Immobilie

Federführung der Ressorts Inneres/ Polizei, Wirtschaft/HIBEG, Finanzen und Bau, deren Zusammenarbeit im gemeinsamen Interesse, das Projekt zügig voranzutreiben, nahezu reibungslos verlief. Dieser Kreis verantwortete grundsätzliche Fragestellungen der Finanzierung und der Projektdurchführung; dabei lag die Verantwortlichkeit für die Koordination in erster Linie bei der HIBEG als zu diesem Zeitpunkt künftige Projektdurchführerin.

b) Kostenschätzung des Hochbauamtes

Im Rahmen dieser Vorüberlegungen beauftragte das Innenressort, das als Bedarfsressort die Anforderungen an ein neues Polizeipräsidium benennen konnte, das Hochbauamt damit, Kostenberechnungen für den Umbau von zunächst lediglich zwei Blöcken der LVK zu erstellen.

Das Hochbauamt erstellte dementsprechend am 25. November 1993 eine Kostenschätzung für den Umbau der Blöcke II und III der Lettow-Vorbeck-Kaserne.

Die Gesamtkosten für den Umbau dieser beiden Blöcke wurden mit 23.839.000 DM beziffert. Die Kostenschätzung berücksichtigte entsprechend dem dem Hochbauamt erteilten Auftrag nur den Umbau der Altsubstanz, nicht auch die Kosten für einen Neubau, der aufgrund des Raumbedarfes der Polizei Bremen für ein neues Polizeipräsidium ggf. zusätzlich zu erstellen war. Für solcherart weitergehende Planungen, an deren Erstellung das Hochbauamt ebenso wie an der Realisierung des Gesamtprojektes grundsätzlich Interesse bekundet hatte, hätten jedoch Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 DM veranschlagt werden müssen, die dem Innenressort nicht zur Verfügung standen und auch nicht zur Verfügung gestellt werden konnten. Aus diesem Grunde kam es in der Folgezeit nicht mehr zu weiteren Planungen durch das Hochbauamt. Vielmehr ermittelte der Senator für Inneres und Sport die Kosten für das Gesamtprojekt im Wege einer Hochrechnung der vom Hochbauamt vorgegebenen Umbaukosten für die Blöcke II und III unter Berücksichtigung der erforderlichen Neubaukosten. Diese Hochrechung ergab ein zu veranschlagendes Kostenvolumen von über 70 Millionen DM.

Noch während das Hochbauamt diesen Auftrag bearbeitete, bewarb sich mit Schreiben vom 4. November 1993 die Planungsgruppe Hagg, von Ohlen, Rüffer und Partner um eine Mitwirkung bei der Lösung anstehender Planungsaufgaben.

Die Planungsgruppe wurde sodann darüber informiert, dass diese Aufgabe bereits anderweitig an das Hochbauamt vergeben worden war.

c) Alternative Kostenberechnung der Firma Kurt Zech

Nachdem die Kostenberechnung des Hochbauamtes als zu hoch eingestuft worden war, sollten auf der Suche nach Alternativen private Investoren in die Kostenberechnung für den Um- und Neubau der LVK eingebunden werden. So wurde im Januar 1994 zwischen Vertretern des Innenressorts und des Polizeipräsidiums mit der Firma Zech ein Gespräch über die Möglichkeiten einer alternativen Kostenberechnung zu der des Hochbauamtes für die geplanten Umbaumaßnahmen geführt. Eine in diesem Zusammenhang gebildete Arbeitsgruppe aus Vertretern der Polizei Bremen, des Innenressorts und der Firma Zech erarbeitete. kretisierte die Planung für das in der Vahr neu zu erstellende Polizeipräsidium.

Grundlage dafür war die Erstellung eines gesamten Raumprogramms, eines darauf basierenden Raumbuchs sowie der Darstellung der polizeilichen Anforderungen an die Technik mit dem Ziel, auf dieser Basis eine Kostenberechnung vornehmen lassen zu können. Bevor diese Arbeitsgruppe konkret verwertbare Ergebnisse vorlegte, unterbreitete die Firma Zech dem Innensenator mit Schreiben vom 17. August zunächst ebenfalls eine auf den Umbau der Blöcke II und III beschränkte auf eigenen Planungen beruhende Kostenberechnung mit einer Gesamtsumme von 20.297.000 DM. Da diese begrenzte Kostenermittlung für die Darstellung der Gesamtkosten und für ein Finanzierungsmodell nicht ausreichte, mündeten die Berechnungen der Firma Zech im Anschluss an Gespräche zwischen Vertretern des Polizeipräsidiums, der Ressorts Inneres, Finanz, Wirtschaft und der Firma Zech schließlich in ein so genanntes Festpreisangebot der Firma Zech vom 21. Februar 1995, das die Umbaumaßnahmen sowie den Neubau mit einer Gesamtsumme von 48.954.000 DM bezifferte.

Dem Ausschuss ist unklar geblieben, ob die Initiative, die Firma Zech in die Überlegungen zur Umsiedelung des Polizeipräsidiums einzubinden, vom Innen- oder vom Wirtschaftsressort ausging.

Am 1. Februar 1995 bedankte sich der Innensenator van Nispen schriftlich beim Wirtschaftssenator Jäger, dass Dank der beim Wirtschaftsressort bestehenden Kontakte zu einem Investor (Zechbau und HIBEG) ein Weg gefunden werden konnte, der die Verlegung des Polizeipräsidiums in die LVK insgesamt ermöglichte. In einem Entwurf einer gemeinsamen Senatsvorlage der Ressorts Wirtschaft, Inneres und Finanzen vom 23. Februar 1995 heißt es dagegen, der Senator für Inneres und Sport habe die Firma Zech gebeten, unter Beteiligung der HIBEG für die vorgesehenen Um- und Neubauten in der Kaserne eine Kostenermittlung nach DIN 276 durchzuführen. Laut einer weiteren gemeinsamen Senatsvorlage dieser drei Ressorts für die Senatssitzung am 14. März 1995 sollte wiederum der Senator für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie an die Firma Zech herangetreten sein. Es fand eine Vielzahl von Gesprächen zwischen Vertretern des Innenressorts, u. a. mit Senator van Nispen, und des Polizeipräsidiums mit der Firma Zech statt. Auch wurden beim Wirtschaftssenator zusammen mit der HIBEG und Vertretern der Firma Zech Anfang 1994 grundsätzliche Erörterungen von Finanzierungsmodellen aufgenommen. Festgestellt werden konnte jedoch, dass der Firma Zech kein formaler Auftrag zur Planung und Kostenermittlung hinsichtlich dieses Projektes erteilt wurde. Es wurde vielmehr nur die Bitte an sie herangetragen, eine Kostenberechnung durchzuführen.

Ein Auftrag konnte von keiner Seite erteilt werden, da der öffentlichen Hand hierfür keine Ressourcen zur Verfügung standen, insbesondere eine haushaltsmäßige Absicherung nicht gegeben war.

Ein Vertragsverhältnis mit der Firma Zech ist weder begründet noch verbindlich zugesagt worden. Die Erteilung eines konkreten Bauauftrages stand aus diesem Grunde ohnehin nicht zur Debatte. Dementsprechend konnte auch eine abschließende Entscheidung über die Vergabe eines solchen Bauauftrages noch nicht getroffen werden.

Die Überlegungen zur Umnutzung der Lettow-Vorbeck-Kaserne und zur Umsiedelung des Polizeipräsidiums wurden auch presseöffentlich behandelt.

Vertreter der Firma Zech hatten, wie oben dargestellt, im Rahmen der Arbeitsgruppe zum neuen Polizeipräsidium an der Erstellung des gesamten Raumprogramms und des Raumbuchs sowie der Technikanforderungen durch das Innenressort und die Polizei Bremen entsprechend deren Bedarf mitgewirkt.

Vom Innenressort erhielt die Firma Zech sodann als Grundlage für eine Berechnung der zu veranschlagenden Kosten dieses Projektes als Ergebnis der gemeinsamen Arbeitsgruppe das Raumprogramm bzw. die Raumbedarfsplanungen sowie ein Raumbuch und eine sogenannte Vorentwurfsplanung als für eine Kostenberechnung nach DIN 276 notwendige Unterlagen. Die Firma Zech selbst hatte aufgrund der in der Arbeitsgruppe dargelegten Informationen aus dem Innenressort und der Polizei Entwurfszeichnungen gefertigt, die Grundlage für die Preisermittlung waren.

Zudem erhielt die Firma Zech Unterlagen des Bundes über den Baubestand der Kaserne, ohne die eine Planung nicht möglich gewesen wäre.

Aus dem Bereich der Oberfinanzdirektion Hannover (OFD) wurden Zeichnungen über die LVK bzw. Pläne über die baulichen Gegebenheiten herausgegeben. Die Herausgabe der Unterlagen durch die OFD erfolgte zu einem Zeitpunkt, als das Kasernengelände bereits entwidmet war und die Pläne demzufolge für jedermann zugänglich waren, da insofern die Geheimhaltungspflicht entfiel. Die Bundesvermögensverwaltung stellt heute sogar Pläne von Immobilien etc. ins Internet ein. Unterlagen zu der Kostenschätzung des Hochbauamtes hat die Firma Zech nicht erhalten. Auch erhielt das Unternehmen keine Unterlagen vom Senator für Finanzen, die einen Wettbewerbsvorteil bedingt hätten.

Da es sich bei der von der Firma Zech vorgelegten Kostenermittlung um ein Festpreisangebot handelte, war es nicht notwendig, dem Angebot eine Kostenberechnung nach DIN 276 beizufügen.