Vergütung der für die sogenannte "Unterrichtsgarantie plus" eingestellten Vertretungskräfte

Die Landesregierung wird ersucht, im Kulturpolitischen Ausschuss über folgenden Gegenstand zu berichten:

1. Trifft es zu, dass das Land Hessen für die "U plus"-Vertretungskräfte, die als Mini-Jobber beschäftigt werden, nicht, wie in der Wirtschaft bei Mini-Jobs üblich, die 2 v.H. Lohnsteuer-Pauschale übernimmt, und falls ja, warum übernimmt das Land diese Pauschale nicht?

2. Ist sich die Landesregierung der Tatsache bewusst, dass sich dadurch der tatsächliche Stundenlohn einer "U plus"-Vertretungskraft beispielsweise bei Steuerklasse IV auf netto nur noch 13 reduzieren kann?

3. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass diese Praxis geeignet ist, fachliche qualifizierte "U plus"-Vertretungskräfte auf Minijob-Basis zu gewinnen?

4. Beabsichtigt die Landesregierung eine Veränderung dieser Praxis?

5. Wurden alle "U plus"-Vertretungskräfte vor Vertragsabschluss über diesen Sachverhalt (Notwendigkeit der Versteuerung der Einkünfte auch bei Mini-Job) angemessen informiert?

6. Falls ja, wann, durch wen, in welcher Form und gegebenenfalls mit welchen Informationsmaterialien?

Falls nein, warum nicht und wie hoch ist der Anteil derjenigen "U plus"Vertretungskräfte, die über diesen wichtigen Sachverhalt nicht hinreichend informiert worden sind?

7. Gab es diesbezügliche Beschwerden beim Kultusministerium bzw. dessen nachgeordneten Behörden?

Falls ja, liegen Informationen darüber vor, dass "U plus"-Vertretungskräften unter diesen Bedingungen (keine 2 v.H. LST-Pauschale-Übernahme vom Land Hessen bei Mini-Job) nicht mehr weitermachen wollen?

8. Trifft es zu, dass die Mehrarbeitsvergütung pro Stunde von im Schuldienst befindlichen Lehrerinnen und Lehrern teilweise niedriger ist als der Stundenlohn von "U plus"-Vertretungskräften?

Trifft dies teilweise sogar dann zu, wenn die "U plus"-Vertretungskräfte noch nicht einmal ein Lehramt studiert haben?

9. Falls ja, womit begründet die Landesregierung diese schlechtere Bezahlung regulärer Lehrkräfte?

10. Wird die Landesregierung Maßnahmen ergreifen, um die Relationen zwischen der Mehrarbeitsvergütung regulärer Lehrkräfte und der Vergütung für "U plus"-Vertretungskräfte neu zu justieren, und falls ja, welche sind dies und wann sollen sie eingeführt werden?