Schöffensachen im Strafprozess
Nachdem die Verschuldung des Landes Hessen aufgrund des unverantwortlichen Handelns der Landesregierung in den letzten fünf Jahren auf einem Höchststand angelangt ist und die Landesregierung endlich erkannt zu haben scheint, dass die von ihr vorgelegten Landeshaushalte verfassungswidrig sind, versucht sie nun, durch massive Einschnitte auf Kosten des Personals sowie durch Eingriffe in die bewährte Behördenstruktur des Landes zu Einsparungen zu gelangen.
Vor diesem Hintergrund hat der Ministerpräsident unter anderem angekündigt, dass 10 bis 14 Amtsgerichte hessenweit geschlossen werden sollen.
Zudem hat der Justizminister in der Sitzung des Rechtsausschusses vom 3. September 2003 ausgeführt, dass es aus seiner Sicht nicht erforderlich sei, wenn innerhalb eines Umkreises von ca. 15 km zwei Amtsgerichtsstandorte vorgehalten würden.
Vorbemerkung des Ministers der Justiz:
1. Zur Vorbemerkung der Fragesteller:
Die Neuordnung der Struktur der Amtsgerichte in Hessen ist Teil der "Operation Sichere Zukunft", der größten bislang in Hessen durchgeführten Verwaltungsreform.
Die Schließung von acht Amtsgerichten sowie die Umwandlung von vier bisher selbstständigen Amtsgerichten in Zweigstellen orientieren sich an den Ergebnissen eines Gutachtens des Hessischen Rechnungshofs aus dem Jahr 2003, das die Schließung kleinerer Amtsgerichte aus Wirtschaftlichkeitsgründen empfohlen hat.
Bei der Neustrukturierung wurde besonderes Augenmerk darauf gerichtet, dass die gute Erreichbarkeit der Amtsgerichte ("bürgernahe Justiz") erhalten bleibt. Hinzu kommt, dass wichtige Teilbereiche amtsgerichtlicher Zuständigkeit bereits seit geraumer Zeit örtlich konzentriert und damit nicht mehr bei jedem Amtsgericht verfügbar sind. Dies betrifft vor allem die Gebiete Familiensachen, Schöffensachen im Strafprozess, Insolvenz, elektronisches Handelsregister und Mahnsachen.
Was die weitergehende Behauptung der Fragesteller betrifft, so ist festzustellen, dass die finanzielle Situation des Landes Hessen - ebenso wie in anderen Bundesländern auch - auf die verfehlte Wirtschafts- und Steuerpolitik der Bundesregierung zurückzuführen ist.
2. Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage:
Zur beschleunigten und vereinfachten Bearbeitung der Kleinen Anfragen betreffend 58 Amtsgerichte in Hessen wurden die Antworten zu den Fragen 1, 2, 7, 11 bis 16, 18, 20, 21 und 23 in den anliegenden Tabellen - jeweils nach Landgerichtsbezirken geordnet - beantwortet. Soweit nur eine generelle Beantwortung für sämtliche Amtsgerichte möglich war bzw. weitere Anmerkungen hinsichtlich der oben aufgeführten Fragen erforderlich waren, verweise ich auf die nachstehenden Ausführungen.
Abschließend sei angemerkt, dass sich die Sinnhaftigkeit dieser Kleinen Anfrage, die sich auf alle 58 Amtsgerichte in Hessen bezieht, nicht erschließt.
Denn von einer "Gefährdung" aller 58 Amtsgerichte insbesondere der großen Präsidialamtsgerichte wie Frankfurt am Main, Kassel und Darmstadt kann von vornherein keine Rede sein. Im Übrigen bleibt die überwiegende Mehrzahl der in der Anfrage angesprochenen Amtsgerichte erhalten.
Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleinen Anfragen im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wie folgt:
Frage 1. Wie viele Planstellen sind den Amtsgerichten zum Stichtag 1. In die anliegenden Tabellen wurden die Planstellen zum Stichtag 1. Januar 2003 eingestellt. Einzelne Stellenveränderungen im Laufe des Haushaltsjahres wurden nicht berücksichtigt. Die Planstellen des mittleren Justizdienstes wurden gesondert dargestellt, da die alleinige Angabe der Angestelltenstellen ein "schiefes" Bild über die jeweilige Größenordnung des "Servicebereichs" der Gerichte vermitteln würde.
Frage 2. Wie viele Stellen sind hiervon zum 1. September 2003 besetzt gewesen - dargestellt wie in den Kategorien der Frage 1 a bis c?
Die Angaben ergeben sich aus den anliegenden Tabellen.
Frage 3. Welche Auswirkungen hat der seit dem 1. September 2003 bestehende Einstellungsstopp für freie und frei werdende Angestellten- und Arbeiterstellen auf den Personalbestand der Amtsgerichte?
Aufgrund der mit Kabinettsbeschluss vom 17. November 2003 geltenden modifizierten Regelung zum Einstellungsstopp besteht grundsätzlich ein Einstellungskorridor von 20 v.H., wenn die Finanzierung der Personalkosten aus den zur Verfügung stehenden Mitteln gesichert ist und ein Negativattest der Personalvermittlungsstelle vorliegt. Grundsätzlich sind die Verlängerung von Zeitverträgen, die Aufstockung der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigten, die vorzeitige Rückkehr aus Beurlaubungen etc. nur im Rahmen des oben genannten Einstellungskorridors und im Wege von Maßnahmen der Justizmodernisierung möglich.
Frage 4. Welche Auswirkungen hat der auf das Justizministerium entfallende Einsparbetrag von 3,1 Mio. auf die Tarifangestellten der Amtsgerichte?
Im Tarifbereich des Justizressorts sollen insgesamt 3,1 Mio. eingespart werden. Hiervon entfallen nach derzeitigem Stand auf das Kap. 05 04 (Ordentliche Gerichtsbarkeit) ca. 2,1 Mio.. Eine weitergehende Aussage für das jeweils angesprochene Amtsgericht ist derzeit nicht möglich.
Frage 5. Welche Auswirkungen hat der seit dem 1. September 2003 bestehende Einstellungsstopp für unbesetzte und frei werdende Planstellen
a) im richterlichen Bereich,
b) im nicht richterlichen Bereich der Amtsgerichte?
Zu den Bedingungen des modifizierten Einstellungsstopps wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Eine Anrechnung auf den Einstellungskorridor erfolgt u.a. nicht bei
- der Einstellung von Rechtsreferendaren, da es sich um eine staatliche Monopolausbildung handelt,
- der Übernahme geprüfter Beamtenanwärter der Justiz.
Hessischer Landtag · 16. Wahlperiode · Drucksachen 16/572, 574-582, 584-595, 626-637, 644-655, 816-826 und 864 3
Für die Besetzung von Richterstellen gilt zudem die folgende Regelung:
Die Personalvermittlungsstelle (PVS) legt dem Ministerium der Justiz laufend eine Liste von verfügbaren Kandidaten vor, die den Kriterien des Richterwahlausschusses für die Einstellung in den richterlichen Dienst entsprechen. Das Ministerium der Justiz verpflichtet sich, diese Bewerber dem Richterwahlausschuss vorzustellen. Der danach nicht zu deckende Personalbedarf kann extern gedeckt werden.
Frage 6. Welche Auswirkungen hat das vom Justizministerium zusätzlich im Beamten- und Richterbereich zu erbringende zukünftige Abbaupotenzial von 274 Stellen für die Amtsgerichte?
Die ordentliche Gerichtsbarkeit hat von dem flankierenden Stellenabbau nach derzeitigem Planungsstand 158 Stellen zu erbringen. Eine Aufteilung des Potenzials auf einzelne Gerichte ist noch nicht erfolgt. Das Oberlandesgericht wird die Umsetzung in den nächsten Wochen veranlassen.
Frage 7. Wie hoch war das Personalkostenbudget der Amtsgerichte aufgrund des im Dezember 2003 verabschiedeten Haushaltes 2003 und wie hoch wird es auf der Grundlage der nunmehr bestimmenden Einsparvorgaben für das Jahr 2004 ausfallen?
Die Angaben zum Personalkostenbudget des Haushaltes 2003 ergeben sich aus den anliegenden Tabellen.
Im Haushalt für das Haushaltsjahr 2004 sind im Kapitel 05 04 (Ordentliche Gerichtsbarkeit) in der Hauptgruppe 4 (Personalausgaben) insgesamt 299.315.900 enthalten. Zu Beginn des Haushaltsjahres 2004 werden die Personalkostenbudgets den Mittelbehörden (hier: Oberlandesgericht Frankfurt am Main) zugeteilt. Für den Bereich der ordentlichen Gerichte erfolgt sodann die weitere Verteilung auf den Geschäftsbereich durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts. Über die Höhe der einzelnen Personalkostenbudgets kann somit derzeit keine Aussage getroffen werden.
Frage 8. Wie viele und welche Stellen der Amtsgerichte werden voraussichtlich zum 1. April 2004 personalisiert und mit einem KW-Vermerk versehen, damit die betroffenen Stelleninhaber durch die Personalvermittlungsstelle in andere Bereiche der Landesverwaltung versetzt werden können?