Problematisch verlief die Einsichtnahme in die von der Staatsanwaltschaft sichergestellten Unterlagen der Firma

Für die Beweisaufnahme fasste er am 20. März, 15. Juli und am 10. September 2002 vier Beweisbeschlüsse, die als Anlagen D 2 bis D 5 beigefügt sind.

III. Arbeitsablauf und Beweisaufnahme

Auf Grund entsprechender Beschlüsse vom 20. März 2002 zog der Ausschuss von verschiedenen Stellen alle einschlägigen Akten betreffend die sieben zu untersuchenden Vorhaben bei und bat den Senat, für jedes Vorhaben einen Sachbericht zu erstellen. Die Sachberichte wurden dem Ausschuss zu den Projekten Polizeipräsidium in der Vahr, Großmarkt, Polizeihaus und Bahnhofsvorplatz am 10., zu den Projekten Contrescarpe-Center und Siemens-Hochhaus am 24. und zu dem Projekt Ostkurve am 30. Juli 2002 vorgelegt. Die Vorlage der Akten erfolgte nach und nach, teilweise erst nach mehrmaliger Anforderung.

Problematisch verlief die Einsichtnahme in die von der Staatsanwaltschaft sichergestellten Unterlagen der Firma Zechbau.

Es handelte sich um rund 1000 Ordner sowie um in elektronischer Form gespeicherte Daten, die im Polizeipräsidium lagerten und weder von der Kriminalpolizei noch von der Staatsanwaltschaft abschließend ausgewertet worden waren. Dennoch wurde den Mitgliedern und Assistenten/innen des Ausschusses von der Generalstaatsanwaltschaft und dem Justizressort umfassende Einsicht in diese Akten wie auch in die in elektronischer Form gespeicherten Daten und Dokumente gewährt. Die Anwälte von Herrn Kurt Zech, in dessen Privat- und Geschäftsräumen diese Akten im Rahmen einer polizeilichen Durchsuchung mitgenommen worden waren, widersprachen mit Schreiben vom 21. Mai 2002 der Einsichtnahme durch den Ausschuss unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 19873 mit der Begründung, dass ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Unterlagen von Privatpersonen ohne deren Einwilligung nur auf Grund einer richterlichen Beschlagnahmeanordnung und Prüfung der potenziellen Beweiserheblichkeit einsehen dürfe. Die Akteneinsicht in diese Unterlagen und Daten durch Mitglieder des Ausschusses oder deren Assistenten/ innen wurde hierauf von dem Ausschussvorsitzenden zunächst eingestellt.

In einem Gespräch der Obleute mit den Anwälten am 23. Mai 2002, an dem neben den Fraktions- und Ausschussassistenten/innen auch Herr Staatsrat Mäurer und Herr Dr. Maul-Backer vom Senator für Justiz und Verfassung teilnahmen, wurde zur Vermeidung oder zumindest Beschleunigung einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine Kompromisslösung in Aussicht genommen, wonach die so genannten Zech-Akten gemeinsam von den Anwälten und Vertretern des Ausschusses durchgesehen werden sollten. Über die dabei für den Untersuchungsausschuss als beweiserheblich aussortierten Unterlagen sollte mit den Anwälten Einvernehmen hergestellt oder, soweit dies nicht gelingen sollte, eine richterliche Entscheidung herbeigeführt werden. Der Kompromiss kam nicht zustande, weil am Tag darauf, in der 4. Sitzung des Ausschusses am 24. Mai 2002, die Anwälte des Herrn Zech ihren Verfahrensvorschlag vom Vortag zurückzogen.

Seitens der CDU-Fraktion wurde in dieser Ausschusssitzung daran erinnert, dass die CDU rechtliche Bedenken gegen die von Generalstaatsanwaltschaft und Justizressort gewährte Akteneinsichtnahme ohne diesbezüglichen gerichtlichen Beschluss bereits zuvor geäußert hatte und diese aufrecht erhielt. Da für eine Änderung des mit der Generalstaatsanwaltschaft und dem Justizressort vereinbarten Verfahrens keine Mehrheit im Ausschuss zu erwarten war, wurde seitens der CDU-Fraktion auf einen entsprechenden Antrag verzichtet.

In einer Besprechung der Obleute mit Herrn Staatsrat Mäurer und Frau Generalstaatsanwältin Prof. Dr. Graalmann-Scheerer am 30. Mai 2002 berichtete Herr Mäurer, dass die Staatsanwaltschaft rund 150 Ordner an den Betroffenen Zech zurückgeben werde, weil sie für das Ermittlungsverfahren nicht benötigt würden.

Daraufhin beantragte der Ausschuss am 5. Juni 2002 bei dem Amtsgericht Bremen gemäß §§ 94, 98 die vorläufige Beschlagnahme dieser Unterlagen und erweiterte am 14. Juni 2002 diesen Antrag auf weitere, inzwischen von der Staatsanwaltschaft freigegebene Unterlagen.

3 NJW 1988, 890 ff.

Mit Beschluss vom 16. August 2002 (Aktenzeichen 92 Gs 1422/02) lehnte das Amtsgericht letztlich eine Beschlagnahme ab und gab die Unterlagen an den Betroffenen heraus. Die Entscheidung wurde unter Hinweis auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes im Wesentlichen damit begründet, dass der Untersuchungsausschuss keine tatsachengestützten Anhaltspunkte für eine Zuordnung zu den Untersuchungsgegenständen sowie für die Beweiserheblichkeit der Unterlagen habe benennen können.

Der Untersuchungsausschuss hat davon abgesehen, gegen den Beschluss, wie seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, Beschwerde beim Landgericht Bremen einzulegen, weil eine kurzfristige Entscheidung nicht zu erwarten war und weil die strittigen Unterlagen gleichzeitig mit der Zustellung des Beschlusses an den Betroffenen Zech herausgegeben worden waren. Der Untersuchungsausschuss hat somit nur diejenigen Zech-Unterlagen zur Kenntnis bekommen, die nach Auswertung durch die Kriminalpolizei bzw. die Staatsanwaltschaft Bestandteil der Ermittlungsakten geworden sind.

Der Untersuchungsausschuss hielt insgesamt 36 nichtöffentliche Beratungssitzungen ab. In seiner 7. Sitzung am 15. Juli 2002 beschloss er, die Untersuchungen in die Phasen Planung, Ausschreibung und Vergabe der Vorhaben zu gliedern. In der Zeit vom 6. August bis zum 5. November 2002 vernahm er an 28 Tagen in öffentlicher Beweisaufnahme insgesamt 114 Zeugen, von denen 14 Zeugen zweimal und 20 Zeugen zusätzlich in nichtöffentlichen Sitzungen vernommen wurden. Sieben Zeugen haben unter Hinweis auf die gegen sie bereits eingeleiteten oder zu besorgenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bremen von ihrem umfassenden Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 Gebrauch gemacht. Der Zeuge Dr. Bayer hat unter Berufung auf das Beratungsgeheimnis, das analog § 43 auch für die Beratungen und die nichtöffentlichen Sitzungen der Vergabekammern gelte, insoweit Auskünfte verweigert. Der Ausschuss hat das von den Zeugen geltend gemachte Auskunftsverweigerungsrecht, das auch bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten gilt, jeweils nach Beratung akzeptiert. Eine Vereidigung von Zeugen hat nicht stattgefunden.

Eine Liste der Zeugen ist als Anlage D 6 beigefügt.

B. Feststellungen

I. Siemens-Hochhaus

Das Siemens-Hochhaus ist ein 1964 fertiggestelltes und im Jahr 2001 für ca. 6,5 Millionen? modernisiertes, vollklimatisiertes Bürogebäude, das aus einem Kellergeschoss, dem Erdgeschoss und 15 Obergeschossen besteht. Die Modernisierungsmaßnahmen betrafen Innenausstattung, Sanitäreinrichtungen, Elektroanlagen, Regelungstechnik, Aufzüge, Dach sowie Fassade. Die Immobilie befindet sich in der Bremer Innenstadt in verkehrsgünstiger Lage zwischen der Fußgängerzone und dem Hauptbahnhof an der Contrescarpe.

1) Entscheidung zum Ankauf des Siemens-Hochhauses

Die Entscheidung, das Siemens-Hochhaus zu erwerben und zur Unterbringung von Behörden zu nutzen, ist vom Senat am 11. März 1997 (Vorlage 094/97) getroffen worden. Die Stadtbürgerschaft hat diesem Beschluss am 17. März 1997 zugestimmt. Die Vorgeschichte zu dieser Maßnahme reichte bis in das Jahr 1987 zurück und soll im Folgenden dargestellt werden.

a) Übergeordnete Zielsetzungen

Die Entscheidung zum Ankauf des Siemens-Hochhauses wurde durch wirtschaftsstrukturpolitische Zielsetzungen dominiert:

- Umsiedlung und Standortbindung der Siemens AG im Technologiepark Universität Bremen

- Privatisierung attraktiver Innenstadtimmobilien 4 PUA 6, Prospekt der COLUMBUS CAPITAL Vermögensanlagen München

- Städtebauliche Aufwertung des Contrescarpe-Umfeldes.

Umsiedlung und Standortbindung der Siemens AG im Technologiepark Universität

Seit Ende der 80er Jahre führten das Wirtschaftsressort und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Verhandlungen mit der Zweigniederlassung der Siemens AG (Firma Siemens) Bremen über die Zusammenführung ihrer über das Stadtgebiet verteilten Betriebsstätten im Technologiepark Universität. Im Hinblick auf bundesweite Rationalisierungsanstrengungen des Konzerns bestand die Gefahr, dass Siemens seine oberregionale Funktion in Bremen zugunsten eines anderen Standortes aufgeben würde. Das hätte zwar keine vollständige Abwanderung aus Bremen bedeutet, aber es wurde befürchtet, dass die Zahl der Arbeitsplätze mittelfristig stark reduziert und zukunftsträchtige Investitionen andernorts, möglicherweise im Ausland, stattfänden.

Für die Zweigniederlassung Bremen der Firma Siemens war es von großer Bedeutung, sich im Technologiepark Universität anzusiedeln, weil dieser Standort für sie Zukunft bedeutete, nicht zuletzt auch unter dem Gesichtspunkt der eigenen Positionierung im Gesamtkonzern.

Aus diesem Grund beschloss der Senat auf der Grundlage einer Vorlage des Senators für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie am 31. August 1993, schnellstmöglich alle Voraussetzungen zur Ansiedlung der Firma Siemens im Technologiepark Universität zu schaffen. Die Siemens AG selbst machte ihre Ansiedlungsentscheidung für den neuen Standort in Bremen jedoch von einer Verwertungslösung für die Altimmobilie Siemens-Hochhaus abhängig.

Privatisierung attraktiver Innenstadtimmobilien

Ein weiteres wirtschaftsstrukturpolitisches Ziel war die Räumung attraktiver Innenstadtstandorte durch die Verwaltung zwecks Zuführung dieser Immobilien zu einer höherwertigen Nutzung. Dieses Ziel basierte auf einem Innenstadtprogramm des Wirtschaftsressorts. Der Ansatz des Wirtschaftsressorts hierzu war, die Bremer Innenstadt, die zu diesem Zeitpunkt immer mehr an Bedeutung zugunsten von z. B. Oldenburg verlor, durch Ansiedlung privatwirtschaftlicher Dienstleistungs- und Einzelhandelsunternehmen zu stärken und zu beleben. Zu diesem Zweck war es wichtig, Immobilien an attraktiven Standorten wie z. B. Wilhelm-Kaisen-Brücke 4 (ehemals Kataster und Vermessung Bremen), Hutfilterstraße 1-5 (ehemals Langenstraße (ehemals Planungsamt) für eine privatwirtschaftliche Vermarktung zur Verfügung zu stellen. Dieses Ziel ging einher mit den folgenden Überlegungen: Städtebauliche Aufwertung des Contrescarpe-Umfeldes

Im Rahmen der o.g. Strategie des Wirtschaftsressorts zur Stadtentwicklung sollten Konzepte entwickelt werden, die zu einer städtebaulichen Aufwertung und Belebung der Bahnhofsvorstadt führten.

Vor diesem Hintergrund wurde der Erwerb des Siemens-Hochhauses als Chance zur Überwindung der Dienstleistungsschwäche begriffen, hierin die Verwaltungen zu konzen-trieren, die derzeit in den exzellenten Innenstadtlagen angesiedelt waren.

Die Einrichtung eines technischen Rathauses im Siemens-Hochhaus durch die Konzentration wesentlicher Teile der Bauverwaltung würde nicht nur Synergieeffekte erzielen, sondern gleichzeitig die Räumung der anvisierten Innenstadtobjekte ermöglichen.

b) Möglichkeiten der privatwirtschaftlichen Verwertung des Objektes

Wie bereits erwähnt, machte die Siemens AG ihre Ansiedlungsentscheidung für den Technologiepark Universität von einer Verwertungslösung für das abhängig. Aus diesem Grund hatte sie bereits nachhaltige Versuche 5 Timm 10209/10 f. und Dr. Dannemann 10306/5

6 Prof. Dr. Haller 10102/8 und Timm 10209/10

7 Siehe hierzu die Ausführungen zum Contrescarpe-Center 8 Timm 10211/1