Mietwohnungen

Die Wohnstadt Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen GmbH hat die oben genannten Mietshäuser an die Rhein-Pfalz Wohnen GmbH veräußert.

Zwischenzeitlich strebt die Rhein-Pfalz Wohnen GmbH ebenfalls einen Verkauf der Häuser an und bietet diese den derzeitigen Mietern zum "Vorzugspreis" von 110.000 an. Da die Häuser bereits 1941 errichtet wurden und einen hohen Sanierungsbedarf haben, erscheint der Preis sehr hoch. Unterlagen zur Wertermittlung wurden den Mietern bisher nicht zugänglich gemacht. Ein von den Mietern auf eigene Kosten angestrebtes Wertgutachten (z.B. des Ortsgerichts) wird von der Rhein-Pfalz Wohnen GmbH abgelehnt.

Vorbemerkung des Ministers der Finanzen:

Das Land Hessen ist nicht mehr unmittelbar, sondern nur noch mittelbar über die Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH an der WOHNSTADT Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH (kurz: WOHNSTADT) beteiligt.

Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Zu welchem Preis wurden die Häuser von der Wohnstadt Hessen GmbH an die Rhein-Pfalz Wohnen GmbH veräußert?

Die Kaufpreise der einzelnen Häuser sind dem Land nicht bekannt. Außerdem wurde zwischen den Vertragspartnern Stillschweigen über den Kaufpreis des En-Bloc-Verkaufs vereinbart.

Frage 2. a) Wurden beim damaligen Verkauf Wertgutachten erstellt?

b) Wenn ja, geben die Wertgutachten Hinweise auf den Preis der einzelnen Häuser?

c) Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, den Mietern und potenziellen Käufern Wertermittlungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen?

Der von Rhein-Pfalz-Wohnen GmbH erworbene Verkaufsbestand befand sich an Standorten mit erheblichen Leerständen und war überwiegend mit Einzelöfen ausgestattet. Jahrelange Privatisierungsbemühungen waren bis zum Zeitpunkt des Verkaufs erfolglos. Die WOHNSTADT hat daher für die veräußerten Gebäude einen Paketpreis ausgehandelt und keine Einzelgutachten erstellt.

Der Landesregierung liegen keine Wertermittlungsgrundlagen vor. Sie sieht daher keine Möglichkeiten, den Mietern und potenziellen Käufern solche Daten zur Verfügung zu stellen.

Frage 3. a) Wie beurteilt die Landesregierung die Weigerung der Rhein-Pfalz Wohnen GmbH, den Mietern eine Wertermittlung zu ermöglichen?

b) Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, hiergegen vonseiten der Mieter rechtliche Schritte einzuleiten?

Zu a:

Da die Landesregierung keine Beteiligung an der Rhein-Pfalz Wohnen GmbH hält, kann über das Geschäftsgebaren der Gesellschaft keine Aussage getroffen werden.

Die WOHNSTADT verkauft parallel zur Rhein-Pfalz Wohnen GmbH am Standort Lohfelden vereinzelt Wohngebäude, die überwiegend leer stehen, an Mieter. Es steht den Mietern frei, sich über diesen Vertriebsweg vergleichbare Marktpreise einzuholen.

Zu b:

Da der Landesregierung keine Unterlagen über die geplanten Wohnungsverkäufe vorliegen, kann auch keine rechtliche Stellungnahme abgegeben werden.

Frage 4. a) Welche Regelungen beinhaltet das Vertragswerk zwischen Wohnstadt Hessen GmbH und Rhein-Pfalz Wohnen GmbH zum Schutz langjähriger Mieter und für den Erhalt des in den ersten Kriegsjahren entstandenen Ensembles eines Arbeiterviertels?

b) Welche Schutzmaßnahmen hat die Wohnstadt Hessen GmbH ergriffen?

c) Aus welchem Grund wurde kein über das geltende Mietrecht hinausgehender Bestandsschutz für die Mieter ausgehandelt?

Zu a und b: Übliche Schutzmaßnahmen wurden nur für Mietwohnungen, die sich in der Sozialbindung befinden, mit den gesetzlichen Nachwirkungsfristen nach § 16

WoBindG vertraglich gesichert. Von einem Ensembleschutz für die in 1941 errichteten Mietshäuser wurde abgesehen, da die WOHNSTADT in einem erheblichen Umfang vergleichbare Wohnquartiere in Lohfelden saniert und in ihrem Bestand behalten hat.

Zu c:

Es bestand keine Notwendigkeit, am Standort Lohfelden einen über das geltende Mietrecht hinausgehenden Bestandsschutz auszuhandeln, da die WOHNSTADT an diesem Standort bei Bedarf in einer ausreichenden Anzahl bezahlbare Wohnungen für die betreffende Mietergruppe zur Verfügung stellen kann (Wohngebiet mit hoher Leerstandsquote). Die Geschäftsführung der WOHNSTADT hat dem Bürgermeister und dem Gemeindevorstand der Gemeinde Lohfelden auch entsprechende Zusagen gemacht.

Frage 5. Aus welchem Grund wurden die Häuser nicht vor dem Verkauf an die Rhein-Pfalz Wohnen GmbH zunächst den Mietern zum Kauf angeboten?

Die verkauften Wohnungsbestände in Lohfelden wiesen eine hohe Leerstandsquote auf, die trotz intensiver Bemühungen nicht wesentlich zu reduzieren war. Auch bei einer eventuellen Mieterprivatisierung war nicht zu erwarten, dass alle Wohnungen verkauft werden konnten. Die Geschäftsführung entschied sich daher für einen En-Bloc-Verkauf der Häuser.

Die WOHNSTADT Hessen GmbH verkauft derzeit Wohnungen im Rahmen einer Mieterprivatisierung lediglich an den Standorten Kassel, Marburg und Fulda. Am Standort Lohfelden verkauft die WOHNSTADT an interessierte Mieter nur Wohngebäude, die im Übrigen überwiegend leer stehend sind.

Frage 6. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus diesen Vorgängen für zukünftige Wohnungsveräußerungen sowohl hinsichtlich des Mieterschutzes als auch hinsichtlich der Rhein-Pfalz Wohnen GmbH als Geschäftspartnerin?

Die Landesregierung sieht keinen Grund, die vorsichtige, aber erfolgreiche Verkaufspraxis der WOHNSTADT auch bezüglich des unter Frage 4 beschriebenen Mieterschutzes zu beanstanden.