Polarisierung
Diese Darstellung ist von Frau Grewe-Wacker und Herrn Schreiber nicht bestätigt worden. Nach deren Aussagen, die sich auch auf damals gefertigte Notizen stützen, war es Herr Turk, der gleich zu Anfang der Gesprächsrunde von einem Kopplungs- bzw. Kompensationsgeschäft gesprochen hat.
Frau Grewe-Wacker hat auch bekundet, dass es auf Grund der Äußerungen von Herrn Turk zu einer Polarisierung zwischen diesem und Herrn Schreiber und nicht zwischen Herrn Turk und Herrn Zech gekommen sei.
Herr Zech, der nach Aussage der Zeugin Grewe-Wacker erst später zu der Sitzung dazukam und die Auseinandersetzung zu Beginn nicht mitbekommen hatte, meldete sich dann zu Wort und erklärte, dass er 1994 von Herrn Senator van Nispen und Herrn Staatsrat Hannemann auf das Projekt Polizeipräsidium und die illusorisch hohe Kostenschätzung des Hochbauamtes angesprochen und gebeten worden sei, sich einmal Gedanken über das Polizeipräsidium zu machen. Seine Firma habe auf Grund von Absprachen erhebliche Planungsleistungen erbracht und ein Modell entwickelt. Zu weiteren Einzelheiten wollte er sich nicht äußern, weil das Verfahren noch im Gang sei und er Verschwiegenheit zugesichert habe.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine rechtlich oder faktisch bindende Kopplung zwischen den beiden Vorhaben nie bestand sondern lediglich eine finanzielle und inhaltliche Verknüpfung bei der Planung der Umnutzung des Polizeihauses und des Baus des neuen Polizeipräsidiums.
Es hat im Hinblick auf die Planung der beiden Vorhaben weder ein Vertragsverhältnis noch verbindliche Zusagen der Behördenvertreter an die Firma Zechbau gegeben,270 zumal die Vertreter der Firma Zechbau seit Februar 1995 wussten, dass der Verkauf des Polizeihauses ausgeschrieben werden sollte. Sämtliche Verhandlungen mit der Firma Zechbau und deren Planungen standen stets unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Senats und der parlamentarischen Gremien. Darauf wurde im Übrigen schon in dem oben zitierten Bericht des Weser-Kurier vom 23. Februar 1995 öffentlich hingewiesen, wo es am Ende heißt:
Bevor die Verträge geschlossen werden..., muss der Senat grünes Licht für das Projekt geben.... Auch wenn der Unternehmer Kurt Zech versucht haben sollte, eine anders geartete Kopplung herzustellen und sich ggf. auch mit einer solchen gerühmt hat, hat de facto eine solche als Kompensation verstandene Kopplung jedoch nie bestanden, darauf haben die Verantwortlichen geachtet.
4) Der Verkauf des Polizeihauses
a) Das schriftliche Kaufangebot der Firma Kurt Zech vom 9. März 1995
Im Januar 1995 vereinbarte das Wirtschaftsressort mit der Firma Zech, dass diese nunmehr ihre Kaufabsicht bzgl. des Polizeihauses schriftlich festlegen sollte. Mit Schreiben vom 26. Januar 1995273 erklärte die Firma Zechbau, dass sie beabsichtige, das Polizeihaus nach Auszug der Polizei zum Preis von 8 Millionen DM zu erwerben und entsprechend der bereits vorgelegten Studie des Architekten Klumpp umzubauen. Da dieses Schreiben dem Wirtschaftsressort auch im Hinblick auf die Bindung des Investors bezüglich der späteren Nutzung als - Vermerk über die Sitzung vom 19. September 1996, von Herrn Schreiber am 16. Oktober 2002 vorgelegt: Herr Turk problematisierte das beabsichtigte Kompensationsgeschäft Kasernenumbau/Ankauf des Polizeipräsidiums mit der Firma Zech...; Notizen vom 19. September 1996 von Frau Grewe-Wacker, von ihr am 16. Oktober 2002 vorgelegt:
Frequenzbringer zu unverbindlich erschien, fertigte Herr Torke mehrere Entwürfe für ein verbindliches Angebot der Firma Zechbau auch zur Sicherung der Finanzierung des Umbaus der Lettow-Vorbeck-Kaserne.
Die Endfassung des Bewerbungsschreibens wurde auch mit dem Finanzressort abgestimmt und sodann der Firma Zechbau zugeschickt. In Übereinstimmung mit dem übersandten Entwurf erklärte die Firma Zechbau mit Schreiben vom 9. März 1995 an den Senator für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie, Herrn Timm, unter Bezugnahme auf die bisher geführten Gespräche, das am 19. Januar 1995 vorgelegte vorläufige Baukonzept und das Schreiben vom 26. Januar 1995, dass sie sich um den Erwerb des Polizeihauses bewirbt und beabsichtigt, das Gebäude unter Berücksichtigung der planerischen Vorstellungen des Senators für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie sowie unter Beachtung des Denkmalschutzes so umzugestalten, dass eine Nutzung für den Einzelhandel und ladenorientierte Dienstleistungen, Büros sowie Wohnungen ermöglicht werde. Weiter hieß es, dass unser Angebot folgende verbindliche Zusagen beinhaltet, wonach sich die Firma Zechbau verpflichtete, die Immobilie zum Preis von 8 Millionen DM zu erwerben und innerhalb bestimmter Fristen bis zu 3.500 m² publikumsorientierte Gewerbeflächen für Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen im Souterrain und Hochparterre sowie bis zu 2.000 m2 Büroflächen in den Obergeschossen und nach Beseitigung der einen Neubau mit Garagenflächen mit rund 120 Stellplätzen und darüber sowie im Dachgeschoss rund 3.700 m² Wohnraum zu errichten.
Dieses Schreiben legte Herr Timm Herrn Dr. Haller zur Kenntnis vor mit der handschriftlichen Bemerkung, dass dies aus seiner Sicht der akzeptable Text eines Zechbau-Verpflichtungsschreibens sei.
Parallel hierzu bemühte sich die weiter um die Vermarktung des Polizeihauses. Am 10. Februar 1995 fand in Abstimmung mit dem Wirtschaftsressort ein Gespräch bei der mit den Herren Dr. Lademann, Herrn Krauss vom Einzelhandelsverband sowie Herrn Rahn und Herrn Halves statt, bei dem Herr Dr. Lademann darlegte, dass das Polizeihaus für eine Hotelnutzung geeignet sei. Er hatte Kontakt mit der Interhotelgruppe, welche Interesse an dem Objekt zeigte.
Nachdem die Interhotelgruppe nicht mehr interessiert war, wurde die Idee einer Hotelnutzung des Polizeihauses in der Folgezeit jedoch nicht weiterverfolgt.
Mit Schreiben vom 22. November 1995 hatte die bei Herrn Timm angefragt, ob die Firma Zechbau als Investor für das Polizeihaus definitiv feststeht oder ob die das Objekt auf dem Immobilienmarkt weiter anbieten kann. Das Wirtschaftsressort hatte keine Einwendungen gegen weitere Verkaufsbemühungen der Anfang März 1996 präsentierte die auf der Internationalen Immobilienmesse in Cannes unter anderem auch das Polizeihaus. In einem Telefongespräch vom 20. März 1996 mit Frau Grotheer-Hüneke äußerte sich Herr Hundsdörfer von der Firma Zechbau verärgert über die Präsentation dieser Immobilie auf der Immobilienmesse und die weiteren Verkaufsbemühungen der
Die Kritik von Herrn Hundsdörfer veranlasste Frau Grotheer-Hüneke bzw. Herrn Keller, mit Schreiben vom 15. April 1996 der vorzuwerfen, sie habe bei ihrer Präsentation des Grundstücks Planungen der Firma Zechbau zugrunde gelegt, worüber Herr Hundsdörfer verärgert sei. Die Präsentation ohne Abstimmung mit dem Senator für Finanzen und in Kenntnis der in Vorbereitung befindlichen Ausschreibung des Polizeihauses sei unprofessionell gewesen.
Die wies diese Kritik mit Schreiben vom 26. April 1996 zurück.
Die Präsentation des Polizeihauses habe nur aus einer Luftaufnahme auf einer Bildtafel mit dem Aufdruck Ausschreibung bestanden; die gesamte Pavillongestaltung und damit auch die Bildtafeln seien von den beiden Partnerfirmen der der Firma Zechbau und der Firma Europacenter, zur Verfügung gestellt worden. Herr Zech sei vor Beginn der Messe auf das Motiv Polizeihaus angesprochen worden und habe keine Einwände gegen eine Darstellung erhoben.
b) Ausschreibung des Verkaufs des Polizeihauses
Das für den Verkauf des Polizeihauses zuständige Referat 34 Liegenschaften beim Senator für Finanzen ging von Anfang an davon aus, dass der Verkauf des Polizeihauses öffentlich ausgeschrieben werden müsse. Grundlage hierfür waren die Richtlinien zur Vergabe von Fiskal-Grundstücken vom 13. Juli 1990 des Senators für Finanzen.
Die mit Zustimmung des Grundstücksausschusses der Finanzdeputation erlassenen Richtlinien sahen vor, dass das Verfahren zur Vergabe von Grundstücken grundsätzlich durch eine öffentliche Ausschreibung (Anzeige) des Grundstücksamtes im Immobilienteil der bremischen Tageszeitungen einzuleiten ist. In Ausnahmefällen konnte auch überregional ausgeschrieben werden. Für Grundstücke, an deren Vergabe besondere planerische, erschließungs- und bauordnungsrechtliche, denkmalpflegerische oder sonstige Bedingungen geknüpft waren, war vor der Ausschreibung eine umfassende Akquisitionsunterlage zu erstellen, die mit den jeweils betroffenen Fachbehörden abzustimmen war. Die Richtlinien ermöglichten auch einen Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung durch eine Entscheidung des Senators für Finanzen. Bei Grundstücken im Wert von über 100.000 DM war vorher die Zustimmung des Grundstücksausschusses einzuholen.
Entsprechend dieser Richtlinien bereitete Frau Grotheer-Hüneke in Abstimmung mit dem Wirtschafts-, Bau- und Innenressort die Ausschreibung vor, die eine Vergabe nicht nach Höchstgebot sondern nach dem besten Umbau- und Nutzungskonzept vorsah. Hierbei fanden die von der Firma Zechbau erstellten Unterlagen keine Verwendung. Problempunkte bei der Abstimmung waren u. a. die Kfz-Stellplatzfrage, der Denkmalschutz sowie die Frage, ob das Innenstadtrevier und der Verkehrsrechner weiterhin in dem Polizeihaus verbleiben wird. Das Finanzressort vertrat den Standpunkt, dass die Nutzung durch die Verkehrszentrale des Stadtamtes und des Polizeireviers nicht in die Ausschreibung einbezogen werden sollte, weil dadurch das Gesamtprojekt gefährdet sei.
Das Polizeipräsidium hat daraufhin bis Mitte 1996 mehrere mögliche Standorte für das Innenstadtrevier untersucht. In einem Schreiben des Polizeipräsidenten vom 17. Juli 1996 berichtete Herr von der Heyde dem Senator für Inneres, dass folgende Immobilienangebote auf ihre Eignung zur Unterbringung des Innenstadtreviers geprüft wurden: Neubauprojekte an der Herrlichkeit, am Hauptbahnhof/Rückseite und an der Faulenstraße, das Siemens-Hochhaus, die Markhalle am Richtweg, die Verlegung innerhalb des Polizeihauses mit Zugang Hurrelberg, die Landeszentralbank, das Postamt 1 und Postamt 5 sowie das nach Umzug freiwerdende Gebäude des Senators für Häfen, Schifffahrt und Außenhandel. Nach erster Einschätzung sei das Objekt in der Faulenstraße zu bevorzugen.
Schließlich setzte sich jedoch das Innenressort mit seiner Forderung durch, dass das Innenstadtrevier in dem Polizeihaus verbleiben müsse, weil es keine andere Lösung gab und eine Verlegung innerhalb des Gebäudes zur Buchtstraße hin denkmalschutzrechtlich machbar war.
Am 7. September 1996 wurde die Ausschreibung durch eine Anzeige im und in mehreren überregionalen Zeitungen veröffentlicht.
In der Anzeige wurden das Polizeihaus und die zulässigen Nutzungen kurz beschrieben und - Anlage zum Schreiben der Bürgerschaftsverwaltung vom 19. April 2002.