Landwirtschaftliche Fachplanung Nordhessen

Am 3. Juli 2007 übergab Umweltminister Dietzel einen Förderbescheid in Höhe von 150.000 an den Hessischen Bauernverband (HBV) als Projektträger der Agrarplanung Nordhessen.

Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Warum wird die landwirtschaftliche Fachplanung nicht unter Federführung der Landesverwaltung durchgeführt, so wie das im Bereich Naturschutz und Forsten geschieht?

Die Agrarplanung Nordhessen (ANO) stellt keine mit den Fachplanungen der Bereiche Naturschutz und Forsten vergleichbare Planungsmaßnahme dar.

Während die öffentlichen Fachplanungen in den Bereichen Naturschutz und Forsten auf fachgesetzlichen Grundlagen beruhen, die eine fachbehördliche Durchführung bestimmen, basiert die Förderung der ANO auf einer haushaltsrechtlichen Grundlage, die keine behördliche Durchführung vorsieht. Bei der ANO-Projekterstellung in privater Trägerschaft handelt es sich mithin nicht um eine von den Fachbehörden durchzuführende öffentliche Fachplanung.

Nachdem die Projektförderung von der Landwirtschaftsverwaltung bewilligt wurde, obliegt die Projekterstellung dem Zuwendungsempfänger.

Die Durchführung der ANO in privater Trägerschaft wird von einer Projektlenkungsgruppe begleitet, die sich aus Vertretern der Landwirtschaftsverwaltung sowie des Zuwendungsempfängers zusammensetzt. Das erhebliche Landesinteresse an der ANO wird insbesondere durch die Bestimmungen des Zuwendungsbescheides und die weitere Begleitung der ANO in der Projektlenkungsgruppe gewahrt.

Frage 2. Wurde die Projektträgerschaft für die Agrarplanung Nordhessen von der Landesregierung ausgeschrieben und gab es neben dem HBV weitere Bewerber dafür?

Wenn ja, welche?

Frage 3. Aus welchen Gründen wurde der Hessische Bauernverband als Projektträger für die Agrarplanung Nordhessen ausgewählt?

Mit der ANO werden die zunächst in Südhessen begonnenen Agrarplanungen in Nordhessen fortgesetzt. Im Vorfeld zu der agrarstrukturellen Entwicklungsplanung für Südhessen, dem sogenannten Landwirtschaftlichen Fachplan Südhessen (LFS), wurden verschiedene Stellen (z.B. Hessischer Städtetag, Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft (DLG), Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL), Hessischer Bauernverband (HBV)) als mögliche Träger für die Agrarplanungen in Betracht gezogen. Wegen satzungsrechtlicher Hemmnisse oder unter anderem der Erwartung einer Bezuschussung in voller Höhe ist von den in Frage kommenden Projektträgern lediglich der HBV verblieben, in dessen Trägerschaft der LFS erfolgreich durchgeführt worden ist.

Infolge dieser Entwicklung ist nur seitens des HBV eine Projektförderung für die ANO beantragt worden. Weitere Antragstellungen lagen nicht vor, so dass mangels Antragskonkurrenz und der Bewährung des HBV im Zuwendungsantragsverfahren keine weitere Auswahl erforderlich gewesen ist.

Frage 4. Ist vorgesehen, dass der HBV, ähnlich wie beim Landwirtschaftlichen Fachplan Südhessen, den Planungsauftrag an ein Planungsbüro vergeben wird?

Ja.

Frage 5. Ist dafür eine Ausschreibung vorgesehen und wer bestimmt die Auswahlkriterien?

Die Bewilligung von Haushaltsmitteln im Zuwendungsbescheid erfolgt unter anderem nach Maßgabe der "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)" zu § 44 LHO. Diese Nebenbestimmungen enthalten Regelungen zur Vergabe und Abwicklung von Aufträgen durch den Zuwendungsempfänger und sehen eine Ausschreibung nach den einschlägigen Vorschriften grundsätzlich vor.

Die Auswahlkriterien ergeben sich für den Zuwendungsempfänger insbesondere aus den Anforderungen, die die Leistungsbeschreibung für die Erstellung der ANO vorsieht. Die von der Projektlenkungsgruppe gebilligte ANOLeistungsbeschreibung lehnt sich an die Inhalte der dem LFS zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung an, modifiziert durch zwischenzeitliche Neuerungen/Schwerpunkte in der Landwirtschaft (hier vor allem Biomasseerzeugung).

Frage 6. Welche Kosten werden für die Erstellung des Agrarfachplans Nordhessen insgesamt entstehen und aus welchen Mitteln des Landes oder aus anderen Quellen werden diese gedeckt?

Für die Erstellung der Agrarplanung Nordhessen werden mit dem Zuwendungsbescheid folgende Landesfinanzmittel zulasten des Einzelplans 09, Kapitel 0923, Förderprodukt 21, Agrarplanungen, bereitgestellt:

Der Zuschuss in Höhe von 150.100 wird allein aus Landesmitteln gedeckt.

Frage 7. Für welche konkreten Verwendungszwecke bzw. Leistungen erhält der HBV die 150.000 Landesmittel?

Die im Landeshaushalt für Förderungen im Bereich Landwirtschaft für das Förderprodukt Nr. 21, Agrarplanungen, eingestellten Landesmittel sind ausschließlich für Projektförderungen vorgesehen. Der Zuwendungsbescheid für die ANO enthält eine dementsprechende ausschließliche Zweckbindung.

Die umfangreiche ANO ist für die agrarstrukturelle Darstellung und Entwicklung in Nordhessen außerordentlich bedeutsam. Die Aufgabenstellung erfordert eine umfassende Aufnahme der landwirtschaftlichen Strukturen und der Darstellung der landwirtschaftlichen Belange in Nordhessen, um diese optimal etwa in Entwicklungsprozesse und raumordnerische Verfahren einbringen zu können. Hierzu zählen als Arbeitsschritte unter anderem die ITtechnische Aufnahme und Auswertung einer Betriebsleiterbefragung mit ca. 3.000 Erhebungsbögen aus Nordhessen sowie die Erstellung von Kartenmaterial insbesondere für konkrete Aussagen zum landwirtschaftlichen Flächenbedarf und -schutz in der Flächenkonkurrenz z. B. zu Logistikstandorten und anderen außerlandwirtschaftlichen Flächennutzungen.

Weiterhin sollen Aussagen zur Ermittlung des Handlungsbedarfs zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der landwirtschaftlichen Unternehmen als eigenständiges Entwicklungskonzept erarbeitet werden. Wie im LFS sollen die Feldflurfunktionen nunmehr für Nordhessen herausgearbeitet werden. Hierzu zählen die Ernährungsfunktion (einschließlich regionaler Versorgungsaspekte), die Einkommensfunktion und Wertschöpfungsfunktion gerade im ländlichen Raum Nordhessens, die für die Gesamtstruktur Nordhessens immens bedeutsame Arbeitsplatzfunktion der Landwirtschaft einschließlich der vor- und nachgelagerten Bereiche (Werkstätten, Zulieferer etc.) und als ein aktuelles Schwerpunktthema die Rohstofffunktion (Einsatz von Flächen für die Biomasseerzeugung/Erneuerbare Energien).

Ebenso gilt es darzustellen, dass die Feldflur eine Reihe von Schutzfunktionen für die Umwelt erfüllt z. B. Wasserschutz inklusive Grundwasserneubildung, Biotop- und Artenschutz ebenso wie Klimaschutz und anderem.

Die Ergebnisse der fachgutachtlichen Untersuchungen werden in öffentlichen Informationsveranstaltungen in mehreren Stufen vorgestellt.

Frage 8. Erhält der HBV für die Agrarfachplanung noch weitere Mittel des Landes oder aus anderen Quellen?

Wenn ja, wofür genau und jeweils in welcher Höhe?

Es sind keine weiteren Finanzmittel des Landes für die Agrarplanung Nordhessen eingeplant. Finanzielle Zuwendungen aus anderen Quellen sind meinem Hause dem Grunde und somit auch der Höhe nach nicht bekannt. Der HBV erbringt indes einen Eigenanteil zu den Gesamtkosten, da die ANO vom Land lediglich anteilig finanziert wird (s. Antwort zu Frage Nr. 6).