Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren

Das Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE) ist seit Dezember 2005 in Kraft. Mit diesem Gesetz wird angestrebt, zur Stärkung der Funktion der Innenstädte und zur Förderung der örtlichen Wirtschaft und zur Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen gewachsene urbane Einzelhandels- und Dienstleistungszentren zu stärken und zu entwickeln. Zu diesem Zweck wird die Möglichkeit geschaffen, auf Antrag Bereiche in Stadtzentren und Stadtteilzentren zur Stärkung der Innovation von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren (Innovationsbereiche) festzulegen, in denen in eigener Organisation und Finanzverantwortung Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Einzelhandelsund Dienstleistungsbetrieben ergriffen werden können.

Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Wie bewertet die Landesregierung das Gesetz nach seinem Inkrafttreten vor 18

Monaten?

Das Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE) wird positiv bewertet. Wie aus der Anlage zu Frage 2 zu ersehen ist, haben sich in sieben Städten und Gemeinden in Hessen Aufgabenträger gebildet oder es werden hierzu konkrete Überlegungen angestellt. Dies ist für ein neues, innovatives Gesetz mit einem für Deutschland völlig neuen Regelungsinhalt sehr positiv.

Frage 2. In welchen Städten und Gemeinden haben sich Kooperationen von Händlern und Dienstleistern gemäß den Bestimmungen des INGE-Gesetzes gebildet?

Hierzu verweise ich auf die beigefügte Zusammenstellung der DIHK, Stand Februar 2007. Eine Zulassung der Aufgabenträger durch mein Haus oder eine Unterrichtung ist nicht vorgesehen. Die tatsächliche Anzahl der Aufgabenträger kann durchaus höher sein. Hierzu müsste bei den 426 Städten und Gemeinden nachgefragt werden, was im Zeitrahmen einer kleinen Anfrage nicht bewältigt werden kann.

Frage 3. Welche Erwartungen haben diese lokalen Kooperationen an die Gemeinden und an das Land formuliert?

Durch das Gesetz werden private Initiativen auf kommunaler Ebene initiiert und die gemeinschaftliche Finanzierung durch Abgaben sichergestellt. Erwartungen an das Land wurden nicht formuliert. Ob im Einzelfall konkrete Erwartungen an die Gemeinden formuliert wurden, ist mir nicht bekannt.

Frage 4. Gibt es eine Evaluation durch die Landesregierung zu INGE und wo sind die Ergebnisse dokumentiert?

Nein.

Frage 5. Wenn keine Evaluation bisher erfolgte, ist eine solche geplant und wenn nein, warum nicht?

Das Gesetz ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten und gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2010. Es handelt sich für alle Beteiligten um neue Regelungsinhalte und Verfahren. Kenntnisse aus bisherigen Anwendungen und Erfahrungen liegen nicht vor. Dem Gesetz sollte daher zunächst Gelegenheit gegeben werden, sich in der praktischen Anwendung zu bewähren. Änderungen zum jetzigen Zeitpunkt würden zur Verunsicherung in der Praxis führen.

Im Laufe des nächsten Jahres werden voraussichtlich die ersten Maßnahmen zur Evaluierung ergriffen werden. Dann dürften auch schon die ersten konkreten Erfahrungen zu INGE vorliegen. Im Zuge dieser Evaluation wird auch geprüft werden, ob Änderungen an dem Gesetz notwendig sind und ob sich das Gesetz in der kommunalen Praxis bewährt hat.