Überbelegung der Justizvollzugsanstalt Rockenberg

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Die JVA Rockenberg hatte eine durchschnittliche Überbelegung im Monat Januar 2004 von 36,5 v.H. Wie haben sich die Belegungszahlen von Juni 2000 bis zu dem aktuellen Monat 2004 verändert?

Die Entwicklung der Belegungszahlen und der damit einhergehenden Überbelegungsquote von Juni 2000 bis heute stellt sich wie in der Anlage abgebildet dar.

Der zu verzeichnende Anstieg ab August 2003 von 28,7 v.H. bis hin zur höchsten Überbelegungsquote von 40,9 v.H. im Februar 2004 ist mit der vorübergehenden Änderung der Vollstreckungszuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden zur Entlastung des erwachsenen Männervollzugs, die die gleichzeitige Übernahme von jugendlichen Gefangenen der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden in der Justizvollzugsanstalt Rockenberg zur Folge hatte, zu erklären.

Frage 2. Die JVA Rockenberg hatte im Januar 2004 eine Tageshöchstbelegung von 253.

Wie hat sich diese Zahl in dem oben näher beschriebenen Zeitraum verändert?

Die Entwicklung der Zahlen über die höchste Tagesbelegung von Juni 2000 bis einschließlich April 2004 stellt sich wie in der Anlage abgebildet dar.

Frage 3. Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, damit diese hessenweit höchste Überbelegung kurz- bzw. mittelfristig abgebaut wird?

Zur Reduzierung der Überbelegung der JVA Rockenberg werden die Justizvollzugsanstalten Rockenberg und Wiesbaden unter Berücksichtigung der neuen Konzeption für den Jugendvollzug und der fortgeschrittenen Integration der jugendlichen Gefangenen der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden in der Justizvollzugsanstalt Rockenberg einen zu einer gleichmäßigen Auslastung führenden Belegungsausgleich vornehmen.

Der Erfolg der insoweit getroffenen Maßnahmen wird anhand des Belegungsstandes vom 1. Juni 2004 (218 Gefangene, Überbelegungsquote 20,4 v.H.) deutlich.

Frage 4. Ist die Landesregierung mit dem Fragesteller derselben Auffassung, dass es gerade im Jugendvollzug dringend erforderlich ist, akzeptable Unterbringungs- und Ausbildungssituationen zu schaffen, damit die Möglichkeit der Resozialisierung erfolgreicher durchgeführt werden kann?

Ja. Diesem Anliegen trägt die Landesregierung vollinhaltlich Rechnung.

Frage 5. Welche Veränderungen gibt es in der JVA Rockenberg im Zusammenhang mit den neuen Verwaltungseinrichtungen im hessischen Justizvollzug?

Hinsichtlich der Bildung und des Betriebs von Verwaltungs-CompetenceCentern (VCC) im hessischen Justizvollzug sind lediglich Veränderungen in den Verwaltungsbereichen Personal, Haushalt, EDV und Organisation eingetreten. In den vorgenannten Bereichen wird das VCC hauptsächlich vorbereitend für die angegliederten Justizvollzugsanstalten als Serviceeinheit tätig.

Die Personal-, Sach- und Gestaltungshoheit obliegt jedoch nach wie vor der jeweiligen Anstaltsleitung.

Die Verwaltungsgeschäfte der JVA Rockenberg werden nunmehr, neben denen der JVA Gießen, Wiesbaden und Butzbach, seit dem 1. Januar 2004 von Bediensteten des VCC Mittelhessen bei der JVA Butzbach als Serviceleistung wahrgenommen.

Für die Bildung des VCC Mittelhessen wurden unter anderem Bedienstete der JVA Rockenberg an die JVA Butzbach VCC mit dem Ziel der Versetzung abgeordnet. Die in einer Justizvollzugsanstalt noch zu erledigende Verwaltungstätigkeit wird von einem Geschäftsleiter wahrgenommen.

Die Verlagerung der Verwaltungsgeschäfte hat jedoch weder Auswirkungen auf die vollzugliche Gestaltung noch auf die Überbelegung der JVA Rockenberg.

Die Aufgaben der Vollzugsgeschäftsstelle, die für die Gefangenenverwaltung zuständig ist, werden nach wie vor in der JVA Rockenberg wahrgenommen.

Frage 6. Alle Jahre wieder gibt es erhebliche Probleme mit der Finanzierung der beruflichen Bildungsmaßnahmen in der JVA. Gibt es eine verbindliche abschließende Vereinbarung hinsichtlich des Schuljahres 2004/2005?

Ja. Die Arbeitsverwaltung Gießen hat die Finanzierung der Übungswerkstätten in den Bereichen Metall/Bau/Holz (dreimonatige Grundausbildungslehrgänge/42 Teilnehmerplätze) des Maßnahmeträgers "Betriebstechnisches Repetitorium - BZ-Bildungszentrum GmbH" in der Jugendanstalt Rockenberg auch für das (Schul-)Jahr 2004/2005 zugesagt.

Ergänzung:

Die Vorbemerkung zu dieser Frage behauptet erhebliche Probleme mit der Finanzierung der beruflichen Bildungsmaßnahmen in der JVA Rockenberg.

Dies trifft jedoch ausschließlich auf die vorgenannten 42 Teilnehmerplätze zu, die seitens der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden. Zweifellos stellen diese Lehrgangsplätze einen wertvollen Anteil des Ausbildungsangebotes der Justizvollzugsanstalt Rockenberg dar.

In dem gesamten schulischen und beruflichen Qualifizierungsangebot der Justizvollzugsanstalt Rockenberg stehen aber weitere ca. 132 Ausbildungsplätze (Hauptschulabschlusskurs, Förderkurse, Alphabetisierungskurs, Bäcker, Grundlehrgang Elektro, Kfz-Mechaniker, Koch, Maler und Lackierer, Maurer (Stufenausbildung - als Stahl- und Betonbauer - als Hoch-, Tief- und Ausbau-Facharbeiter etc.) zur Verfügung, die aus Haushaltsmitteln des Justizhaushaltes finanziert und für die eigene Ausbildungsmeister und Lehrkräfte vorgehalten werden. Probleme sind hier bislang nicht aufgetreten; sie sind auch nicht zu erwarten.

Frage 7. Welche Maßnahmen ergreift das Land Hessen, damit nicht "alle Jahre wieder" die Problematik der Mitfinanzierung durch die Bundesagentur für Arbeit für Unruhe sorgt?

Durch eine restriktive Anwendung der Fördergrundsätze der Bundesagentur für Arbeit in den kommenden Jahren ist die Finanzierung der beruflichen Bildungsmaßnahmen im Jugend- und Erwachsenenstrafvollzug bundesweit gefährdet.

Als Konsequenz aus der Änderung der Fördergrundsätze für die berufliche Aus- und Fortbildung der Gefangenen ist beabsichtigt, die Maßnahmen gegebenenfalls durch Haushaltsmittel und durch Kofinanzierungs-Mittel des Europäischen Sozialfonds abzusichern.

Zur 75. Konferenz der Justizministerinnen und -minister am 17. und 18. Juni 2004 in Bremerhaven wurde ein Beschlussvorschlag mit dem Ziel vorgelegt, einen Betrag von jährlich 20 Mio. aus dem Bundesanteil an den Mitteln des Europäischen Sozialfonds für die berufliche Weiterbildung und Wiedereingliederung der Gefangenen bereitzustellen, durch die Bundesagentur für Arbeit qualifizierte Arbeitsplätze im Justizvollzug bei der Berechnung der Verbleibsquote solchen auf dem ersten Arbeitsmarkt gleichstellen zu lassen und darüber hinaus die Bundesagentur für Arbeit für ihren Geschäftsbereich klarstellen zu lassen, dass eine Förderung der beruflichen Weiterbildung von Gefangenen weiterhin möglich ist.