Privatisierung Justizvollzugsanstalt Planung und Bau der JVA in Hünfeld erfolgten durch einen privaten Generalunternehmer

57 Privatisierung schreitet voran Landes geworden ist, wurden die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und gleichzeitig die Voraussetzungen für eine hervorragende medizinische Versorgung und Wissenschaft geschaffen.

Privatisierung der Staatsbäder: Die Privatisierung bzw. Kommunalisierung der Hessischen Staatsbäder ist vollzogen; die Staatsbäder Bad Wildungen, Bad Salzhausen, Bad Nauheim, Bad Schwalbach und Schlangenbad werden in kommunaler Verantwortung betrieben. Der Landesbetrieb Hessische Staatsbäder wurde Anfang 2006 aufgelöst.

Privatisierung Justizvollzugsanstalt: Planung und Bau der JVA in Hünfeld erfolgten durch einen privaten Generalunternehmer. Seit Beginn ihres Betriebes Anfang 2006 übernimmt ein privates Sicherheitsunternehmen rund 40 % der Aufgaben. Die Gesamtverantwortung verbleibt dabei in staatlicher Hand. Bauund Betriebskosten konnten gegenüber Justizvollzugsanstalten in staatlicher Regie merklich gesenkt werden.

Evaluierung weiteren Privatisierungspotenzials: Die allgemeinen Verwaltungs- und Servicedienste, die landesinterne Fortbildung sowie die Beteiligung des Landes werden auch weiterhin auf bestehende Privatisierungspotenziale hin kritisch überprüft.

Hessen stellt Immobilienmanagement auf neue Grundlage Immobilien-, Baumanagement und Public Private Partnership (PPP): Der zum 01.10.2000 gegründete Landesbetrieb Hessisches Immobilienmanagement betreibt, von Ausnahmen abgesehen, die von den Dienststellen des Landes genutzten Liegenschaften. Durch ein professionelles Gebäudemanagement in Verbindung mit neuartigen Standortkonzepten und adäquaten Flächenoptimierungen werden bei verbesserter Dienstleistungsqualität erhebliche wirtschaftliche Vorteile für das Land erzielt. Die verbliebenen Kernaufgaben der Staatsbauverwaltung sind Anfang 2004 in den Landesbetrieb Hessisches Baumanagement überführt worden. Dieser betreibt das operative Geschäft im Bereich des staatlichen Hochbaus und erbringt als Dienstleister für das Land Hessen, die Bundesrepublik Deutschland und für weitere Dritte Fach- und Beratungsleistungen.

Das Land wird zudem künftig seine Bauvorhaben ­ nach Erprobung in mehreren Pilotprojekten und Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen ­ vorrangig in Zusammenarbeit mit Privaten im Rahmen von PPP-Projekten

- 58 realisieren. Das Land hat daher im März 2005 das PPP-Kompetenzzentrum Hessen gegründet, das PPP-Projekte des Landes begleitet und den Kommunen als Anlaufstelle zu Fragen zum Thema „Public-Private-Partnership" zur Verfügung steht.

Laborleistungen und „Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen": Die verschiedenen Laboraktivitäten in den Fachverwaltungen werden ­ so weit möglich ­ an private Labore vergeben. Analyseaufgaben aus dem Bereich des Verbraucherschutzes sowie der Umwelt- und der Landwirtschaftsverwaltung wurden darüber hinaus in einem Landesbetrieb „Hessisches Landeslabor" zusammengeführt. Der 2005 gegründete „Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen" hat die Aufgaben des ehemaligen Hessischen Dienstleistungszentrums für Landwirtschaft, Gartenbau und Naturschutz übernommen, soweit sie nicht Privaten oder Berufs- bzw. Fachverbänden übertragen worden sind oder in Kooperation mit anderen Bundesländern wahrgenommen werden.

Verfahrensbeschleunigung und Vorschriftenabbau

2. Verfahrensbeschleunigung, Vorschriftenabbau Befristungen, Widerspruchsverfahren und Übernahme von Verwaltungsvorschriften: Alle Gesetze und Rechtsverordnungen werden in Hessen auf fünf Jahre befristet und rechtzeitig vor Fristablauf im Einzelnen auf die Notwendigkeit ihrer befristeten Weitergeltung überprüft. Eine Umsetzung von in BundLänder-Gremien abgestimmten Verwaltungsvorschriften findet nur noch in unabdingbar notwendigen Fällen statt. Im Zuge der Konzentration und Aufgabenentlastung bei den Regierungspräsidien ist eine erhebliche Reduzierung von Widerspruchsverfahren erfolgt.

Evaluierung und Befristung von Förderprogrammen: Vom Herbst 2004 bis zum Frühjahr 2006 hat die Arbeitsgruppe „Verwaltungsvereinfachung" in der Staatskanzlei alle hessischen Förderprogramme hinsichtlich Effektivität und Effizienz evaluiert. Alle Förderprogramme, die im Haushaltsjahr 2007 fortgeführt werden sollen, haben zuvor dieses Bewertungsverfahren durchlaufen. Sämtliche Förderprogramme, die fortgeführt oder neu aufgelegt werden, sind grundsätzlich auf maximal 5 Jahre befristet.

- 59 eGovernment Einführung eines einheitlichen elektronischen Dokumentenmanagements

3. eGovernment Einheitliches Dokumentenmanagementsystem (DMS) und Binnenmodernisierung der Justiz: Mit der Einführung eines landesweit technisch und organisatorisch einheitlichen elektronischen Dokumentenmanagements geht das Land einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur wirtschaftlichen und papierarmen Verwaltung. Die Projekte der Binnenmodernisierung der Justiz bringen moderne IT-unterstützte Arbeitsverfahren in den Justizalltag. In diesem Zusammenhang wird ­ nach der bereits erfolgten Einführung des Elektronischen Grundbuchs ­ auch die Einführung des Elektronischen Handelsregisters bis Ende 2006 abgeschlossen.

E-Beihilfe und zentrale Beschaffung: Die Beihilfebearbeitung ist zentralisiert.

Sie erfolgt auf der Basis eines elektronischen Verfahrens. Durch Bündelung und Standardisierung auf IT-Basis wird das Beschaffungswesen des Landes wirtschaftlicher gestaltet.

Geoinformation, Vernetzung Behördenbibliotheken und IT-Akademie für Lehrer: Mit dem Aufbau der GeoBasis-Infrastruktur wurde eine OnlinePlattform für zahlreiche Fachinformationssysteme geschaffen, in der die hessischen Geobasis- und Geofachdaten den Bürgern, der Wirtschaft und der Verwaltung rund um die Uhr zentral zur Verfügung gestellt werden. Zur Effizienzsteigerung wurde ein elektronischer Bibliotheksverbund eingerichtet, an dem sich gegenwärtig 22 Behördenbibliotheken beteiligen und der landesweit für den Beitritt weiterer Bibliotheken offen ist. Die für die IT-Fortbildung der Lehrkräfte an beruflichen Schulen und der betrieblichen Ausbilder zuständige IT-Akademie arbeitet seit dem 01.01.2004 als eigenständige Stiftung.

Bündelungen und Delegation

4. Bündelungen und Delegation Konzentration und Aufgabenentlastung bei den Regierungspräsidien sowie Kommunalisierung der staatlichen Landräte/Oberbürgermeister: Nach einem von der Landesregierung grundsätzlich gebilligten Gesamtkonzept der Regierungspräsidenten wurden die Regierungspräsidien organisatorisch gestrafft, ihre Aufgaben reduziert sowie ein Teil ihrer Aufgaben privatisiert oder mit Synergieeffekten für die Landesverwaltung verlagert.