Ortsumgehung Laberweinting

Durch den fortlaufenden Ausbau der Staatsstraße 2142 nimmt die Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt Laberweinting entsprechend zu.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Wann wird die Ortsumgehung Laberweinting in die Dringlichkeitsstufe 1 aufgenommen und für wann ist mit dem Ausbau der Umgehung Laberweinting zu rechnen?

2. Wird die Ortsumgehung Laberweinting in eine vielfach geforderte Gesamt-Verkehrsplanung Labertalstraße von Neufahrn (B l5neu) bis Straubing (B 8/B 20) eingebunden werden?

3. Nachdem sich die Verbindungsstraße Laberweinting ­ Mallersdorf-Pfaffenberg (SR 2142) streckenweise in einem sehr schlechten, z. T. gefährlichen Bauzustand (Aquaplaning) befindet, frage ich, wird im Rahmen der Umgehung Mallersdort-Pfaffenberg dieser Streckenabschnitt mit überarbeitet oder wird dies erst mit dem Ausbau der Umgehung Laberweinting erfolgen?

Eine Ortsumgehung von Laberweinting im Zuge der Staatsstraße St 2142 ist für die Fortschreibung des derzeit gültigen

6. Ausbauplanes zur Bewertung angemeldet. Gegenwärtig werden alle angemeldeten Maßnahmen einem gesamtwirtschaftlichen Bewertungsverfahren auf der Grundlage einer Nutzen-Kosten-Analyse unterzogen, das eine Dringlichkeitsreihung nach objektiven Kriterien ermöglicht. Eine Aussage, ob und in welche Dringlichkeit die Ortsumgehung Laberweinting eingestellt werden wird, ist erst nach Abschluss des Bewertungsverfahrens möglich. Insoweit ist der Zeitpunkt der Realisierung noch offen.

Zu 2.: Vorrangiges Ziel der Bayerischen Straßenbauverwaltung ist es, die Ortsdurchfahrten im Zuge der St 2142 zwischen Neufahrn i. NB und Straubing durch den sukzessiven Bau von Ortsumgehungen zu entlasten. Hierzu werden für die Fortschreibung des Ausbauplans neben einer Ortsumgehung von Laberweinting auch Ortsumgehungen von Neufahrn i. NB, Mallersdorf-Pfaffenberg, Geiselhöring-Hirschling sowie Alburg und Kay bewertet.

Zu 3.: Der Streckenabschnitt der St 2142 zwischen und Laberweinting ist in der Vorentwurfsplanung zur Ortsumgehung von Mallersdorf-Pfaffenberg nicht enthalten. Auch eine mögliche Ortsumgehung von Laberweinting würde diesen Abschnitt nicht umfassen.

Für diesen Abschnitt ist eine Sanierung im Rahmen des Koordinierten Erhaltungs- und Bauprogramms vorgesehen.

Aufgrund der im Vergleich zu anderen dringend erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen nachrangigen Einstufung kann ein konkreter Sanierungszeitpunkt derzeit nicht genannt werden. Die Verkehrssicherheit auf dem Abschnitt ist aber durch die kontinuierliche Überwachung, kurzfristig durchgeführte Instandsetzungen durch den Straßenbetriebsdienst und ggf. durch Verkehrsbeschränkungen sichergestellt.