Wohnungsbau

Insofern entsprächen die Darstellungen des Landschaftsprogramms den örtlichen Gegebenheiten und bedürften keinen Änderungen.

Hierzu wird folgendes ausgeführt:

Die oberste Naturschutzbehörde teilt die Einschätzung, dass es sich bei dem Gebiet um ein aus der Sicht des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes hochwertiges Gebiet handelt. Auch den vorgetragenen Einwirkungen durch die Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Vorhaben- und Erschließungsplan 8) wird aus naturschutzfachlicher Sicht nicht widersprochen.

Das Landschaftsbild wird durch die vorgesehene Bebauung wie in den Gutachten und auch der Begründung zum Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellt erheblich beeinträchtigt und verändert. Der sich daraus ergebenden Ausgleichsverpflichtung durch landschaftsgerechte Neugestaltung wird im vorhabenbezogenen Bebauungsplan durch Festsetzungen entsprochen.

Für die Naherholung auch des südlich angrenzenden Wohngebiets werden die Möglichkeiten innerhalb des Gebietes und am Rand durch den neuen Deich entsprechend verbessert.

Auswirkungen auf den Vogelbrut- und -rastbereich wären zu erwarten, wenn nicht gemäß der am 24. August 1998 genannten Anforderungen die Verträglichkeit durch Festsetzungen im Vorhaben- und Erschließungsplan und dem dazu vor Beschlussfassung abzuschließenden Durchführungsvertrag die erforderlichen Regelungen getroffen werden. Der vorliegende Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes und der Durchführungsvertrag beinhalten jedoch die genannten Anforderungen, so dass relevante Auswirkungen nicht erkennbar sind.

Die winterlichen Überflutungsbereiche liegen außerhalb des Planbereichs, dennoch ist durch die geplante Wohnnutzung gerade für das dort stattfindende Rastgeschehen die größte Störanfälligkeit zu befürchten. Auch diese Beeinträchtigungen sollen durch die in der Bauleitplanung und wasserrechtlichen Planfeststellung vorgesehenen Maßnahmen hinreichend vermindert werden. Entsprechende negative Auswirkungen auf die benachbarten niedersächsischen Flächen sind ebenfalls dann nicht zu befürchten.

Der Einschätzung, dass das Gebiet in seinem gegenwärtigen Zustand aufgrund seiner geringen Bebauung als Kaltluft- bzw. Frischluftentstehungsgebiet anzusprechen ist, ist zuzustimmen. Aufgrund des Umfanges der geplanten Wohnbebauung sind aber, unter Einbeziehung des unmittelbar angrenzenden großflächigen Niederungsbereichs des Niedervielandes, keine spürbaren klimatischen Veränderungen zu erwarten. Da außerdem zwischen dem geplanten Wohngebiet und der vorhandenen Wohnbebauung eine Bahnlinie verläuft, ist ein Luftaustausch über Flurwinde gering. Damit ist im Fall einer Bebauung für das angrenzende Wohngebiet nicht mit messbaren Auswirkungen zu rechnen.

Die Varreler Bäke ist im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen auf der bremischen Seite nördlich der Bahnlinie fast durchgängig bereits vor Jahren renaturiert worden. Eine weitere Renaturierung wäre im Bereich des geplanten Baugebiets nur noch auf niedersächsischer Seite im nennenswerten Umfang möglich. Ein weiterer Gewässerausbau der Varreler Bäke ist nicht beabsichtigt und auch nicht erforderlich.

Hinsichtlich der Ziele des Landschaftsprogramms Bremen für den noch unbebaut bleibenden Rest des Landschaftsraums Huchtinger Geest ist mitzuteilen, dass diese entsprechend angepasst werden (s. Anlage). Bezüglich einer befürchteten weiteren Siedlungsentwicklung in diesem Bereich ist darauf hinzuweisen, dass das Plangebiet in den möglichen Entwicklungsrichtungen von festgesetzten Ausgleichsflächen, die z. T. als Naturschutzgebietsflächen ausgewiesen sind, umgeben ist. Die grundsätzliche Zielsetzung des Landschaftsprogramms kann dort also auch bei einer Änderung so gewahrt werden.

2. Unzureichendes Gesamtkonzept zur Flächenplanung, mangelnder Bedarfsnachweis und fehlende stichhaltige Alternativenprüfung

Die Lage der zu beplanenden Grundstücke widerspreche jeder vernünftigen städtebaulichen, eventuellen Ausbreitungsrichtung. Die Bebauung widerspreche auch dem Grundsatz einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung.

Die Änderung des Landschaftsprogramms bedürfe einer gründlichen Prüfung der Notwendigkeit im Sinne einer stichhaltigen Bedarfsbegründung und einer Alternativenprüfung.

Es gebe genügend Alternativstandorte für Wohnbebauung von Einfamilienhäusern im Raume Bremen, z. B. die Standorte in Rekum, die Flächen der Lesum- und Weserniederungen, das Blockland, das westliche Niedervieland und

Es werde von der Stadtplanung angeführt, dass die Zielgruppe der Wohnungssuchenden wegen Lärmbelästigungen und nicht zufriedenstellendem Umfeld aus Bremen abwandere. Der Standort Brokhuchting könne daher nicht interessant sein, da die verkehrliche Anbindung der geplanten Wohnbebauung an das Ortsnetz Huchting über die Brokhuchtinger Landstraße in den ohnehin überfüllten Verkehrsfluss der Huchtinger Heerstraße einfließen solle. Mit den katastrophalen Anbindungen zur B 75 sowie in Richtung Brinkum/Groß Mackenstedt könne nicht von attraktiver verkehrlicher Anbindung gesprochen werden. Die Brokhuchtinger Landstraße verfüge zudem über keinen Fußweg bzw. Radweg. Die Lärmbelästigung der direkt an der Brokhuchtinger Landstraße Wohnenden werde unerträglich, da der Verkehr wegen Staubildung nicht in die Huchtinger Heerstraße einfließen könne.

Der Beirat Huchting habe durch eigene Vorschläge und/oder Zustimmungen zur Ausweisung folgender Bebauungsflächen genügend Möglichkeiten für das Schaffen von Wohnraum in Huchting als Alternative zu einer Wohnbebauung im Landschaftsschutzgebiet geschaffen:

Am Sodenmatt, Am Klaukamp, Kreuzblökenweg, Maisfeld, Alter Dorfweg, Rogenkamp/Heidkruger Weg, Brokhuchtinger Landstraße/Ortkampsweg, Lampehof/ Kirchdeich, An der Varreler Bäke sowie mehrere Bereiche zur Verdichtung der bisherigen Wohnbebauung.

Hierzu wird folgendes ausgeführt:

Die Wohnbebauung wird für erforderlich gehalten, um das Wohnbauflächenangebot für Einfamilienhäuser zu erhöhen. Damit soll der Abwanderung insbesondere von Familien ins Umland entgegengewirkt werden. Hierzu wird auch nochmals auf den Erläuterungsbericht zur Flächennutzungsplanänderung hingewiesen.

Bremen hat ­ wie andere Großstädte auch ­ ständig Einwohnerverluste durch den Umzug von Einwohnern in das Umland zu verzeichnen. In der Zeit von 1990 bis 1996 betrug demzufolge der Wanderungsverlust 23.630 Einwohner (Quelle: Statistisches Landesamt Bremen). Nach einer Erhebung über die höchsten Wanderungsverluste zwischen 1990 und 1994 steht der Stadtteil Huchting an zweithöchster Stelle mit ­1625 Einwohnern (Quelle: GEWOS Endbericht Umlandwanderung 1996).

Diesem Trend soll mit einem Grundstücksangebot u. a. in Brokhuchting entgegengewirkt werden.

Zu Standortalternativen in den einzelnen Teilräumen der Stadt ergibt sich folgendes Bild:

- Für den Raum Bremen-Nord ergibt die Überprüfung, dass die einzige größere Freifläche auf der Rekumer Geest durch ein Gewerbeprojekt (Hospitalstraße) belegt ist. Dieses Gebiet ist, wie andere nachfolgend genannte Siedlungserweiterungsflächen, die prioritär für Gewerbeflächenentwicklung vorgesehen sind, im Integrierten Flächenprogramm (IFP) vom Senat und der Bürgerschaft (Landtag) 1993 hinsichtlich einer gewerblichen Nutzung festgelegt worden und steht daher als Standort für Wohnungsbau nicht zur Verfügung.

Die Niederungsgebiete nördlich Rekum scheiden sowohl aufgrund ihrer entfernten Lage zum bestehenden gut erschließbaren Siedlungsbereich aus als auch aus Gründen des Landschaftsschutzes.

Die zum Stadtbezirk Bremen-Nord gehörenden Flächen in der Lesum- und Weserniederung scheiden entweder aus Gründen des Hochwasserschutzes (flussnahe Niederungsbereiche östlich und westlich der Bremer Heerstraße und des Gewerbegebietes Steindamm) oder aus Gründen des Naturschutzes (Werderland) bzw. durch mittlerweile vollzogene andere Planungen, wie dem Sandentnahmesee und geplante Freizeitnutzungen aus. Die Flächen wurden schon mehrfach in eine Standortüberprüfung mit einbezogen und schieden auch aufgrund von Immissonsproblemen (s. nahegelegenes Stahlwerk) für eine Wohnbebauung aus.

- Das Blockland und die Wümmeniederung scheiden aufgrund von überwiegenden Naturschutz- und Landschaftsschutzbelangen und aufgrund ihrer Ferne zum geschlossenen Siedlungsgebiet als Suchräume aus.

- Dies gilt ebenso für das westliche Niedervieland und die Ochtumniederung bei Grolland. Diese ist zudem zusätzlich durch Fluglärm nicht für Siedlungszwecke geeignet.

- Im Zuge der Diskussionen um eine Entwicklung der Mahndorf-Arberger Marsch wurde die Möglichkeit geprüft, auch Wohnungsbau in diesem Bereich vorzusehen. Die bisherigen Prüfungen haben jedoch ergeben, dass hier Probleme einer geordneten städtebaulichen Entwickung, die an vorhandene Siedlungsgebiete anknüpft, gegeben sind.

- Besiedelbare Freiflächen im Bremer Süden stehen nicht zur Verfügung.

- Dies gilt auch für die Suchräume im engeren Umfeld der Neustadt und von Grolland.

- Im Bereich Huchting wurden schon eine Reihe von Flächen herangezogen, die jedoch quantitativ noch nicht hinreichend und zudem von ihrer Art her nur bedingt geeignet sind, der Umlandwanderung entgegenzuwirken. So sind die überwiegende Anzahl in Planung genommenen Gebiete private Grundstücke in zweiter Reihe bestehender Siedlungen. Dies zielt vor allem darauf ab, der Huchtinger Bevölkerung Erweiterungsmöglichkeiten des Wohnraumes zu bieten.

- Nach Ausscheiden der genannten Suchräume bleiben als näher zu bewertende Gebiete, die auch den oben genannten Kriterien einer hinreichenden Einbindung in den vorhandenen Siedlungsbestand genügen, nur noch die Osterholzer Feldmark (ebenfalls im Landschaftsprogramm als Landschaftsraum dargestellt) und Brokhuchting übrig.

Da ein erheblicher Bedarf an Einfamilienhäusern gegeben ist und um weitere Abwanderung zu verhindern, wird davon ausgegangen, dass eine Siedlungserweiterung in Brokhuchting und in der Osterholzer Feldmark aus Gründen des Gemeinwohls zwingend geboten ist. Hierzu sei auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Bremen von 2001 und 2002 verwiesen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass es sich bei dem Gebiet Brokhuchting um ein für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild hochwertiges und damit an sich erhaltungs- und entwicklungsfähiges Gebiet handelt. Andererseits soll ­ wie bereits dargestellt ­ mit der Ausweisung der Wohnbauflächen für vorwiegend Einund Zweifamilienhäuser entsprechend den städtebaulichen Zielvorstellungen ein Angebot für bestimmte Bevölkerungsgruppen gemacht werden. Damit soll verhindert werden, dass weitere Einwohner, insbesondere Familien, in das Umland abwandern. Die Schaffung des neuen Wohnbaugebietes würde durch das erhöhte Steueraufkommen gleichzeitig zu einer Stärkung der Finanzkraft Bremens führen. Die Gemeinwohlinteressen des Naturschutzes, wie hier speziell in der Landschaftsplanung dargelegt, einerseits und des Wohnraumbedarfs andererseits stehen sich somit in einem Zielkonflikt gegenüber.