Kahlschlag bei der Förderung der sozialen Infrastruktur im Kreis Darmstadt-Dieburg

Mit der so genannten "Operation sichere Zukunft" hat die Landesregierung die Zuschüsse für die Förderung der sozialen Infrastruktur zum Teil vollständig gekürzt.

Viele Einrichtungen sind dadurch in ihrer Existenz gefährdet.

Vorbemerkung der Sozialministerin:

Mit dem größten Sparpaket der hessischen Geschichte hat die Hessische Landesregierung die Konsequenzen aus der seit drei Jahren anhaltenden Stagnation in Deutschland mit ihren dramatischen Folgen für die öffentlichen Haushalte und auch die Einnahmesituation des hessischen Etats gezogen. Mit der Vorgabe von Eckdaten zum Haushalt 2004 in der "Operation sichere Zukunft" wurde eine Lücke von 1,03 Mrd. geschlossen. Diese Sparvorgaben waren notwendig, um die Nettoneuverschuldung deutlich zurückzuführen, neue Handlungsspielräume für Zukunftsprojekte und Investitionen zu schaffen und die Zusagen des Regierungsprogramms im Bereich der Unterrichts- und Qualitätsgarantie an den Schulen bis hin zur Polizeipräsenz zu erfüllen.

Bestandteil der "Operation sichere Zukunft" war die Kürzung aller freiwilligen Leistungen und Subventionen um ein Drittel in allen Ressorts. Für das Hessische Sozialministerium bedeutete dies für 2004, dass insgesamt 30,1 Mio. im Bereich der freiwilligen Leistung eingespart werden mussten.

Angesichts dieser Einsparungen ließ es sich nicht vermeiden, dass die Kürzungen bei einigen Initiativen und Einrichtungen deutlich spürbar sind. Dabei wurden bestimmte Schwerpunkte von Kürzungen ausgenommen und nicht alle Programme im gleichen Umfang, also um ein Drittel, beschnitten, denn dann hätten viele Einrichtungen nicht mehr sinnvoll arbeiten können.

Vor diesem Hintergrund war es erforderlich, Prioritäten zu setzen.

Von den Kürzungen sind deshalb ausgenommen z. B. die Bereiche Kinderbetreuung, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch das Hessische Aktionsprogramm für regionale Arbeitsmarktpolitik (HARA), Sprachförderung von Zuwandererkindern im Kindergartenalter, Altenpflegeausbildung sowie die Frühförderung Behinderter.

Bei der Setzung der Prioritäten wurde berücksichtigt, welche Zuschüsse des Landes für die Aufrechterhaltung einer bestimmten Struktur verzichtbar sind und wo diese Aufgaben von anderen Stellen erfüllt werden können. Dabei wurde auch darauf geachtet, vorhandene regionale bzw. strukturelle Unterschiede in der Förderung zu berücksichtigen.

Die Entscheidung, bestimmte Bereiche von den Einsparungen auszunehmen, hat zur Folge, dass andere Programme des Landes um mehr als 1/3 gekürzt oder sogar ganz gestrichen werden müssen. Dies war eine schwere Entscheidung; sie bedeutet jedoch nicht, dass die Arbeit der Einrichtungen oder Eingegangen am 10. März 2004 · Ausgegeben am 18. März 2004 die Arbeit im Rahmen der jeweiligen Projekte mit einer Entscheidung, zukünftig keine Mittel mehr zur Verfügung zu stellen, abgewertet wird.

Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Welche Auswirkung hat die Kürzung der Landeszuschüsse für die Drogenberatung, die Schuldnerberatung, die Erziehungsberatung, die Migrationsberatung und das Frauenhaus im Kreis Darmstadt-Dieburg in Bezug auf die jeweilige Funktionsfähigkeit der Einrichtungen?

Drogenberatung:

Für den Kreis Darmstadt-Dieburg führt ein Zweckverband der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg die Drogenberatung und Suchtprävention durch.

Für die Jugend- und Drogenberatungsstelle und den Kontaktladen "Scentral" in Darmstadt wurde der Landeszuschuss um 20 v.H. reduziert, die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben reduzieren sich dadurch um 1,9 v.H.

Darüber hinaus betreibt der Caritasverband Darmstadt eine Fachambulanz für Suchtkranke in Darmstadt. Durch die Streichung des Landeszuschusses reduzieren sich die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben um 8,6 v.H.

Für die Fachstelle für Suchtprävention des Kreisausschusses des Landkreises Darmstadt-Dieburg wurde der Landeszuschuss um 15,4 v.H. reduziert, die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben reduzieren sich dadurch um 9,5 v.H.

Die Auswirkungen der Kürzung auf den Kreis sind als gering anzusehen.

Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung:

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg als Träger der dortigen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung hat hierzu bisher keine Angaben gemacht.

Erziehungsberatung: Erziehungsberatungsstellen des Kreisausschusses des Landkreises Darmstadt-Dieburg in Pfungstadt und Groß-Umstadt: Der Landeszuschuss belief sich bisher auf 6,99 v.H. (Groß-Umstadt) und 7,84 v.H. (Pfungstadt) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Aufgrund des geringen Anteils der Förderung durch Landesmittel wird davon ausgegangen, dass die Angebote erhalten bleiben.

Migrationsberatung:

Eine Einrichtung zur Migrationsberatung existiert im Landkreis DarmstadtDieburg nicht.

Frauenhaus von "Frauen helfen Frauen e.V.":

Nach den derzeit vorliegenden Informationen wird das Frauenhaus im Kreis Darmstadt-Dieburg zunächst in der bisherigen Form aufrechterhalten.

Weiterer Zuschussbedarf wird vom Kreis Darmstadt-Dieburg nicht gesehen.

Ein entsprechender Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Wirtschaftsplan (Erhöhung um 40.000) wurde aufgrund des hohen Spendenaufkommens zurückgezogen.

2003 betrugen die zuwendungsfähigen Personalkosten 187.698. Hierzu wurde ein Landeszuschuss über 120.000 gewährt. Der Anteil der Landesförderung an der Gesamtfinanzierung lag also niedriger.

Frage 2. Welche der genannten Einrichtungen übernehmen gesetzliche Pflichtleistungen?

"Gesetzliche Pflichtleistungen" sind nicht Gegenstand der Förderung des Landes im Bereich der freiwilligen Leistungen.

Die Erziehungsberatungsstellen erbringen gesetzliche Leistungen nach den §§ 27 ff. SGB VIII, indem sie niedrigschwellige Angebote der ambulanten Hilfe zur Erziehung erbringen. Hierfür ist nach SGB VIII der örtliche öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe leistungsverpflichtet, es besteht dazu also keine Förderverpflichtung des Landes.

Frage 3. Welche anderen Einrichtungen können nach Auffassung der Landesregierung die Funktionen jeweils wahrnehmen?

Im Bereich der Schuldnerberatung können im Sinne der Insolvenzordnung als "geeignete Personen" auch Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare überschuldete Menschen beraten.

In den anderen Bereichen sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Einrichtungen geschlossen worden, sodass es nicht notwendig ist, anderen Einrichtungen Funktionen zu übertragen.

Frage 4. Sind die Kommunen oder andere Institutionen nach Auffassung der Landesregierung in der Lage bzw. verpflichtet, den Wegfall der Landeszuschüsse durch eigene Mittel zu kompensieren?

Aus Sicht der Landesregierung sind Kommunen oder andere Institutionen nicht verpflichtet, die Kürzung von Landeszuschüssen zu kompensieren. Ob sie dazu in der Lage sind, hängt von der allgemeinen Lage der öffentlichen Haushalte ab. Hierzu wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Frage 5. Fallen durch die Streichung des Landeszuschusses jeweils Komplementärmittel (Bund, EU, Kommune) weg und wenn ja, in welcher Höhe?

Bei der Drogenberatung des Zweckverbandes der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg, der Fachambulanz für Suchtkranke des Caritasverbandes, der Fachstelle für Suchtprävention des Landkreises Darmstadt-Dieburg, der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung des Landkreises Darmstadt-Dieburg, der Erziehungsberatung des Landkreises Darmstadt-Dieburg sowie dem Frauenhaus des Vereins "Frauen helfen Frauen" fallen durch die Reduzierung des Landeszuschusses keine Komplementärmittel weg.

Frage 6. Wie viele Arbeitsplätze sind jeweils durch die Streichung unter Einbeziehung eventueller Komplementärmittel bedroht?

Hierüber liegen derzeit keine Erkenntnisse vor.

Frage 7. Wie wird sich die Streichung der Landesmittel auf die jeweiligen Kapazitäten der Einrichtungen auswirken?

Hierüber liegen derzeit keine Erkenntnisse vor.