Vorsorge

Schifffahrtsdirektion Mitte u. a. an den Senator für Bau und Umwelt geleitet. Aufgrund verschiedener Wasserstandspegelauswertungen im Einzugsgebiet der Weser und Aller werden Hochwasserentwicklung und -vorhersage für die Weser ermittelt. Sobald bestimmte Wasserstände der Pegel überschritten sind, wird gemeldet. In der Regel erfolgt dies mehr als 48 Stunden vor dem Hochwassereintrittszeitpunkt.

Organisation der Deichverteidigung

Die Durchführung des Hochwasserschutzdienstes (Sturmflutdienst/Deichverteidigung) im Bereich Bremerhaven ist gemäß Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen Bremen und als Regelaufgabe an übertragen worden.

Die abzuleistenden Aufgaben im Deichverteidigungsfall sind in einer jährlich aktualisierten Fassung einer Sturmflutordnung von beschrieben.

Die Sturmflutordnung regelte die einzuleitenden Sicherheitsmaßnahmen bei verschiedenen Hochwasserständen am Landesschutzdeich des Bereiches Bremerhaven.

Im Katastrophenfall in der Stadtgemeinde Bremerhaven ­ einschließlich des stadtbremischen Überseehafengebietes ­ ist der Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven für die Durchführung des Katastrophenschutzes (Ortskatastrophenschutzbehörde gemäß Bremer Hilfeleistungsgesetz) zuständig. Die genannte Sturmflutordnung ist Bestandteil der Katastrophenschutzordnung für die Stadtgemeinde Bremerhaven. Das Hansestadt Bremische Hafenamt ist im Katastrophenfall im Katastrophenstab Bremerhavens vertreten.

In Bremen wird der Alarmkalender für den Katastrophenschutzbereich Deichverteidigung vom Senator für Bau und Umwelt jährlich aktualisiert. Der Kalender enthält Vorschriften für die Meldevorgänge, benennt verantwortliche Personen und Aufgaben im Einsatzfall, enthält Telefon- und Funkgerätenummern, beschreibt sturmflutgefährdete Gebiete, verzeichnet die betroffenen Verbände, wichtige Bauwerke und beschreibt Einsatzkräfte, Material, Geräte und Kraftfahrzeuge.

In Bremen wird der Alarmkalender für den Katastrophenschutzbereich Deichverteidigung vom Senator für Bau und Umwelt jährlich aktualisiert. Der Kalender enthält Vorschriften für die Meldevorgänge, benennt verantwortliche Personen und Aufgaben im Einsatzfall, enthält Telefon- und Funkgerätenummern, beschreibt sturmflutgefährdete Gebiete, verzeichnet die betroffenen Verbände, wichtige Bauwerke und beschreibt Einsatzkräfte, Material, Geräte und Kraftfahrzeuge.

Der Kalender für den Katastrophenschutzbereich Deichverteidigung ist Bestandteil des Katastrophenschutzkalenders der Stadtgemeinde Bremen.

Der Senator für Bau und Umwelt ist für den Bereich Deichverteidigung im Katastrophenschutzstab beim Senator für Inneres vertreten.

6. Wümmehochwasser Sommer 2002

Im Juli/August 2002 haben starke Regenereignisse auch in der Wümme ein Hochwasser verursacht. Dieses Hochwasser stellt sowohl von der Menge des Oberwassers als auch von dem jahreszeitlichen Eintritt her ein extrem seltenes Ereignis dar. Im bremischen Bereich der Wümme sind die Überschwemmungsgebiete zwischen den Wümmedeichen mehrere Wochen überstaut gewesen. Die Deiche selbst waren nicht gefährdet. Aufgrund der langen Überschwemmungsdauer waren erhebliche Ernteschäden die Folge.

Der Senat hat sich mit dem betroffenen Deichverband, der Landwirtschaft und den Naturschutzverbänden auf eine Begutachtung dieses Hochwasserereignisses verständigt. In dem Gutachten soll untersucht werden, ob das Wasser in der Wümme schlechter abfließt als in den Vorjahren, ob sich die Scheitelwasserstände im Vergleich der letzten 30 Jahre verändert haben und ob die Überschwemmungsdauer zugenommen hat. Verbesserungsvorschläge werden entsprechend der Untersuchungsergebnisse erwartet. Das Gutachten wird vom Franzius Institut der Universität Hannover erarbeitet. Zwischenergebnisse werden Anfang 2003 und der Abschlussbericht für 2004 erwartet.

7. Ausblick/Weiterer Handlungsbedarf Sturmfluthochwasser und Binnenhochwasser sind auch zukünftig eine Gefahr für die Deiche und damit ein Risiko für Bremen und Bremerhaven.

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen wird wie bisher dafür Sorge tragen, dass das heutige gute Schutzniveau erhalten bleibt, damit die Menschen in Bremerhaven und Bremen im Schutz der Deiche sicher leben können.

Das heißt aber auch, ständig die Rahmenbedingungen für Hochwasserentstehung zu überprüfen. Zurzeit gilt das insbesondere für die Klimaveränderungen und deren Folgen für den Hochwasserschutz, um rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können. Aus dieser Sicht ist festzustellen:

- Die heutigen Deiche sind in ihrem guten Zustand dauerhaft vorzuhalten.

- Verlässliche Organisationen für die Pflege und den Betrieb der Hochwasserschutzanlagen wie die Deichverbände in Bremen und für Bremerhaven sind langfristig zu sichern.

- Hochwasseraufnahmeräume sollten ohne Ausgleich nicht mehr reduziert werden. Die Reduzierung von Retentionsflächen hat im Sturmflutfall eine Erhöhung des höchsten Wasserstandes zur Folge, da die gleichbleibende Wassermenge sich nur auf einer reduzierten Fläche ausbreiten kann.

- Der Deichschutz für das Land Bremen hat auch weiterhin in enger Abstimmung mit dem Land Niedersachsen zu erfolgen.

- Im Hinblick auf die Klimaänderungen und deren Folgen hat Niedersachsen in Abstimmung mit Bremen ein Gutachten zur Überprüfung der Deichhöhen an der Unterweser beauftragt. Eine gemeinsame Bewertung der Ergebnisse ist in 2003 zu erwarten. Ziel ist eine verlässliche Basis für mittel- bis langfristige Festlegungen zum Sturmflutschutz in der Unterweserregion.

Auf dieser Grundlage soll sodann in den Folgejahren ein eventuell erforderliches Maßnahmenprogramm entwickelt werden.

Parallel zu diesen Grundsätzen beim Sturmflutschutz hat das Land Niedersachsen beim Binnenhochwasserschutz Handlungsbedarf für Niedersachsen u. a. für Deiche im Mittelweserbereich rechts der Weser bei Achim benannt und bereits den Zuschuss für notwendige Deichverstärkungen bei der Europäischen Union und dem Bund beantragt. Bei einem Bruch der genannten Deichstrecke wären auch Teile des Bremer Ostens durch Überschwemmung gefährdet.

Die Planungs- und Ausführungsvoraussetzungen für diese Maßnahmen sind in die Wege geleitet worden. Eine Abstimmung mit Bremen ist erfolgt.

Deichverstärkungen werden auch auf der linken Weserseite oberhalb Bremens geplant und zur Ausführung vorbereitet. Die Bremischen Deichverbände rechts und links der Weser stimmen sich bezüglich dieser niedersächsischen Planungen zum Binnenhochwasserschutz im Weserbereich mit den benachbarten niedersächsischen Verbänden ab und planen ihrerseits angleichende deichverstärkende Maßnahmen für die Deiche links und rechts der Weser zwischen der südlichen Landesgrenze und dem Weserwehr in Hemelingen.

Generell fügen sich die genannten Deichverstärkungen zum Schutz vor Binnenhochwasser der Weser in das Aktionsprogramm Vorsorgender Hochwasserschutz 2000 bis 2010 im Flussgebiet Weser ein. Dieses Aktionsprogramm benennt als Maßnahmen u. a. - Verbesserung des Gebietsrückhaltes,

- Ausweisung von Überschwemmungsgebieten,

- technischer Hochwasserschutz, Wasserrückhaltung und Hochwassermeldeund Vorhersagedienst und private Hochwasservorsorge.

Die betroffenen Weserländer haben die Maßnahmen nach Möglichkeit umzusetzen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass sowohl in Bremen aber auch bei den Anliegerländern im Einzugsbereich der Mittel- und Oberweser, die vorhandenen Retentionsflächen erhalten und nicht weiter verkleinert werden, wenn möglich sogar noch weiter ausgebaut werden. Es sollte jede Chance intensiv geprüft und abgewogen werden, den Flüssen angemessenen Raum zu geben.

Planungen und Untersuchungen in diesem Zusammenhang in Bremen sind:

- Bei der Änderung des Landeswassergesetzes ist zu prüfen, ob die Aufhebung von Überschwemmungsräumen bzw. die Nutzung in Überschwemmungsräumen eingeschränkt oder verboten werden sollte.

- Prüfung, ob bei Hochwasserlagen als Entscheidungshilfe für Folgeabschätzungen bei Deichgefahren verbesserte Geo-Informationen genutzt werden können.

Aufgrund des Elbehochwasserereignisses 2002 haben die Umweltminister der Länder und der Bundesumweltminister das Thema Binnenhochwasserschutz aktuell am 7./8. November 2002 beraten.

Die Leitlinien für einen zukunftsweisenden Hochwasserschutz aus dem Jahr 1995 sollen danach unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Sommerhochwasser 2002 fachlich überprüft und ggf. angepasst werden. Flussgebietsbezogen sollen bis Ende 2003 Hochwasserschutzaktionspläne ausgearbeitet werden, die verbindliche Maßnahmen für Hochwasservorsorge und Hochwasserschutz enthalten. Für die Weser wird sich der Senator für Bau und Umwelt mit den anderen Umweltressorts der Weseranliegerländer für die Umsetzung der Beschlüsse vom 7./8. November 2002 unter Berücksichtigung des vorliegenden Aktionsplanes Vorsorgender Hochwasserschutz Weser 2000 bis 2010 einsetzen.