Länderfinanzausgleich

Der Länderfinanzausgleich hat zum Ziel, die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen auszugleichen. Er besteht in Ausgleichszahlungen reicherer Bundesländer (Geberländer) an ärmere Bundesländer (Nehmerländer).

Ich frage die Staatsregierung:

1. Wie viele Mittel hat der Freistaat Bayern seit Bestehen des Länderfinanzausgleiches von anderen Bundesländern erhalten, aufgelistet nach Jahren und nach Bundesländern?

2. Wie viel hat der Freistaat Bayern seit Bestehen des Länderfinanzausgleichs eingezahlt, aufgelistet nach Jahren?

3. Wie ist die Prognose der Staatsregierung für die mittelfristige Finanzplanung der Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf Bayern?

4. Wie viele Mittel wird der Freistaat Bayern voraussichtlich in den nächsten Jahren in den Länderfinanzausgleich einzahlen?

Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 sowie 3 und 4 jeweils gemeinsam beantwortet:

Zu 1. und 2.: Die Abwicklung des Länderfinanzausgleichs erfolgt über den Bund als Clearingstelle. Zahlungsverpflichtungen und Zahlungsansprüche werden von dieser Stelle jeweils am Fälligkeitstag abgewickelt. Zahlungen von Land zu Land liegen somit nicht vor.

Seit Einführung des Länderfinanzausgleichs (1950) hat Bayern nominal 3.419 Mio. Euro erhalten und bis Ende 2008 27.812 Mio. Euro an Zahlungen geleistet. Die einzelnen Beträge pro Jahr sind in der Anlage dargestellt.

Bei einer kaufkraftbereinigten Betrachtung (Verbraucherpreisindex) belaufen sich die an Bayern gezahlten Finanzausgleichsleistungen auf rund 9,4 Mrd. Euro, die von Bayern geleisteten Beiträge auf 30,8 Mrd. Euro.

Zu 3. und 4.: Die Zahlungsströme im Länderfinanzausgleich passen sich nahezu zeitgleich der Entwicklung der Steuereinnahmen in den einzelnen Ländern an. So werden vorausgeschätzte Zahlungsansprüche und -pflichten im laufenden Jahr mittels je Land unterschiedlicher Abführung von Bundesanteilen am Umsatzsteueraufkommen fortlaufend als Vorauszahlungen verbucht. Diese Vorauszahlungen werden jeweils im Abstand von drei Monaten durch Zwischenabrechnungen auf Basis der aktuellen Steuereinnahmenentwicklung verrechnet. Der Bund nimmt lediglich eine Funktion als Clearingstelle wahr und leistet keine eigenen Beiträge zum horizontalen Ausgleich unter den Ländern. Deshalb spielt der Länderfinanzausgleich in der Finanzplanung des Bundes auch keine Rolle.

Die kassenmäßige Belastung Bayerns im Haushaltsjahr 2009 steht mit rund 3,6 Mrd. Euro bereits fest. Diese Zahlungen betreffen das letzte Quartal des Vorjahres und die ersten drei Quartale des Jahres 2009 sowie die Endabrechnung für das Ausgleichsjahr 2008. Die Belastung Bayerns für das Ausgleichsjahr (= Kalenderjahr) 2009 wird Anfang 2010 ermittelt.