Durchführung von schulischen Betriebspraktika bei der hessischen Polizei

Nach den Vorgaben des Hessischen Kultusministeriums ist die Teilnahme an einem Betriebspraktikum in der Sekundarstufe I verbindlich. Den in der Regel zweiwöchigen Betriebspraktika kommt dabei nach Auffassung des Hessischen Kultusministeriums besondere Bedeutung zu. Sie werden überwiegend im 9. Schuljahr durchgeführt und ihr Ziel ist unter anderem, dass die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Praktika Informationen über Berufe, Berufsfelder, Arbeitsplätze, deren Aufbau, Funktion und Ziele sowie über Arbeitsvorgänge und Arbeitsbedingungen erhalten.

Die Durchführung von Betriebspraktika bei der hessischen Polizei bietet die Chance, dass die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten können, bei einem Polizeipräsidium in den Polizeialltag "reinzuschnuppern" und so den Polizeiberuf kennenlernen.

Aus diesem Grund werben die hessische Polizei und das Polizeipräsidium Frankfurt im Internet für eine Teilnahme an einem Betriebspraktikum bei der Polizei.

Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport:

Nach einer positiven Erprobung 1992 im Polizeipräsidium Frankfurt am Main wurde die Durchführung von Betriebspraktika 1993 bei allen Polizeidienststellen des Landes im Rahmen der gegebenen personellen und organisatorischen Möglichkeiten eingeführt.

Aktuelle Grundlage hierfür sind die vom Hessischen Kultusministerium erlassenen Richtlinien für die Zusammenarbeit von Schule und Betrieb im Bereich der allgemeinbildenden Schulen (Erlass vom 1. Februar 2005 - ABl. 3/05 S. 137 - II 2 - 960.060.010).

Um der erfreulicherweise stetig steigenden Nachfrage gerecht zu werden, wurde das Praktikumangebot im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten kontinuierlich ausgebaut. Waren es im Jahre 2000 noch ca. 900 Schülerinnen und Schüler, die landesweit ein Praktikum bei der hessischen Polizei absolvierten, so konnten im Jahre 2005/2006 schon über 1.200 bzw. über 1.300 Betriebspraktika bei der hessischen Polizei angeboten und auch durchgeführt werden.

Unter grundsätzlicher Beibehaltung der Betriebspraktika für die Sekundarstufe I wird seit 2002 mit Einführung der zweigeteilten Laufbahn, die ausschließlich die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Hochschul- oder Fachhochschulreife in den Polizeidienst vorsieht, schwerpunktmäßig auch ein Betriebspraktikum für die Sekundarstufe II der Gymnasien und Schulen mit gymnasialer Oberstufe angeboten. Ein entsprechender Hinweis wurde veranlasst und erging hierzu im Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums. Im Gegensatz zur Sekundarstufe I wird mit diesem Angebot bewusst eine Zielgruppe angesprochen, bei der unmittelbar für den Polizeiberuf geworben wird.

Neben den vorgegebenen Betriebspraktika für die Sekundarstufen I und II werden über das Jahr verteilt auch vielfältige Betriebserkundungen (eintägig) ermöglicht. Weiterhin werden bei verschiedenen Behörden auch Fachoberschülerinnen und -schüler mit einem Jahrespraktikum, Studentinnen und Studenten sowie Stipendiaten im Rahmen ihrer jeweiligen berufspraktischen Aus- und Fortbildung beschäftigt.

Darüberhinaus beteiligen sich hessische Polizeidienststellen alljährlich an dem "Girls-Day".

Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Welche Bedeutung misst der Hessische Minister des Innern und für Sport der Möglichkeit zu, dass Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Betriebspraktikums Einblicke in die Arbeit der hessischen Polizei erhalten?

Mit der Bereitstellung einer jährlich nicht unerheblichen Anzahl von Praktika und zusätzlichen weiteren ähnlichen Angeboten wird die Bedeutung der Betriebspraktika im Sinne der Richtlinien eindeutig unterstrichen und auch merklich unterstützt. Damit kommt die hessische Polizei der staatlichen Verpflichtung nach, die Integration von Schülerinnen und Schülern in das Berufsleben zu unterstützen. Neben einer damit verbundenen positiven Öffentlichkeitsarbeit wird ein auch nicht zu unterschätzender Werbeeffekt für den Polizeiberuf erzielt.

Dies hat letztendlich auch dazu geführt, dass sich die Polizei als ein Teil der Betriebe im Sinne der Richtlinien, zu denen die gesamte öffentliche Verwaltung, Behörden, Institutionen, soziale und gemeinnützige Einrichtungen sowie auch die Wirtschaftsunternehmen zu zählen sind, nicht auf eine bloße passive Anbieterrolle zurückgezogen hat, sondern die Zusammenarbeit mit den Schulen aktiv betreibt.

Nach den Vorgaben des Hessischen Kultusministeriums sind zunächst mit der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Praktika primär die verantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer gefordert. Alle Polizeidienstellen in Hessen sind angehalten, mit den Schulen im eigenen Zuständigkeitsbereich eine offensive Zusammenarbeit zu pflegen. Durch entsprechende Hinweise auf der Internetseite www.polizei.hessen.de und durch dort abzurufende Präsentationen (z.B. vom PP Frankfurt, dem PP Südhessen oder dem Bereitschaftspolizeipräsidium) sowie durch Mitteilungen im Amtsblatt des Kultusministeriums zur Verbreitung in den Schulen wird noch zusätzlich für die polizeilichen Betriebspraktika aktiv geworben und werden die notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt.

Leider ist es aus vielerlei Gründen nicht immer möglich, die erfreulich hohe Nachfrage in vollem Umfang zu befriedigen.

Durch Art und Umfang der Angebotspalette und der entsprechenden Resonanz ist die hessische Polizei jedoch so gut aufgestellt, dass sie eine vergleichende Betrachtung mit anderen hessischen Betrieben nicht scheuen muss.

Frage 2. Bei welchen Polizeipräsidien bzw. Dienststellen der hessischen Polizei ist es für hessische Schülerinnen und Schüler möglich, in der 9. Klasse ein Berufspraktikum zu absolvieren?

Bei allen hessischen Polizeipräsidien, dem Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidium, dem Hessischen Landeskriminalamt und auch der Hessischen Polizeischule werden Betriebspraktika angeboten und auch durchgeführt.

Frage 3. Wer ist in den einzelnen Polizeipräsidien für die Durchführung von Schülerpraktika zuständig?

Bei den Behörden sind überwiegend die Hauptsachgebiete Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für die Planung und Durchführung der Betriebspraktika zuständig.

Vereinzelt liegt die Aufgabenzuweisung auch bei den Verwaltungsabteilungen und wird dort durch die Ausbildungsleitung oder von Mitarbeiterrinnen und Mitarbeitern aus dem Sachgebiet Aus- und Fortbildung wahrgenommen.

a) Wie viele Mitarbeiter stehen in den einzelnen Polizeipräsidien für die Organisation von schulischen Berufspraktika zur Verfügung?

Bei den Polizeipräsidien stehen jeweils zwischen drei und vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Organisation und Durchführung von Betriebspraktika zur Verfügung. Überwiegend handelt es sich hier um die jeweiligen Einstellungsberater, die die Aufgabe im Nebenamt wahrnehmen. Sie werden jedoch bei ihrer Aufgabenerfüllung bedarfsabhängig aus allen Organisationseinheiten der Behörden mit notwendigen begleitenden Maßnahmen unterstützt.

b) Welche Aufgaben nehmen die zu a Genannten im Rahmen der Durchführung der Praktika wahr?

Der zu a genannte Personenkreis ist für die Gesamtabwicklung verantwortlich. Von den Ansprechpartnern für die Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte der Schulen werden die Praktika geplant, begleitet und organisiert. Konkret umfasst ihr Aufgabenspektrum folgende Punkte:

- Festlegen von Praktikazeiten, soweit nicht vorgegeben,

- Bearbeitung von Bewerbungen,

- Vorbereitung und Durchführung der jeweiligen Praktikamodule,

- Erstellung von Ablaufplänen,

- interne und auch externe Abstimmungen sowie Terminierung von Veranstaltungen, Treffen, Vorträgen und Vorführungen (z.B. Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung, Vorstellung der Diensthundeausbildung ect.),

- Gewährleistung einer "Rund-um-Betreuung" während der Praktikumzeiten,

- Sicherstellung des Transfers zu auswärtigen Terminen,

- Führen eines Abschlussgesprächs,

- Kontaktpflege - soweit möglich - mit den schulischen Praktikumleiterinnen und -leitern sowie mit dem jeweiligen schulischen Betreuungspersonal,

- Evaluation der Praktikumverläufe und -inhalte.

Frage 4. Wie stellen einzelne Polizeipräsidien sicher, dass zu den unterschiedlichen Schulen für die Durchführung eines Berufspraktikums mit einem Vorlauf von bis zu zwei Jahren verbindlich vorgegebenen Zeiträumen auch tatsächlich Praktikumsplätze bei den Polizeipräsidien zur Verfügung stehen? - Darstellung bitte nach der Praxis in den jeweiligen Polizeipräsidien.

Die stets steigende Nachfrage nach Betriebspraktika und die von Schule zu Schule unterschiedlich festegelegten Zeiträume für deren Durchführung haben dazu geführt, dass landesweit ein ganzjähriger Bedarf - mit Ausnahme der Schulferien - besteht, den es abzudecken gilt und der auch grundsätzlich abgedeckt wird.

Gemessen an diesen Umständen und den Vorgaben, dass Praktika im Rahmen der gegebenen personellen und organisatorischen Möglichkeiten durchzuführen sind, kann eine Gewährleistung im Einzelfall nicht immer sichergestellt werden.

In der Praxis zeigt sich, dass oft vor einer offiziellen Mitteilung durch die Schulbehörden den Schülerinnen und Schülern die jeweiligen Termine bekannt sind.

Die dadurch sehr frühzeitig abgegebenen Bewerbungen führen letztendlich dazu, dass vorgesehene Praktikatermine relativ schnell ausgebucht sind.

Aber auch zwingende dienstliche Gründe und Lagen wie die FIFA-WM 2006 können von Fall zu Fall dazu führen, dass den Terminvorstellungen und wünschen nicht in gewünschtem Umfang entsprochen werden kann.

Die Erfahrung zeigt jedoch auch, dass trotz einer relativ langen Vorlaufzeit offensichtlich nicht alle Betroffenen rechtzeitig von den Schulen im gewünschten Umfang auf die Betriebspraktika vorbereitet worden sind. Nur so lassen sich die nicht wenigen kurzfristigen Bewerbungsanfragen bei den Dienststellen erklären.

Mit der vorgegebenen Kontaktpflege zu den Schulen wird seitens der Polizei versucht, ein am Bedarf orientiertes und möglicherweise im Vorfeld abgestimmtes Praktikum für die Schülerinnen und Schüler anbieten zu können.

Der Termintransfer zwischen Schulen und Polizei als Grundlage für die Vorplanung der Praktika sowie der daraus resultierende ganzjährige Angebotsumfang stellen sich bei den Behörden wie folgt dar: PP Frankfurt Terminmitteilung erfolgt Anfang Dezember durch das staatliche Schulamt. Es werden Gruppenpraktika durchgeführt.

PP Mittelhessen Termine werden erst durch Anfragen von Schulen sowie der Schülerinnen und Schüler bekannt. Es werden Gruppenpraktika durchgeführt.

PP Nordhessen Terminmitteilung erfolgt mit einem Jahr Vorlauf durch die Schulämter. Es werden Gruppenpraktika durchgeführt.

PP Osthessen Durch eingehende Bewerbungen sowie Nachfrage bei den Schulämtern werden Termine bekannt. Es werden Einzelpraktika durchgeführt.

PP Südosthessen Durch Anfragen/Bewerbungen der Schülerinnen und Schüler werden mit einer Vorlaufzeit von bis zu 12 Monaten die Termine bekannt. Es werden Gruppenpraktika durchgeführt.

PP Westhessen Durch Bewerbungen der Schülerinnen und Schüler werden die Termine bekannt. Es werden Gruppenpraktika angeboten.

PP Südhessen Mit Vorlauf von bis zu 1 1/2 Jahren, aber meistens kurzfristig, werden die Termine durch Anfragen und Bewerbungen der Schülerinnen und Schüler bekannt. Es werden Gruppenpraktika durchgeführt.