Einrichtung einer sog. "Task Force"

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Welches Ziel verfolgt die Hessische Landesregierung mit der Einrichtung einer "Task Force" für Gerichte und Staatsanwaltschaften, wie auf der Pressekonferenz des Justizministeriums am 21. Mai 2007 in Gießen angekündigt?

Die in Deutschland einmalige Einrichtung einer "Task Force" für Gerichte und Staatsanwaltschaften verfolgt das Ziel, vorübergehende unerwartete personelle Engpässe im Bereich der Richterschaft sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auszugleichen. Die der "Task Force" angehörenden Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten werden zu diesem Zwecke in den entsprechenden Gerichten und Staatsanwaltschaften, in denen ein solcher Engpass auftritt, für einen befristeten Zeitraum eingesetzt. Durch den Einsatz der "Task Force" soll gewährleistet werden, dass keine Verzögerungen bei der Bearbeitung der Verfahren eintreten, sondern die Verfahren im Wege einer Vollvertretung angemessen weitergeführt und somit zu einem möglichst zeitnahen Abschluss gebracht werden können.

Frage 2. In welchen Fällen kommt die "Task Force" zum Einsatz?

Die "Task Force" kommt bei vorübergehenden, unerwarteten personellen Engpässen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zum Einsatz, die einen entsprechenden personellen Ausgleich wegen des Ausfalls von Arbeitskraft erforderlich machen. Ein solcher Arbeitskraftausfall kann insbesondere entstehen durch länger andauernde Erkrankung oder in Fällen von Teildienstfähigkeit, die auch durch die Mehrarbeit anderer Kollegen vor Ort nicht hinreichend aufgefangen werden kann.

Die Zuweisung von Personal aus der "Task Force" an ein Gericht oder eine Staatsanwaltschaft erfolgt für einen befristeten Zeitraum. Das Erfordernis der Personalzuweisung unterliegt einer regelmäßigen Prüfung. Im Falle einer Veränderung der Belastungsverteilung erfolgt eine Anpassung.

Frage 3. Wie werden Mitglieder für die "Task Force" akquiriert?

In der Anzahl der in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Staatsanwaltschaften ausgebrachten Stellen, die für den Einsatz in der "Task Force" vorgesehen sind, werden zurzeit in einem ersten Schritt Richterinnen und Richter auf Probe eingestellt, die ihre Erstverwendung bei den Gerichten, denen Stellen aus der "Task Force" zugewiesen werden, ausüben. Da "Task Force"-Stellen nur vorübergehend und in Abhängigkeit zum jeweiligen Bedarf zugewiesen werden, wird in der Folgezeit durch personallenkende Maßnahmen und gegebenenfalls ergänzende Einstellungen dafür gesorgt werden, dass Personal in der erforderlichen Anzahl bei denjenigen Gerichten zur Verfügung steht, denen "Task Force"-Stellen zugewiesen werden.

Frage 4. Wie verläuft der Arbeitseinsatz einer Richterin/eines Richters/einer Staatsanwältin/eines Staatanwaltes, die in der Task-Force-Einheit arbeitet?

Der Einsatz von Personal der "Task Force" erfolgt im Sinne einer Vollvertretung. Dies bedeutet, dass sich die Tätigkeit der eingesetzten Richterin/des eingesetzten Richters bzw. der eingesetzten Staatsanwältin/des eingesetzten Staatsanwalts nicht von der Tätigkeit der vertretenen Person unterscheidet.

Der konkrete Einsatz vor Ort hängt von der Geschäftsverteilung durch das unabhängige Präsidium im Gericht oder die Behördenleitung der Staatsanwaltschaft ab. Die Arbeitskraft des "Task Force"-Personals kann für die Dauer der Zuweisung vor Ort flexibel eingesetzt werden.

Frage 5. Inwiefern ist dieses Instrument geeignet, die Leistungsfähigkeit der hessischen Justiz zu erhöhen?

Die Sicherung und der Ausbau der Leistungsfähigkeit der Justiz sind ein zentrales Anliegen der Hessischen Landesregierung. Durch die punktuelle, bedarfsgerechte Zuordnung von zusätzlichem Personal und den flexiblen Einsatz vor Ort wird die Fortführung der Verfahren in den Fällen auftretender personeller Engpässe gewährleistet und somit die Leistungsfähigkeit der hessischen Justiz weiter gesteigert.

Für den Bereich der Rechtsprechung ist die in Hessen gebildete "TaskForce" in Deutschland einzigartig. Sie stellt ein flexibles und innovatives Instrument zur Sicherung des Justizgewährleistungsanspruches und zur Verkürzung von Verfahrenslaufzeiten auch bei unvorhergesehenen Ereignissen dar.

Die "Task Force" stellt im Bereich der Staatsanwaltschaften eine zusätzliche Maßnahme der Sicherung und des Ausbaus der Leistungsfähigkeit der Justiz neben der Einrichtung der bereits bestehenden staatsanwaltschaftlichen Eingreifreserve dar, die bei dem Generalstaatsanwalt angesiedelt ist. Während die Eingreifreserve fallbezogen mit dem Schwerpunkt der Wirtschaftskriminalität und der Organisierten Kriminalität tätig wird, bewirkt die "Task Force" eine umfassende und flexible personelle Unterstützung der jeweiligen Staatsanwaltschaft vor Ort für unvorhergesehene Arbeitskraftausfälle.