Es gibt unterschiedliche Ursachen warum Menschen staatliche Hilfen nicht in Anspruch nehmen

Diese Menschen leben dann mit einem Einkommen, das unterhalb des Existenzminimums liegt.

Es gibt unterschiedliche Ursachen, warum Menschen staatliche Hilfen nicht in Anspruch nehmen. Zum einen können strukturelle Gründe vorliegen: Den Betroffenen fehlt das Wissen darüber, unter welchen Bedingungen sie Anträge stellen können und wofür es Hilfen der Sozialhilfe bzw. der Grundsicherung für Arbeitsuchende gibt. Sozialämter und Leistungsträger des SGB II betreiben zudem keine offensive Informationspolitik.

Zum anderen können gesellschaftliche und private Gründe vorliegen: Die Betroffenen sind zu stolz und wollen aus eigener Kraft ihren Lebensunterhalt bestreiten. Der Gang zum Sozialamt wird als Eingeständnis des eigenen Misserfolges gewertet. Die Betroffenen schämen sich, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, zumal der Bezug von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II (ALG II) als gesellschaftliche Abwertung empfunden wird.

Frage 2. Welche Strategien und Instrumente hat die Landesregierung, um diese zu bekämpfen?

Menschen, die in eine Notlage geraten, die sie aus eigener Kraft nicht bewältigen können, sind auf die Hilfe der Gemeinschaft angewiesen. Diese Hilfe zu leisten, ist die Aufgabe der Sozialhilfe. Jeder Mensch, der sich nicht selbst helfen und auch nicht auf andere Unterstützung zählen kann, hat einen Rechtsanspruch auf die Leistungen, die für ein menschenwürdiges Dasein einschließlich einer angemessenen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nötig sind. Die Leistungen der Sozialhilfe sollen also nicht nur Armut verhindern, sondern dem Leistungsberechtigten eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht. Die Leistungen sollen ihn aber auch in die Lage versetzen, sein Leben möglichst bald wieder aus eigener Kraft zu gestalten.

Deshalb haben die Regelungen des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch - Sozialhilfe (SGB XII) zur Stärkung dieser Selbsthilfe besondere Bedeutung. Insbesondere ist in § 11 SGB XII ausdrücklich die Beratung und Unterstützung sowie Aktivierung durch den kommunalen Träger der Sozialhilfe festgeschrieben. Zuständig für die Ausführung des SGB XII sind die örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger (Kommunalbehörden). Diese führen das SGB XII im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung durch.

Frage 3. Welche Ergebnisse haben diese Instrumente gezeitigt?

Die örtlichen Träger der Sozialhilfe verhelfen im Rahmen der gesetzlichen und marktwirtschaftlichen Gegebenheiten den einzelnen Leistungsempfänger/in zu einem Leben außerhalb der Sozialhilfe. Sobald hier der Status der Arbeitsfähigkeit erreicht wird, ist die nächste Stufe anzutreten: Eingliederung in das Erwerbsleben. Hier greifen die Instrumente des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II).

Die verdeckte Armut ist nach Berechnungen von Armutsforschern insgesamt zurückgegangen (Quelle: VdK Sozialverband Deutschland, 01/2006).

Hiernach lebten etwa 1,8 Mio. Menschen ohne staatliche Hilfe, obwohl sie einen Anspruch auf Unterstützung hätten. Für das Jahr 2003 waren die Forscher allerdings noch von bis zu 2,8 Mio. Berechtigten ausgega ngen, die keine staatliche Hilfe in Anspruch nahmen.

Untersuchungen zufolge ist dieser Rückgang durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und das Gesetz über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung verursacht worden. Damit habe sich die sogenannte "verdeckte Armut" vor allem bei Arbeitslosen und Rentnern verringert. Bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen sei sie dagegen vermutlich unverändert.

XIII. Extreme Armut Frage 1. Wie gestaltet sich die Situation in Hessen bezüglich extremer Armut, z. B. Wohnungslosigkeit, Straßenkinder etc.? Extrem armen Menschen ist es nicht möglich, ihre Grundbedürfnisse zum Überleben zu befriedigen. Sie sind chronisch unterernährt, abgeschnitten von der Versorgung mit sauberem Trinkwasser, haben keinen Zugang zu medizinischer Versorgung oder zu Bildungseinrichtungen und verfügen zum Teil nicht einmal über geschützte Unterkünfte. Extreme Armut ist in aller Regel nur in den Entwicklungsländern zu finden. Die Weltbank verwendet statistische Standards, um diese Kategorie der chronischen Unterversorgung zu definie ren. Extrem arm sind Menschen, die von weniger als einem Dollar am Tag leben müssen. Ein Sechstel der Weltbevölkerung gilt als extrem arm.

In Hessen sind keine Fälle von extremer Armut bekannt.

Frage 2. Wie viele Menschen in Hessen sind wohnungslos, wie hat sich die Zahl seit 2001 entwickelt und wie viele davon sind Frauen?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung erhebt jährlich zum 1. November die Anzahl von Haushalten, die bei Landkreisen oder Städten als sozialwohnungssuchend registriert sind. Da lediglich die Anzahl der Haushalte erfasst wird, lassen sich keine geschlechtsspezifischen Angaben machen. Die Entwicklung der Zahlen seit 2001 ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Wohnungsuchende Haushalte ohne eigene Wohnung in Hessen Jahr In Übergangsunterkünften, z.B. Lager, Heime usw.

- Aus- u. Wohnungslosigkeit ist daher nicht zwingend ein Indiz für Armut. Über die Einkommen dieser Haushalte ist lediglich bekannt, dass sie die Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung nicht überschreiten. Im Übrigen dürfte es sich lediglich um einen Teil der von Wohnungslosigkeit betroffenen Personen handeln (soweit als sozialwohnungssuchend gemeldet).

Frage 3. Welche Ursachen hat Wohnungslosigkeit nach Erkenntnissen der Landesregierung?

Nach den Erkenntnissen der Hessischen Fachkonferenz Wohnungslosenhilfe zu Aufgaben, Verfahren und Strukturen der Hilfe nach §§ 67 ff. (Quelle: "Kein Dach über dem Leben, Empfehlungen der Hessischen Fachkonferenz Wohnungslosenhilfe zu Aufgaben, Verfahren und Strukturen der Hilfe nach § 72 BSHG).

Frage 4. Welche Instrumente setzt die Landesregierung gegen drohende oder tatsächliche Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit ein?

Die Landesregierung bekämpft Obdachlosigkeit durch die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus sowie die Bereitstellung von Wohngeld.

Den Gemeinden stehen polizeirechtliche Instrumente zur Verhinderung von Obdachlosigkeit zur Verfügung. Sie sollen nach § 1 Abs. 1 des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes Wohnungssuchende bei der Beschaffung einer gesunden, familiengerechten und ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechenden Wohnung unterstützen.

Frage 5. Welche Ergebnisse haben diese Instrumente gezeitigt?

Heute kann festgestellt werden, dass die Auflösung fast aller Obdachlosenunterkünfte und die Umwandlung von sozialen Brennpunkten in normale Wohngebiete in weiten Teilen Hessens geglückt ist.

Frage 6. Wie viele sogenannte Straßenkinder leben in Hessen?

Hierüber liegen keine Daten vor.

XIV. Armut in sozialen Brennpunkten Frage 1. Wie sieht die Situation in Hessen in sogenannten "sozialen Brennpunkten", also in Gebieten mit erhöhtem sozialem Risiko und einer Konzentration von Problemlagen, aus?

Das im HMWVL angesiedelte Programm Soziale Stadt befasst sich mit "Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf" und soll dazu beitragen, zu verhindern, dass diese Stadtteile weiter "abrutschen" und zu sozialen Brennpunkten werden.

Bei "Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf" handelt es sich um Stadt- und Ortsteile, die infolge sozialräumliche Segregation davon bedroht sind, ins soziale Abseits abzurutschen. Sie sind alle durch einen hohen Anteil von Zuwanderern an der Wohnbevölkerung und hoher Arbeitslosigkeit gekennzeichnet. Meist handelt es sich dabei um hoch verdichtete, einwohnerstarke Stadtteile in städtischen Räumen, die im Hinblick auf ihre Sozialstruktur, den baulichen Bestand, das Arbeitsplatzangebot, das Ausbildungsniveau, die Ausstattung mit sozialer und stadtteilkultureller Infrastruktur, die Nahversorgung sowie die Qualität der Wohnungen, des Wohnumfeldes und der Umwelt erhebliche Defizite aufweisen.

Frage 2. Wo befinden sich diese Gebiete in Hessen?

Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf sind häufig innerstädtische und innenstadtnahe (oft gründerzeitliche) Stadtteile sowie große Wohnsiedlungen aus der Nachkriegszeit mit wenig individueller Architektur, fehlender Nutzungsmischung und unzureichender sozialer Infrastruktur.

Das Programm umfasst derzeit 34 Erneuerungsmaßnahmen, die seit 1999 aufgenommen wurden (Anlage 1). In den Programmjahren 1999 bis 2005 wurden insgesamt Fördermittel (je 1/2 Bundes- und Landesmittel) in Höhe von rund 67,0 Mio. bewilligt.

Frage 3. Welche Strategien und Instrumente hat die Landesregierung, um diese zu bekämpfen?

Die Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt verfolgt den Ansatz einer integrierten Stadtteilentwicklung und dient damit auch der Stadtteil bezogenen sozialen, kulturellen, ökonomischen und ökologischen Fortentwicklung. Das dabei zugrunde gelegte Konzept einer nachhaltigen Stadtentwicklung verlangt eine enge Verknüpfung sozialer, kultureller, ökonomischer und ökologischer Handlungsfelder und neue Formen des Stadtteilmanagements.

Das im HMWVL bearbeitete Bund-Länder-Programm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt" leistet einen entscheidenden Beitrag zur Durchführung der Gemeinschaftsinitiative und dient dabei als Basis für weitere Maßnahmen der übrigen Ressorts.

Es umfasst das Leitprogramm zur strategischen Ausgestaltung der Gemeinschaftsinitiative sowie das sektorale Investitionsprogramm Stadtentwicklung, die vorrangig die Beseitigung städtebaulicher/baulicher Missstände und Mängel im Bereich des Wohnumfeldes, der Gebäude sowie der Infrastruktur- und Ordnungsmaßnahmen zum Ziel haben.

Die Verhinderung der "Getto-Bildung" soll durch gezielte Förderung von außen, durch Kooperation der Gemeinden mit den örtlichen Akteuren sowie durch ein Bündel von Maßnahmen und Projekten erreicht werden. Neben dem Aufbau gezielter Unterstützungsstrukturen auf Landes- und insbesondere auf Stadtteilebene bedarf es der Aktivierung der örtlichen Potenziale sowie der Übernahme von Verantwortung für Planung und Durchführung von Vorhaben durch die örtlichen Akteure, das heißt auch wesentlich durch die im Stadtteil lebenden Menschen.