Polizeiwache Viernheim

Die Beantwortung der drei Kleinen Anfragen erfolgt zusammenfassend.

Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport:

Die organisatorische Zusammenführung des Wach- und Wechselschichtdienstes der Polizeistationen Viernheim und Lampertheim - unter Beibehaltung beider Standorte - und damit verbunden die Reduzierung der Öffnungszeiten in den Nachtstunden und an Sonn- und Feiertagen in der Polizeistation Viernheim diente von Anfang nur einem Zweck: Das vorhandene Personal sollte noch effektiver im Dienste der Bürgerinnen und Bürger eingesetzt werden, um auch weiterhin ein bestmögliches Sicherheitsniveau zu gewährleisten.

Ziel der von den Polizeipräsidien vorgelegten Verbesserungsvorschläge war es, mehr Polizei auf der Straße einzusetzen und so die polizeiliche Präsenz vor Ort zu erhöhen. Dies ist gelungen.

Eine Reduzierung des vorhandenen Personals war zu keinem Zeitpunkt vorgesehen und ist auch nicht erfolgt.

Ebenso ist mit der Organisationsoptimierung keine Verringerung der Bedeutung eines Standorts verbunden.

Umfangreiche Organisationsuntersuchungen hatten ergeben, dass die Wache in Viernheim in den Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen nur selten von Bürgerinnen und Bürgern frequentiert wurde und dass darüber hinaus - ohne Nachteile im Hinblick auf Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der Polizeikräfte durch verstärkten Technikeinsatz ohne Weiteres auf eine physische Präsenz in der Wache verzichtet werden kann. Die Inanspruchnahme der Polizei durch die Bürgerinnen und Bürger erfolgt zu diesen Tages- bzw. Nachtzeiten fast ausschließlich telefonisch. Die Evaluierung kam zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die Polizeikräfte daher sinnvoller eingesetzt werden können, wenn sie nicht auf der Wache - ohne entsprechende Frequentierung - Dienst verrichten, sondern wenn die Steifentätigkeit vor Ort erhöht wird.

Diese Erkenntnisse und die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen wurden von Anfang an transparent gemacht und mit den kommunalpolitischen Entscheidungsträgern erörtert. Schließlich haben der Landespolizeipräsident, der Inspekteur der Polizei und ich die Grundlagen und die beabsichtigten Maßnahmen einer breiten Öffentlichkeit im Rahmen einer Bürgerversammlung am 26. Februar 2007 persönlich erläutert. Der bei der Bürgerversammlung anwesende Fragesteller hatte hierbei ebenfalls Gelegenheit, sich von der Stichhaltigkeit der Argumente zu überzeugen.

Es ist verständlich, dass Bürgerinnen und Bürger zunächst Bedenken äußern, wenn derartige Maßnahmen geplant sind, weil sie befürchten, dies führe zu einem Weniger an Sicherheit. Allerdings zeigen sie sich durchaus aufgeschlossen - das haben auch die Erfahrungen aus der Bürgerversammlung gezeigt -, wenn klar wird, dass mit solchen Maßnahmen eine Verstärkung der polizeilichen Präsenz erreicht und somit ein weiterer Beitrag zur Stärkung der Sicherheit vor Ort geleistet wird.

Das Schüren von unbegründeten Angstgefühlen bei den Bürgerinnen und Bürgern aus parteipolitischem Kalkül ist der Thematik unangemessen und leistet in diesem Zusammenhang keinen sinnvollen Beitrag.

Die Polizei soll dauerhaft in Viernheim bleiben. Die bisherige Unterbringung der Polizei in Viernheim soll baulich verbessert werden. Dafür erforderliche finanzielle Mittel wären verfügbar. Das Polizeipräsidium Südhessen steht in engem Kontakt mit der Stadt Viernheim. Bevor jedoch die Investitionen in die Unterbringung der Polizei freigegeben werden, wird von der Stadt Viernheim eine Konzeption über die zukünftige Nutzung des Rathauses erwartet.

16/6904

Frage 1. Warum wurde, entgegen der Zusage des Innenministeriums im Schreiben vom 2. Januar 2006 an den Viernheimer Bürgermeister, die Polizeistation in Viernheim ohne Erörterung mit den politischen Verantwortungsträgern der Stadt nachts geschlossen?

Diese Behauptung ist unzutreffend.

Alle wesentlichen Fakten, einschl. der Evaluationsergebnisse und der sich daraus ergebenden Konsequenzen, wurden mit den politischen Verantwortungsträgern der Stadt Viernheim, zuletzt am 22. November 2006 in einem persönlichen Gespräch zwischen dem Innenminister und Herrn Bürgermeister Baaß sowie dem 1. Stadtrat, Herrn Ringhof, eingehend erörtert.

Frage 2. Kann der Innenminister den Unmut der örtlichen Presse verstehen, wie sie in einem Kommentar des Südhessen-Morgens vom 30. Dezember 2006 zum Ausdruck kommt?

Dort heißt es unter der Überschrift "Wer zweimal lügt": "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Weil der Volksmund das weiß, sind die Bürger sicher nicht mehr sonderlich überrascht, dass der hessische Innenminister Volker Bouffier jetzt zum zweiten Mal sein Wort bricht." Derartige Behauptungen sind unzutreffend.

In einem Schreiben an den Ersten Stadtrat hat der Innenminister im Januar 2003 zu dem Gerücht Stellung genommen, dass die Polizeistation in Viernheim "in dieser Form nicht mehr weiter bestehen sollte". Darin wurde klargestellt, dass es sich dabei lediglich um ein Gerücht handelte und keine entsprechenden Planungen bestehen.

Zum Zeitpunkt Januar 2003 gab es im Innenministerium keinerlei Überlegungen, die Polizeistation in Viernheim zu verändern. Das Schreiben des Ministeriums entsprach den Tatsachen. Die Polizeipräsidenten wurden mit Erlass vom 2. Dezember 2003 aufgefordert, in den Binnenbereichen der Polizeipräsidien Strukturänderungen zur Steigerung der Effektivität und Effizienz des polizeilichen Handelns zu untersuchen und Handlungsalternativen zu entwickeln. Ein erster Vorschlag des PP Südhessen stammt vom 20. Februar 2004.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Frage 3. Warum wurde in der Pressemitteilung des Polizeipräsidiums vom 29. Dezember 2006 die Tatsache verschwiegen, dass die Polizeiwache nachts nicht mehr besetzt ist?

In der Pressemitteilung des PP Südhessen wurden die Zeiten genannt, in denen der Bevölkerung am Standort der Polizei in Viernheim Ansprechpartner für persönliche Vorsprachen zur Verfügung stehen. Außerdem erfolgte der Hinweis, dass zur Nachtzeit die Polizeisprechstelle genutzt werden kann.

Daneben wurden die wesentlichen Erfahrungswerte aus der Erprobungsphase, die zu der nunmehr dauerhaften Umsetzung der organisatorischen Veränderungen geführt haben, dargelegt. Dass die Polizeiwache in den Nachtstunden nicht mehr besetzt ist, war als Kern der gesamten organisatorischen Überlegungen bereits mehrfach öffentlich thematisiert.

Frage 4. Mit welchen Worten wurde in der Pressemitteilung die Schließung der Polizeiwache in den Nachtstunden beschrieben/umschrieben?

Siehe Antwort zu Frage 3. Auf die Pressemitteilung in Anlage 1 wird verwiesen.

Der Textteil lautete: "Mit Beginn des neuen Jahres (1. Januar 2007) wird die "Dezentrale Ermittlungsgruppe Viernheim" auch weiterhin im Rathaus in der Kettelerstraße 3 zu folgenden Dienstzeiten - Montag bis Freitag in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr; Samstag in der Zeit von 09.00 bis 13.00 Uhr

- der Bevölkerung für Anzeigenaufnahme und Ermittlungstätigkeiten zur Verfügung stehen."

"Künftig ist die Polizei in Viernheim zu den o.a. Zeiten unmittelbar für persönliche Vorsprachen erreichbar. In der Nachtzeit ist die Polizei wie bisher schon über Notruf 110 oder die im Rathauseingang zur Dezentralen Ermittlungsgruppe Viernheim eingerichtete Polizeisprechstelle sowie über die Tel. Nr. 06204/97470 zu erreichen."

Frage 5. Warum wird die Polizeiwache in Viernheim nicht nur nachts,

a) sondern - entgegen der Presseerklärung des Polizeipräsidiums Südhessen vom 2. August 2004 - nunmehr auch an Sonn- und Feiertagen völlig geschlossen?

b) sondern - entgegen der Presseerklärung des Polizeipräsidiums Südhessen vom 2. August 2004 - die Dienstzeiten der Dezentralen Ermittlungsgruppe auch wochentags in den Abendstunden verkürzt?

c) entgegen der Presseerklärung des Polizeipräsidiums Südhessen vom 2. August 2004 nunmehr auch samstags (sowohl morgens sowie ab der Mittagszeit) verkürzt?

Die Aussagen in der Presseerklärung des PP Südhessen vom 2. August 2004

(Anlage 2) bezogen sich u.a. auf die Dienstzeiten der Polizeistation in Viernheim (Dezentrale Ermittlungsgruppe und die zusätzlich eingeführten Beamten des Besonderen Bezirksdienstes), nach den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Grobplanungen. Die DEG versah bis dahin ihren Dienst wochentags (montags bis freitags) in der Zeit von 7.30 bis 16.30 Uhr. An Wochenenden war die Dezentrale Ermittlungsgruppe nicht im Dienst.

Durch die Formulierung in der Presserklärung konnte beim Leser der Eindruck entstehen, dass die Polizeistation von Montag bis Sonntag jeweils von 7.30 Uhr bis 22.00 Uhr ständig besetzt sei. Dass sich diese Formulierung jedoch nur auf die Dienstzeiten der DEG bezieht (Montag bis Freitag), ist für den Bürger nicht ohne Weiteres ersichtlich. Insofern ist die Pressemitteilung an dieser Stelle missverständlich formuliert. Die Zusammenführung des Wechselschichtdienstes am Standort Lampertheim sollte zur Folge haben, dass zu den Zeiten, in denen die DEG nicht im Dienst war, die Dienststelle in Viernheim geschlossen bleibt.

Dies ist der Pressemeldung so nicht zu entnehmen.

In den Planungen war stets vorgesehen, die Wache in Viernheim zukünftig in den Nachtstunden, zeitweise an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen, nicht mehr zu besetzen. Die politischen Verantwortungsträger vor Ort waren von Beginn an über die Planungen umfassend informiert. Das Verfahren wurde von Anfang an transparent gestaltet.

Die Dienstzeiten für die Dauer des Modellprojektes wurden mit der Pressemeldung vom 3. Januar 2005 (Anlage 3) bekannt gegeben. Die Dezentrale Ermittlungsgruppe versah ihren Dienst von montags bis freitags, 07.00 bis 22.00 Uhr, sowie samstags zwischen 10.00 und 18.00 Uhr. In der übrigen Zeit war die Wache, während der Projektphase, mit Beamtinnen und Beamten der Bereitschaftspolizei besetzt.

Aufgrund der Evaluationsergebnisse (kontinuierlicher Rückgang der Vorsprachen im Verlauf des Jahres 2005, auch bei den Vorsprachen während der Dienstzeiten der Dezentralen Ermittlungsgruppe) wurden die Dienstzeiten nach Beendigung des Projekts, zugunsten einer effektiveren Ermittlungsarbeit, angepasst. Die Dienststelle in Viernheim ist seitdem montags bis freitags von 07.00 bis 20.00 Uhr, samstags von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr besetzt (Pressemeldung vom Dezember 2006, Anlage 1).

Frage 6. Wie beurteilt der Innenminister die Tatsache, dass die Bürger nunmehr auch nicht mehr Pressemitteilungen des Polizeipräsidiums Glauben schenken können?

Es handelt sich hierbei nicht um eine "Tatsache", sondern um eine haltlose Unterstellung.

In der Pressemitteilung vom 29. Dezember 2006 (Anlage 1) wurden die Zeiten genannt, in denen der Bevölkerung am Standort der Polizei in Viernheim Ansprechpartner für persönliche Vorsprachen zur Verfügung stehen.

Frage 7. In der Antwort des Innenministers auf mein Auskunftsersuchen vom 4. Januar 2006 zur Polizeistation Viernheim heißt es, dass derzeit ein abschließender Erfahrungsbericht des PP Südhessen erstellt wird.

a) Wann wurde dieser fertiggestellt?

b) Warum hat die Stadt Viernheim bisher kein Exemplar des Berichtes erhalten?

Der Abschlussbericht des PP Südhessen zu dem Modellprojekt wurde im März 2006 dem Innenministerium vorgelegt.

Eine Aushändigung des Erfahrungsberichts an die Stadt Viernheim war nicht geplant und auch nicht erforderlich, denn die wesentlichen Inhalte wurden mit den politischen Verantwortungsträgern eingehend erörtert. Der Minister und der Polizeipräsident waren in Viernheim, um im Rahmen der Bürgerversammlung persönlich die durchgeführten Maßnahmen zu erläutern.