Arbeit der Schulsportkoordinatoren in Hessen

Der nachfolgend zitierte Entwurf der Neufassung des Erlasses "Organisation des Schulsports in Hessen" befindet sich derzeit im Beteiligungsverfahren.

Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Wie viele Schulsportkoordinatorinnen und -koordinatoren gibt es in Hessen?

Insgesamt gibt es in Hessen 75 Schulsportkoordinatorinnen und Schulsportkoordinatoren.

Frage 2. Wie hat sich die Zahl der teilnehmenden Mannschaften und Gruppen an schulsportlichen Wettkämpfen in den einzelnen Schulamtsbezirken jährlich seit dem Jahr 1999 entwickelt?

Zur Durchführung des schulsportlichen Wettkampfprogramms wurden ab dem Schuljahr 1999/2000 die Schulamtsbezirke in sechs Regionen eingeteilt.

Wegen des Zeitablaufs können nur noch regionale statistische Daten ab dem Schuljahr 2001/2002 vorgelegt werden. Für die davorliegenden Schuljahre existieren lediglich noch die Gesamtdaten für Hessen (Anlage 1).

Neben den Schulmannschaften werden im Bereich der "Bundesjugendspiele" nur Schülerzahlen erfasst (Anlage 2).

Beim "Sportabzeichen-Schulwettbewerb" werden ebenfalls nur Schülerzahlen erfasst (Anlage 3).

Frage 3. Welche Aufgaben haben die Schulsportkoordinatorinnen und -koordinatoren?

Im Zuge der Angleichung an andere Koordinatoren- bzw. Fachberaterstellen wird auch die Funktionsstelle der Schulsportkoordinatoren formal getrennt.

Der neue Erlassentwurf sieht daher eine Trennung zwischen Schulsportkoordinatoren und Fachberatern vor. Unter Punkt 3 wird aber verdeutlicht, dass wegen des engen Sachzusammenhangs beide Aufgabenfelder möglichst nicht an verschiedene Personen vergeben werden sollten.

Daher sind im Folgenden die Aufgaben sowohl der Schulsportkoordinatorinnen und Schulsportkoordinatoren als auch der Fachberaterinnen und Fachberater aufgeführt.

Unter Punkt 2.3 des oben genannten Erlassentwurfs heißt es: "Die Koordinatorinnen/Koordinatoren für den Schulsport müssen hauptamtliche Lehrerinnen/Lehrer sein und eine Ausbildung im Fach Sport nachweisen.

Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

- Mitarbeit im "Arbeitskreis Schulsport", in der "Programmgruppe Breiten- und Freizeitsport" und in der "Programmgruppe Talentsuche Talentförderung",

- Zusammenarbeit mit der Koordinatorin/dem Koordinator am Schulsportzentrum beim Aufbau und der Koordinierung von Talentaufbaugruppen, Talentfördergruppen und Leistungsgruppen,

- Planung und Durchführung von Schulsportveranstaltungen und von Wettkämpfen auf allen Ebenen zur Ermittlung der Teilnehmerinnen/Teilnehmer an den Regional-, Landes- und Bundesentscheiden und deren statistischer Auswertung,

- Zusammenarbeit mit Sportvereinen, Sportkreisen, Sportverbänden."

In Nr. 3 des o.a. Erlassentwurfs sind die Aufgaben der Fachberaterinnen und Fachberater geregelt: "Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

- Beratung der Schulen in Fragen des obligatorischen und fakultativen Sportunterrichts,

- Mitwirkung bei der Planung und Organisation von Fortbildungsveranstaltungen und Tagungen im Fach Sport auf Schulamtsebene,

- Aufbau und Koordinierung von freiwilligen Sportarbeitsgemeinschaften, Gruppen für Integrationssport und Sportförderunterricht im Rahmen des Landesprogramms zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen im Breiten- und Freizeitsport und des Landesprogramms "Sport und Gesundheit",

- Zusammenarbeit mit Jugend-, Sport- und Gesundheitsämtern sowie Ausbildungseinrichtungen für den Sport,

- Beratung der Schulträger in Fragen des Schulsports, insbesondere bei der Planung, dem Bau, der Ausstattung und der Unterhaltung von Sportanlagen."

Frage 4. Aus welchen Gründen wurden die Entlastungsstunden für Schulsportkoordinatorinnen und -koordinatoren in der neuen Pflichtstundenverordnung gekürzt?

Eine Kürzung der Entlastungsstunden zum Nachteil der Schulsportkoordinatoren hat nicht stattgefunden. Wie bereits dargelegt wird zukünftig zwischen Koordinatorinnen und Koordinatoren und Fachberatern unterschieden. Daher war auch eine Unterscheidung innerhalb der neuen Pflichtstundenverordnung erforderlich.

Nach § 14 Abs. 1 Pflichtstunden-VO erhalten Fachberaterinnen und Fachberater je nach Art und Umfang der Tätigkeit zwei bis vier Wochenstunden angerechnet. Nach § 14 Abs. 2 Pflichtstunden-VO erhalten Schulsportkoordinatorinnen und -koordinatoren nun vier Entlastungsstunden. Da aber beide Aufgabenfelder möglichst von einer Person ausgeübt werden sollen, bleibt es bei den bisherigen sechs Entlastungsstunden.

Frage 5. Welche Auswirkungen hat die Kürzung der Entlastungsstunden auf die Arbeit der Schulsportkoordinatorinnen und -koordinatoren?

Wie bereits dargelegt ist es nicht zu einer Kürzung der Entlastungsstunden gekommen.

Die Durchführung des schulsportlichen Wettkampfprogramms und die Fachberatung werden nicht mehr wie bisher als Paket zugeordnet, sondern nach § 14 Abs. 1 und § 14 Abs. 2 der Pflichtstunden-VO formal getrennt (vgl. Antwort zu Frage 4). Den Schulsportkoordinatorinnen und Schulsportkoordinatoren obliegt künftig die Abwicklung des schulsportlichen Wettkampfprogramms einschließlich der Pflege der Kontakte zu kommunalen Einrichtungen sowie zu den regionalen Sportverbänden und Vereinen. Die Fachberaterinnen und Fachberater sind dagegen - wie übrigens auch in den anderen Fächern - für die inhaltliche Weiterentwicklung des Schulsports und für Anfragen aus den Schulen zuständig.

Im oben genannten Erlassentwurf wird unter Punkt 3 verdeutlicht, dass wegen des engen Sachzusammenhangs beide Aufgabenfelder möglichst nicht an verschiedene Personen vergeben werden sollten. Die Zuständigkeit hierfür liegt nach § 94 Abs. 4 Hessisches Schulgesetz bei den Staatlichen Schulämtern.

Frage 6. Wie stellt sich die Landesregierung zu der Tatsache, dass der Landessportbund die Kürzung der Entlastungsstunden für Schulsportkoordinatorinnen und -koordinatoren als Rückschlag für den hessischen Schulsport empfindet?

Dem Kultusministerium ist bewusst, dass sich die Schulsportkoordinatorinnen und Schulsportkoordinatoren mit hohem Engagement und umfangreicher Arbeitsleistung in den Schulsport in Hessen einbringen. Doch wie bereits in den Antworten zu den Fragen 4 und 5 ausgeführt, kann nicht von einem Rückschlag für den Schulsport gesprochen werden. Dem Landessportbund wurde dieser Sachverhalt verdeutlicht; Einwände gegen die Neuregelung wurden danach nicht mehr erhoben.

Frage 7. Welche Auswirkungen hat die Kürzung der Stundenzahl der Schulsportkoordinatorinnen und -koordinatoren auf den Vereins- und Verbandssport?

Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.

Frage 8. Mit welchen Maßnahmen wird die Landesregierung ermöglichen, dass die Arbeit der Schulsportkoordinatorinnen und -koordinatoren in allen Schulamtsbezirken sichergestellt werden kann?

Im Hinblick auf die Antworten zu den Fragen 5 bis 7 ist die Arbeit der Schulsportkoordinatorinnen und Schulsportkoordinatoren sichergestellt und es kann nahtlos an die gute und engagierte Arbeit der vorangegangenen Jahre angeknüpft werden, die wesentlich zur positiven Entwicklung des Schulsports in Hessen beigetragen hat.