Schwelbrände von Braunkohle auf dem Hohen Meißner

Seit vielen Jahren tauchen immer wieder äußerst üble Geruchsbelästigungen durch Schwelbrände unterirdisch gelagerter Braunkohle auf dem Hohen Meißner auf.

Trotz verschiedener Bemühungen, die Brände zu löschen, glimmen immer wieder Schwelbrände neu auf. Die dadurch entstehenden Geruchsbelästigungen sind enorm und beeinträchtigen das Wohlbefinden und möglicherweise auch die Gesundheit der Anwohner und der Gäste auf dem Hohen Meißner.

Die Landesregierung ist bisher nicht tätig geworden, Verantwortlichkeiten werden nicht wahrgenommen. Die Versuche zur Löschung der Schwelbrände waren bisher erfolglos. Die Gemeinde Meißner ist mit ihrer Finanzkraft völlig überfordert, um eine grundlegende Sanierung und Löschung der Brände sicherzustellen.

Vorbemerkung des Ministers für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Schwelbrände mit dem für sie typischen Brandgeruch werden seit 1541 in historischen Aufzeichnungen beschrieben. So ist beispielsweise der Name eines Landschaftsteiles, die "Stinksteinwand", genau auf dieses natürliche Phänomen zurückzuführen. Auch durch Bergleute wurden immer wieder große Hohlräume (Kavernen) in der Lagerstätte entdeckt, deren Entstehung auf solche natürlich bedingten Selbstentzündungsbrände zurückzuführen ist.

Sie entstehen auf natürliche Weise, wenn insbesondere durch Luftdruckschwankungen Sauerstoff in die Braunkohleflöze "gepumpt" wird. Diese Sauerstoffzufuhr löst Oxidationsreaktionen der Braunkohle aus. Wenn ausreichend Sauerstoff zur Verfügung steht, können diese zu einer derart großen Erhitzung der Braunkohle führen, dass das Flöz sich selbst entzündet.

Neben der natürlichen Auslösung solcher Brände können auch anthropogene Einflüsse zur Selbstentzündung der Braunkohle führen. Während der Betriebsphase des Bergbaus am Hohen Meißner hatte man deshalb regelmäßig mit Selbstentzündungsbränden der Braunkohle zu kämpfen, da durch die bergbaulichen Aktivitäten ebenfalls verstärkt Sauerstoff in die Lagerstätte eingetragen wurde.

Solche Tätigkeiten werden dort aber seit 1974 nicht mehr vorgenommen.

Für den ehemaligen Braunkohlentagebau Kalbe besteht keine Bergaufsicht und damit keine Zuständigkeit der Bergbehörden mehr.

Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport wie folgt:

Frage 1. Mit welchen Maßnahmen hat die Landesregierung in den letzten Jahren versucht, die Gemeinde in ihrem Bemühen zu unterstützen, die Schwelbrände zu löschen?

Nennenswerte Ereignisse, die ein Einschreiten der zuständigen Stellen erforderlich machten, sind erst in der jüngsten Vergangenheit am Hohen Meißner wieder aufgetreten. So kam es Mitte April 2001 am Wandfuß des ehemaligen Braunkohletagebaues zu starkem Qualm-, Rauch- und Gasaustritt. Der Brandherd befand sich im Bereich der Braunkohlenlagerstätte unter dem Basalt. Innerhalb weniger Tage war die Glut an der Oberfläche sichtbar. In Eingegangen am 1. Dezember 2003 · Ausgegeben am 11. Dezember 2003 einem gemeinschaftlichen Ortstermin mit Vertretern des staatlichen Umweltamtes Bad Hersfeld, Dezernat Bergaufsicht, und des Forstamtes Hessisch Lichtenau als Vertreter des Grundeigentümers wurden die erforderlichen Maßnahmen abgesprochen. Der Bürgermeister der Gemeinde Meißner wurde als Ortspolizeibehörde informiert und stellte Gefahr im Verzuge fest.

Als Sofortmaßnahmen wurden die Zufahrt zu der Brandstelle aufgefüllt und in Teilen befestigt, im Nahbereich der Brandstelle der brennbare Bewuchs abgeschnitten und aus dem Gefährdungsbereich verbracht. Da Löschversuche allein mit Wasser durch die Feuerwehr im Vorfeld nach Aussagen ehemaliger Mitarbeiter des Tagebauunternehmers und des Umweltamtes ausschieden, wurden herantransportierte Erdmassen unter Bagger- und Feuerwehreinsatz in den Brand eingespült und die Rauchaustrittstellen bis zum 8. Mai 2001 übererdet.

Mitte April 2003 kam es erneut zu einem stärkeren Schwelbrand, der die Leitstelle Eschwege am 18. April 2003 veranlasste, Feueralarm auszulösen.

Diesmal war im Bereich des aktiven Flözbrandes am Bergrand des ehemaligen Tagebaus ein Flächenbrand ausgebrochen und hatte sich über eine Fläche von ca. 1/2 bis 3/4 ha in Richtung Kalbe unaufhörlich fortgesetzt. Vom Ortsteil Abterode war eine massive Rauchentwicklung zu sehen, die sich über die gesamte Mulde des Bergbaueingriffes hinzog.

Es brannten Trocken- und Altgras sowie Trockenholz in unmittelbarer Nähe der offenen Schwelbrände des ehemaligen Kohleabbaus und die dortige Vegetation. Ein größerer Brandherd befand sich unweit der untersten Rauchemissionsstelle.

Unter Anwesenheit von Vertretern des Forstamtes Hess. Lichtenau und der Gemeinde Meißner waren die Feuerwehren Abterode, Vockerode und Wolfterode vor Ort mit Löschzügen im Einsatz. Die Brandfläche konnte schließlich durch die Feuerwehren vor einem weiteren Ausbreiten in die Waldzonen eingegrenzt und eingedämmt werden. Als Brandursache für dieses Ereignis wurde durch die Gemeinde Meißner nach langer Trockenperiode Aschen- und Funkenflug ausgehend von den immer wieder glühend heißen Austrittsstellen des bereits an die Oberfläche getretenen Schwelbrandes gesehen.

Waren anfangs nur Rauchemissionen feststellbar, gab die jüngste Entwicklung im Brandfeld für die betroffene Region Anlass zur großen Besorgnis. In den Ortsteilen Vockerode, Abterode, Germerode, Wolfterode und dem Jugenddorf Hoher Meißner waren bei Tiefdruckwetterlagen teilweise massiv und verstärkt Emissionen von Schwefeldioxid-Gasen feststellbar, die insbesondere im Bereich der Bildungsstätte Jugenddorf und im Ortsteil Vockerode eine erhebliche Belastung darstellten. Aus der räumlichen Verteilung der Brandwetter-Stellen entlang der Basaltwand konnte aus Sicht der Gemeinde geschlossen werden, dass sich die Oxidationszone im Berg Meißner bereits deutlich ausgebreitet hat und zu befürchten ist, dass sich diese weiterhin erheblich beschleunigen wird. Nach den Annahmen von vor Ort scheint das Deckgebirge über dem Flözbrand an einzelnen Stellen um über 10 Meter eingesunken zu sein, die Basaltwand ist bereits teilweise eingestürzt.

Für eine Bekämpfung der Schwelbrände ist grundsätzlich die Gemeinde als Ortspolizeibehörde im Rahmen der Gefahrenabwehr zuständig. Diese wird durch die Bergbehörde fachtechnisch unterstützt und beraten. Da die so genannten nicht polizeilichen Gefahrenabwehrbehörden für die notwendigen Abhilfemaßnahmen bei Bergschäden primär nicht zuständig sind, wird Feuer im Berg durch die gemeindlichen Feuerwehren von Gesetzes wegen nicht bekämpft. Einzelne Brandereignisse wurden von der Gemeinde und den zuständigen Ortsfeuerwehren unter Beteiligung von Dienststellen des Landes bekämpft.

Frage 2. Welche finanziellen Mittel sind dazu geflossen?

Die Kosten der Brandbekämpfung einschließlich Beschilderung und Absperrung beliefen sich im Jahr 2001 bis Anfang 2002 auf rund 26.000. Der Betrag wurde nachträglich voll von der E.ON, Rechtsnachfolger des Bergbauberechtigten, übernommen. Finanzielle Mittel sind seitens des Landes darüber hinaus zur Brandbekämpfung an die Gemeinde Meißner nicht geflossen.

Frage 3. Wie sehen die Verantwortlichkeiten für diese Maßnahmen nach geltendem Bergrecht bzw. nach dem Abbaurecht aus?

Verantwortlich für Schäden des Bergbaus sind der Inhaber des Bergrechtes und der jeweilige Betreiber. Die E.ON ist sowohl Rechtsnachfolgerin des Bergwerkseigentümers als auch Rechtsnachfolgerin des Bergbauunternehmens, das die Versuchsstollen errichtet hat.

Der Landesbetrieb Hessen-Forst wäre als Grundstückseigentümer zwar als Zustandsstörer heranzuziehen, dies aber nur dann und soweit wie die primäre Haftung des Handlungsstörers nicht durchgesetzt werden kann. Die E.ON hat inzwischen ein eigenes Rechtsgutachten erstellen lassen und mit Schreiben vom 18. Oktober 2002 mitgeteilt, dass sie sich zur Übernahme der laufenden Kosten nicht mehr in der Lage sieht. Die für das Jahr 2002 geplanten und mit den Fachbehörden abgestimmten weiteren Übererdungsmaßnahmen wurden deshalb nicht ausgeführt. In einem Gutachten für den Landesbetrieb Hessen-Forst wird aktuell dagegen ausgeführt, dass eine primäre Haftung des Handlungsstörers gegeben ist.

Das Land teilt die von der Gemeinde Meißner geäußerte Auffassung, wonach die Fa. E.ON Montan GmbH als Rechtsnachfolger der Ilse-Bergbau aufzufordern ist, wirksame Maßnahmen zur Abwendung der Gefahren und Unterbindung der Schwelbrände zu veranlassen und die weiteren Kosten zu tragen.

Frage 4. Welche Möglichkeiten sieht das Land, der Gemeinde Meißner und den betroffenen Anliegern in der Zukunft zu helfen?

Auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Frage 5. a) Gibt es dafür organisatorische und finanzielle Überlegungen?

b) Bis wann ist mit entsprechenden Entscheidungen seitens des Landes zu rechnen?

Die Beantwortung dieser Fragen ist abhängig von der Bewertung des Gesamtkonzepts durch die Gemeinde, die bisher noch nicht abschließend erfolgt ist.