Die Folgen der demografischen Entwicklung werden sich auch auf die Finanzverwaltung in Bayern

Die Finanzverwaltung in Bayern: Immer weniger und immer älter?

Die Folgen der demografischen Entwicklung werden sich auch auf die Finanzverwaltung in Bayern auswirken.

Da auch im Rahmen des Einstellungsverfahrens (Anwärterinnen und Anwärter 2008) nicht genug Interessentinnen und Interessenten im Münchener Raum gefunden wurden, frage ich die Staatsregierung:

1. Wie sehen die voraussichtlichen Einstellungszahlen bei der bayerischen Finanzverwaltung für die Jahre 2010 bis 2020 aus?

2. Wie viele Beamtinnen, Beamte und Angestellte der bayerischen Finanzverwaltung scheiden in den Jahren 2010 bis 2020 jeweils durch Eintritt in den Ruhestand aus?

3. Wie wird sich die Zahl der Finanzbeamtinnen/-beamten und Angestellten in den Jahren bis 2020 nach derzeitigen Prognosen insgesamt verändern?

4. Wie viele Beamtinnen, Beamte und Angestellte unter 25

Jahren, zwischen 25 und 29 Jahren, zwischen 30 und 34

Jahren, zwischen 35 und 39 Jahren, zwischen 40 und 44

Jahren, zwischen 45 und 49 Jahren, zwischen 50 und 54 Jahren und älter als 55 Jahre sind derzeit in der Finanzverwaltung in Bayern, wie viele werden es in den jeweiligen Altersgruppen aller Voraussicht nach 2010, 2015 und 2020 sein?

5. Wie hoch ist der Anteil der Beamtinnen/Beamten und Angestellten über 45 derzeit in den unterschiedlichen Standorten der Finanzverwaltung?

6. Mit welchen Maßnahmen sollen Stressfaktoren wie Arbeitsüberlastung und -verdichtung entgegengewirkt werden und mit welchen Maßnahmen soll die Gesundheit der Beamtinnen/Beamten und Angestellten gefördert werden?

7. Welche Überlegungen bestehen, altersgerechtes Arbeiten bei der Finanzverwaltung umzusetzen?

8. Mit welchen Maßnahmen geht die Steuerverwaltung gegen eine Überalterung in der Finanzverwaltung an?

02.02.

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen vom 04.01.

Entsprechend der üblichen Verwendung des Begriffes Finanzverwaltung beziehen sich die nachfolgenden Antworten auf die Steuerverwaltung und auf die Staatsfinanzverwaltung.

Zu 1.: Die bayerische Finanzverwaltung praktiziert eine sog. Bedarfsausbildung. D. h., die Einstellungszahlen orientieren sich grundsätzlich an der prognostizierten Zahl der ausscheidenden Beamtinnen und Beamten. Die Dauer der Ausbildung (mittlerer Dienst zwei Jahre; gehobener Dienst drei Jahre) wird berücksichtigt. Haushaltspolitische Belange können Abweichungen erforderlich machen. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erfolgt eine Ersatzeinstellung ­ soweit sie dienstlich notwendig ist ­ im zeitlichen Zusammenhang mit dem Ausscheiden der zu ersetzenden Kraft.

Voraussichtliche Einstellungszahlen:

Der Bayerischen Staatsregierung ist nur sicher bekannt, wann die Beschäftigten die gesetzliche Altersgrenze erreichen. Dementsprechend sind Ruhestandseintritte auf Antrag und wegen Dienst- bzw. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht - Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. alters in den gesetzlichen Ruhestand (Beamtinnen/Beamte). Berechnungen in dieser Form liegen für die erheblich personalstärkere Steuerverwaltung nicht vor. Sie würden eines nicht vertretbaren Verwaltungsaufwands bedürfen.

Den Berechnungen für die Steuerverwaltung ist der Renten- bzw. Ruhestandseintritt mit 65 zugrunde gelegt. Angesichts der nur geringen Auswirkungen bei den rentenbzw. ruhestandsnahen Jahrgängen würden sich die Zahlen zudem nur unwesentlich verschieben.

Zu 3.: Wie mit Antwort zu Frage 1 dargelegt, orientieren sich die Einstellungszahlen am tatsächlichen Bedarf. Im Übrigen wird die Entwicklung der Beschäftigtenzahl von den Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers maßgeblich beeinflusst. So wurden z. B. mit Doppelhaushalt 2009/2010 der Steuerverwaltung für 2010 insgesamt 250 zusätzliche Stellen zugeteilt. Verlässliche Prognosen sind deshalb nicht möglich.

Zu 4. 2015 wird ein Teil, 2020 werden annähernd alle der heute über 55-Jährigen in den Ruhestand getreten sein. Allerdings können die neu eingestellten Beschäftigten nicht generell den jungen Altersklassen zugerechnet werden. Das gesetzliche Einstellungshöchstalter ist auf 45 Jahre festgelegt.

Nicht alle Neuzugänge bewerben sich direkt nach der Schulausbildung für die Finanzverwaltung.

Zu 5.: Der Anteil der über 45-Jährigen kann der folgenden Tabelle entnommen werden (Stand: Dezember 2009): Staatsfinanzverwaltung Beamtinnen / Beamte > 45 Arbeitnehmer > So sind Themen wie Stress- und Zeitmanagement bereits seit Jahren fester Bestandteil der Fortbildungsangebote. Beim Landesamt für Finanzen wird seit Mai 2009 ein Pilotprojekt Coaching durchgeführt. Hier steht den Beschäftigten eine Ansprechpartnerin, die die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie hat, insbesondere für Problembereiche wie Ängste am Arbeitsplatz, Suchtgefährdung, Burnout-Syndrom, Mobbing und Stressmanagement zur Verfügung. In der Steuerverwaltung wurde bereits Mitte des Jahres 2007 die Arbeitsgruppe Gesundheitsmanagement ins Leben gerufen. Von dieser Arbeitsgruppe wurde ein Rahmenkonzept für die Praxis entwickelt. Dieses soll ein umfassendes Bild über die Anstrengungen zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten geben. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen 2008 und 2009 Mittel zur Durchführung von Gesundheitsmanagement-Projekten bereitgestellt wurden.

Ziel ist es zunächst, Projekte im Bereich Gesundheitsmanagement zu pilotieren. Nach ca. ein bis zwei Jahren werden die durchgeführten Projekte in der Gesamtschau auf ihre Wirksamkeit hin beurteilt. Darauf aufbauend soll dann ein Konzept für alle Dienststellen des Geschäftsbereichs entwickelt werden.

Zu 7.: Die Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen sind aus dienstrechtlicher Sicht so gestaltet, dass sie der Situation aller Beschäftigten ­ unabhängig vom Alter ­ gerecht werden. Die besonderen Belange älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden zum Beispiel in einer gestaffelten Urlaubsdauer Berücksichtigung. Hinzu kommt, dass die bisher getroffenen Maßnahmen zur barrierefreien Unterbringung (siehe hierzu auch den Bericht zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst für Menschen mit Behinderung vom Juni 2008, Beschluss vom 3. Juli 2008, Drs. 15/11009) auch den älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugutekommen. Im Übrigen wird auf den Bericht an den Bayerischen Landtag zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen, zu altersgerechten und gesunden Arbeitsplätzen sowie zur Wiedereingliederung von Erkrankten vom November 2008 (Beschlüsse vom 3. Juli 2008, Drs. 15/11007, 15/11008, 15/11010) verwiesen.

Zu 8.: Eine Überalterung kann nicht festgestellt werden. Der bayerische Gesetzgeber geht davon aus, dass alle Beschäftigten bis zum Eintritt in den Ruhestand ihre Aufgaben grundsätzlich erfüllen können. Ausdrücklich möchte ich feststellen, dass die Beschäftigten der bayerischen Finanzverwaltung ­ unabhängig von ihrem Alter ­ mit Engagement ihren Dienst verrichten.