Wasserkraftwerke

Die vier Kraftwerke an der Alz zwischen Trostberg und Hirten, bisher im Betriebsvermögen der die eine Gesamtkapazität von etwa 30 Megawatt haben, wurden Anfang November diesen Jahres an die Alzkraftwerke Heider in Burgkirchen veräußert. Die Verhandlungen hierzu verliefen unter höchstmöglicher Diskretion, auch bezüglich des Kaufpreises liegen keine Zahlen vor.

Bezüglich dieser Abwicklung sind einige Fragen offen, so etwa im Hinblick darauf, dass der Käufer von nämlich der Finanzinvestor mit Sitz in Luxemburg und Niederlassung in München, bereits wenige Tage nach dem Closing mit der Wasserkraft einen zentralen Teil der Unternehmensgruppe verkaufte. Damit verliert der energieintensive Chemiebetrieb sein energetisches Standbein, das sich jahrzehntelang als Marktvorteil bewährte. Erst im vergangenen Jahr sanierte die die gesamte Wehranlage der Staustufe bei Schwarzau in Trostberg und baute ein Restwasser-Kraftwerk, was Investitionen von rund 7 Millionen Euro implizierte.

Der unter äußerst fragwürdigen Umständen erfolgte Verkauf der Wasserkraftwerke und die damit eigentlich notwendig verbundene Übertragung der Wasserrechte bedrohen die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit der energieintensiven Chemiewerke an der Alz. Es sind allein bei der Holding 1.400 Arbeitsplätze gefährdet.

1. Wie kann nach Ansicht der Staatsregierung sichergestellt werden, dass die öffentliche Hand nicht für die Sanierung bestehender Altlasten bzw. Deponien herangezogen wird, dabei im Besonderen, dass die neuen Besitzer keinen Zugriff auf die Rückstellungen haben, die nicht buchhalterisch ausgewiesen sind?

2. Betrachtet es die Staatsregierung im Falle einer Insolvenz der als gesichert, dass ausreichend finanzielle Mittel und Sachwerte erhalten bleiben, um damit einen Sozialplan zu finanzieren, die Chemieanlagen rückzubauen und das Gelände zu rekultivieren?

3. Wie bewertet die Staatsregierung die Aussage des Bundesverkehrsministers Herrn Dr. Ramsauer, er kenne Herrn Heider als einen fairen und ehrlichen Geschäftsmann (Trostberger Tagblatt, 7./8. November 2009, Seite 15) vor dem Hintergrund, dass gegen Herrn Rupert Heider derzeit eine Klage des Bundes Naturschutz (BN) wegen ungenehmigten Betriebes von Kraftwerken anhängig ist?

04.02.

4. Wie steht die Staatsregierung zu der Duldung des Rechtsbruchs des Unternehmens von Herrn Heider bezüglich der gravierenden Schädigung des Ökosystems im Naturschutzgebiet Höllbachtal durch das zuständige Landratsamt?

5. Schließt sich die Staatsregierung Herrn Verkehrsminister Dr. Ramsauers Zitat. Es entfällt kein Arbeitsplatz, es kommt nichts weg (...) (Trostberger Tagblatt, 7./8. November, Seite 15) bezüglich der Sicherheit der Arbeitsplätze der Mitarbeiter der Holding und der Angestellten der Kraftwerke an, und wenn ja, wie begründet die Staatsregierung diese Sicherheit?

a) Wie beurteilt die Staatsregierung die Übernahme der durch die gegründet von Herrn Martin Vorderwülbecke, dem ehemaligen Chef von Arques, angesichts der Tatsache, dass die Zeitschrift Capital Arques in der Ausgabe vom August dieses Jahres als Freibeuter der Deutschen Wirtschaft bezeichnet und über diese Gesellschaft schreibt, sie würde systematisch in andere Firmen einsteigen, diese umbauen und ausschlachten, sodass am Ende nichts mehr von den Firmen übrig bleibe?

6. Besitzt Herr Heider nach Ansicht der Staatsregierung die notwendige Zuverlässigkeit, um die für den Betrieb des Alzkanals notwendige gehobene Erlaubnis aufrechterhalten zu können?

7. Welche Maßnahmen erscheinen der Staatsregierung als praktikabel, um dieses für den Wirtschaftstandort Bayern Bavaria) unter Umständen mit negativen Folgen verbundene Geschäft zu überprüfen und gegebenenfalls rückgängig zu machen?

a) Wird sich die Staatsregierung für eine Überprüfung der Vorgänge einsetzen?

b) War nach Kenntnisstand der Staatsregierung zum Zeitpunkt des Kraftwerkverkaufs überhaupt schon für zeichnungsberechtigt?

c) An welchen Tagen wurde nach Informationen der Staatsregierung der Übergang der auf und der Übergang der Wasserkraftwerke auf die neu gegründete Alzkraftwerke Heider Burgkirchen rechtswirksam?

8. Zu welchem Zeitpunkt wurden die Staatsregierung und die zuständigen Behörden über den geplanten Verkauf der an die Investorengruppe informiert?

a) Welche Informationen erhielt die Staatsregierung konkret?

Die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit sowie dem Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wie folgt:

Zu 1.: Der Staatsregierung ist nicht bekannt, ob bei den zivilrechtlich zu beurteilenden Rechtsgeschäften das Vorhandensein sanierungsbedürftiger Altlasten oder Deponien eine Rolle spielt. Die geltenden abfall- und bodenschutzrechtlichen Rechtsvorschriften stellen jedenfalls sicher, dass für etwa erforderliche Maßnahmen zur Rekultivierung einer Deponie oder zur Sanierung einer Altlast der jeweils Verantwortliche und nicht die öffentliche Hand herangezogen wird.

So hat die zuständige Behörde den Inhaber einer stillzulegenden oder stillgelegten Deponie zu verpflichten, auf seine Kosten das Deponiegelände zu rekultivieren und die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz des Wohls der Allgemeinheit vor deponiespezifischen Gefahren zu treffen. Zur Sicherstellung dieser Verpflichtung hat der jeweilige Deponieinhaber eine von der Behörde festgesetzte Sicherheit zu leisten.

Auf der Grundlage des Bundesbodenschutzgesetzes sind u. a. der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung und der Grundstückseigentümer verpflichtet, den Boden und Altlasten so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen. Die zuständige Behörde hat den in Anspruch zu nehmenden Störer auszuwählen und trifft ihm gegenüber die erforderlichen Anordnungen.

Zu 2.: Die befindet sich nicht in einem Insolvenzverfahren. Ein Einblick in die Bücher ist der Staatsregierung nicht möglich.

Zu 3.: Aus Sicht der Energieaufsicht bestehen keine Bedenken gegen die Übernahme der Wasserkraftwerke der durch Herrn Rupert Heider und die von ihm neu gegründete Alzkraftwerke Heider Er verfügt mit der Höllbachkraftwerke Rupert Heider bereits über ein Unternehmen, das im Betrieb von Wasserkraftanlagen erfahren ist.

Das in der Anfrage erwähnte Verwaltungsgerichtsverfahren ändert nichts an dieser Einschätzung. Bei diesem Verfahren handelt es sich nicht um eine Klage des Bundes Naturschutz gegen Herrn Heider wegen ungenehmigten Betriebs von Kraftwerken. Derzeit klagen ein Grundstückseigentümer und der Bund Naturschutz gegen einen Bescheid des Landratsamtes Regensburg, der Nutzungsauflagen und Bewilligungen zu den Höllbachkraftwerken enthält. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Zu 4.: Im Naturschutzgebiet Hölle befinden sich weder Kraftwerksanlagen noch Staubecken. Bezug zum Naturschutzgebiet Hölle hat der dem Naturschutzgebiet vorgelagerte Speicher Postfelden, aus dem über eine Leitung Wasser in das Kraftwerk III der Höllbachkraftwerke Rupert Heider KG abgeleitet wird. Ein Rechtsbruch der Höllbachkraftwerke Rupert Heider KG ist hier nicht ersichtlich.

Der Speicher Postfelden wird auf der Grundlage von Altrechten rechtmäßig betrieben (vgl. § 15 Wasserhaushaltsgesetz und Art. 96 Bayerisches Wassergesetz). Für den Betrieb des Kraftwerkes III, dessen Bewilligung ausgelaufen war, wurden mit Bescheid des Landratsamtes Regensburg vom 25.02.2008 eine Bewilligung erteilt sowie weitergehende Auflagen angeordnet, insbesondere zu Gewässerökologie und Naturschutz. Gegen diesen Bescheid erhob der Bund Naturschutz im April 2008 Klage. Das Verwaltungsgerichtsverfahren ist derzeit beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig. Da das Landratsamt Regensburg die sofortige Vollziehbarkeit des Bescheides einschließlich der darin maßgeblich enthaltenen Auflagen angeordnet hat, können die gesamten Anlagen der Höllbachkraftwerke Rupert Heider KG derzeit auf dieser Grundlage rechtmäßig betrieben werden.

Zu 5.: Für die Mitarbeiter der Holding sowie die Kraftwerke gelten die gesetzlichen Regelungen für den Betriebsübergang sowie die damit verbundenen Bestimmungen zum Kündigungsschutz. Wie sich die Gruppe weiter am Markt behaupten kann und welche Auswirkungen dies auf die Arbeitsplätze hat, hängt nicht zuletzt von der allgemeinen Entwicklung der Konjunktur ab.

Der Verkauf der Gruppe durch die Evonik Degussa an ist ein privatwirtschaftlicher Vorgang.

Die Staatsregierung geht derzeit davon aus, dass die neuen Inhaber ihrer mit der Betriebsübernahme verbundenen Verantwortung insbesondere für die Beschäftigten im Unternehmen gerecht werden wollen.

Zu 6.: Die wasserrechtlichen Gestattungen für den Betrieb der Wasserkraftanlagen an den Alzstufen I, II und III gehen nach den Bestimmungen der jeweiligen Gestattungsbescheide nur dann auf den Rechtsnachfolger über, wenn alle Benutzungsanlagen übertragen werden und das jeweils örtlich zuständige Landratsamt dem Rechtsübergang schriftlich zustimmt.

Die Zustimmung zur Rechtsnachfolge in die wasserrechtlichen Gestattungen kann nur aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit unter besonderer Berücksichtigung der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Wasserhaushalts versagt werden. Der Staatsregierung sind keine diesem Prüfumfang entsprechenden Gründe bekannt, die vorliegend gegen eine Zustimmung sprechen.

Zu 7. a):

Beim Verkauf der Gruppe durch die Evonik Degussa an sowie der Weiterveräußerung der Wasserkraftwerke durch handelt es sich um zivilrechtliche Vorgänge, die sich einer Überprüfung durch die Staatsregierung entziehen.

Zu 7. b):

Die Firma benötigte rechtlich zum Zeitpunkt des Kraftwerksverkaufs keine Zeichnungsberechtigung für. Es ist möglich, dass ein Verkauf durch einen vollmachtlosen Vertreter erfolgt. Der schwebend unwirksame Vertrag kann später genehmigt werden, wenn der vollmachtlose Vertreter ­ wie hier ­ beispielsweise selbst Geschäftsführer der veräußernden juristischen Person geworden ist.

Ob dies gelingt, ist das Risiko des vollmachtlosen Vertreters, der im Fall des Scheiterns selbst haftet. Zum Zeitpunkt der Eintragung der Auflassungsvormerkung für den Endabnehmer war die Genehmigung bereits erfolgt.

Zu 7. c):

Auf die Antwort zu Frage 7 a wird verwiesen.

Zu 8. und 8. a):

Die Staatsregierung wurde weder von der Evonik Degussa noch von der Holding über den geplanten Verkauf der an die Investorengruppe unterrichtet.