderen anwendungsbezogene Inhalte im Fokus stehen.

Die berufliche Qualifizierungsmaßnahme findet in der Verwaltungsschule der Sozialverwaltung in Wasserburg am Inn statt. Die wurde als zentrale Bildungsstätte der

Ressorts eingerichtet und kann als solche kostenfrei für Vorhaben des genutzt werden. Es fallen lediglich die Kosten für Verpflegung an, die vom übernommen werden. Nur der zweite Kurs vom 15. September 2008 bis 3. Oktober 2008 konnte aufgrund der Belegungssituation in der nicht in Wasserburg durchgeführt werden.

Die Kosten für die Fortbildungsreferenten werden vom getragen, sofern es sich nicht um Beschäftigte des Staatsinstituts für Frühpädagogik handelt. Die 15-tägige berufliche Qualifizierungsmaßnahme ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenfrei. Unterkunft und Verpflegung werden durch das unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Der Einsatz von Sprachberaterinnen und Sprachberatern wurde bzw. wird im Rahmen der Richtlinie zur Verbesserung der Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen (Sprachförderrichtlinie) in der Fassung vom 5. Mai 2008 und vom 30. Juni 2009 gefördert. Ab 1. Juli 2009 erhalten die Zuwendungsempfänger (die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte), die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die Träger von Kindertageseinrichtungen nach dem für den Einsatz von Sprachberaterinnen und Sprachberatern eine Kostenpauschale von 5.362 Euro für 170 Stunden als Zuschuss.

Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe der Richtlinie zur Verbesserung der Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen Zuwendungen im Rahmen einer Projektförderung. Sie wird für den

­ Einsatz von Sprachberaterinnen und Sprachberatern,

­ für Koordinationstätigkeiten,

­ für die Akquise und

­ für die Freistellung während der Fortbildung gewährt. Ab 1. Juli 2009 erfolgt die Förderung mit Ausnahme der Freistellung während der Fortbildung als Festbetragsfinanzierung.

Der Eigenanteil der Zuwendungsempfänger beträgt 10 %.

Die Festbeträge berücksichtigen diesen Eigenanteil.

Mit Änderung der Sprachförderrichtlinie vom 1. Juli 2009 sind zeitliche Beschränkungen und Beschränkungen bezogen auf die Zahl der Einrichtungen entfallen. Gefördert wird der Einsatz einer Sprachberaterin bzw. eines Sprachberaters im Umfang von 170 Stunden pro Kindertageseinrichtung (Art. 2 bis 31. Dezember 2011).

Im Sinne der Nachhaltigkeit richtet sich Sprachberatung ausschließlich an das pädagogische Team, denn die Bildungsarbeit mit Kindern ist Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte. Sie erfolgt nach einem Inhouse-Konzept, d. h., die Sprachberaterin bzw. der Sprachberater kommt zur Weiterqualifizierung des pädagogischen Personals in die Einrichtung. Stärkung und Weiterbildung des Teams sind daher die Leitziele der Sprachberatung. Auf der Basis eines wird das Team dabei unterstützt, seine bisherige Konzeption und Praxis der sprachlichen Bildung zu reflektieren, den individuellen Bedarf an Weiterentwicklung zu ermitteln und eigene Lösungen für die Umsetzung zu finden.

Sprachberatung bezieht sich insbesondere auf folgende Inhalte:

· den Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen bis zur Einschulung und dessen Grundprinzipien

· Sprache und Literacy als durchgängiges Prinzip im pädagogischen Alltag ­ Weiterentwicklung des Bildungskonzepts der Einrichtung in diesem Sinne und Begleitung von dessen Umsetzung in die Praxis

· Verankerung von Sprache und Literacy in der Einrichtungskonzeption

· Sprach- und literacyanregende Lernumgebung

· Interkulturelle Bildung einschließlich Vorkurs Deutsch 240

· Gesprächskultur in der Einrichtung

· Beobachtung und Dokumentation der Sprach- und Literacy-Entwicklung der Kinder mit den landesweit eingeführten Bögen Seldak und Sismik

· Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern im Bereich Sprache und Literacy

· Weiterentwicklung der lokalen Netzwerkbildung ­ Kooperation und Vernetzung mit Bibliotheken, kulturellen Einrichtungen und Kulturschaffenden sowie Fachdiensten

· Zusammenarbeit mit der Schule Sprachberater begleiten das Einrichtungsteam bei der Analyse und Konzipierung der pädagogischen Arbeit und der Umsetzung von Zielvereinbarungen (Teamcoaching).

Aufgrund neuerer Forschungserkenntnisse als Folge der PISA-Ergebnisse hat sich Sprachkompetenz und deren gezielte und umfassende Stärkung als eine wesentliche Voraussetzung für den schulischen und beruflichen Erfolg und für die Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben erwiesen und ist somit eine Schlüsselqualifikation für alle Kinder. Zugleich sind vielfältige Begegnungen mit Buch-, Erzähl- und Schriftkultur (Literacy) verstärkt in den Fokus der pädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen gerückt. Dies kann nur geleistet werden, wenn der Bildungsbereich Sprache und Literacy als durchgängiges Prinzip im pädagogischen Alltag verankert wird, denn:

· Kinder erwerben Sprachkompetenz nicht isoliert, sondern in täglichen Interaktionen mit Erwachsenen und anderen Kindern. Sie lernen Kommunikation im Kontext von sinnvollen Handlungen und Themen, die Kinder interessieren.

· Kinder brauchen keine spezielle Anleitung, um Sprache zu lernen, sondern täglich vielfältige Anregungen und Gelegenheiten, mit Sprache kreativ umzugehen.

· Kinder brauchen eine dialogorientierte Bildungspraxis, die ihnen sprachliche Lernprozesse im Rahmen aller Bildungsaktivitäten und -bereiche fortwährend ermöglicht.

Sprachberatung unterstützt das pädagogische Personal dabei, die Qualität ihrer Bildungspraxis im Bereich Sprache und Literacy als durchgängiges Prinzip anhand neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und im Sinne der Grundprinzipien des weiterzuentwickeln. Das Projekt Sprachberatung in Kindertageseinrichtungen beruht daher auf einem ganzheitlichen Ansatz von sprachlicher Bildung. Das bedeutet, dass sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen stets und im Rahmen aller Bildungsprozesse stattfindet und damit zugleich eine Querschnittsaufgabe aller Bildungsbereiche ist. Die 15-tägige berufliche Qualifizierungsmaßnahme beruht auf diesem fachwissenschaftlichen Ansatz.

Das Konzept für die berufliche Qualifizierungsmaßnahme sowie deren Inhalte hat das insbesondere in Zusammenarbeit mit dem Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) sowie Vertreterinnen und Vertretern aus dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB), den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet.