Pläne zur Zusammenlegung der Gießener Berufsschulen Friedrich-Feld-Schule und Max-Weber-Schule

Schulorganisationsmaßnahmen werden von den Schulträgern beschlossen und im Rahmen der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans verantwortet. Nach § 145 Abs. 5 Hessisches Schulgesetz sind Schulentwicklungspläne innerhalb von fünf Jahren nach der Zustimmung auf die Zweckmäßigkeit der Schulorganisation hin zu überprüfen. Die Zustimmung des Kultusministeriums zu den Schulentwicklungsplänen ist unter anderem dann zu versagen, wenn sie mit einer zweckmäßigen Schulorganisation nach § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz nicht vereinbar sind.

Die hessischen beruflichen Schulen sind im Durchschnitt deutlich kleiner als die anderer Länder. Da die hessischen beruflichen Schulen daneben sehr unterschiedliche Größen haben, gehört es zu den Aufgaben des Kultusministeriums zu prüfen, ob hier sinnvolle Ausgleiche möglich sind. Dabei sind regionale und strukturelle Besonderheiten zu berücksichtigen.

Durch Zusammenlegung von Schulen können Synergieeffekte im Leitungsbereich erzielt sowie der Handlungsspielraum größerer Einheiten durch größere Budgets erweitert werden.

Nachteile für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrerinnen und Lehrer entstehen nicht, da durch Zusammenlegungen bestehende Standorte und die bisherigen Bildungsangebote in ihrer bisherigen Form erhalten bleiben.

Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Welche Pläne hat das Kultusministerium hinsichtlich der Gießener Berufsschulen Friedrich-Feld-Schule und Max-Weber-Schule?

Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, ist nicht das Kultusministerium, sondern der Schulträger für die Schulentwicklungsplanung verantwortlich.

Frage 2. Strebt das Kultusministerium die Zusammenlegung der beiden Berufsschulen an und wenn ja, aus welchen Gründen?

Eine Zusammenlegung kann nur der Schulträger veranlassen. Die beiden Schulen befinden sich in direkter räumlicher Nähe. Beide Schulen sind Schulen, die Unterricht im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung anbieten, sodass bei Zusammenlegung Synergieeffekte eintreten könnten.

Frage 3. Gibt es überzeugende pädagogische Gründe, die für eine Fusion sprechen?

Beide Schulen sind unterschiedlich strukturiert. Die Friedrich-Feld-Schule bietet überwiegend Unterricht in den Vollzeitschulformen an, während die Eingegangen am 13. August 2004 · Ausgegeben am 26. August 2004

Max-Weber-Schule überwiegend Teilzeitunterricht in der Berufsschule anbietet. Durch eine mögliche Zusammenlegung könnte somit eine Harmonisierung zum Nutzen von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrerinnen und Lehrern eintreten.

Frage 4. Welche Rolle spielen finanzielle Gründe, insbesondere Überlegungen, durch eine Fusion Einsparpotenziale bei den Leitungsfunktionen zu erreichen?

Einsparpotenziale könnten genutzt werden (siehe Vorbemerkung).

Frage 5. Gibt es die Überlegung seitens der Landesregierung, durch die Zusammenlegung auch Lehrerstellen einzusparen?

Da alle Bildungsangebote erhalten bleiben, sind Einsparungen in diesem Bereich nicht beabsichtigt.

Frage 6. Zu welchem Zeitpunkt soll nach den Vorstellungen des Kultusministeriums die Fusion der beiden Berufsschulen erfolgen und warum?

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 7. Auf welcher rechtlichen Grundlage soll die Fusion erfolgen?

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Frage 8. Ist der für die Schulentwicklungsplanung zuständige Schulträger an den Fusionsüberlegungen beteiligt oder plant das Kultusministerium über den Kopf des Schulträgers hinweg?

Da es zurzeit keine konkreten Überlegungen im Kultusministerium gibt, wurden auch keine Verhandlungen mit dem Schulträger geführt.

Frage 9. Stehen die Pläne zur Fusion der Friedrich-Feld-Schule und der Max-Weber-Schule in Zusammenhang mit der geplanten Einführung genereller Richtgrößen für Berufsschulen?

Es sind gegenwärtig keine generellen Richtgrößen für berufliche Schulen vorgesehen.

Frage 10. Sind weitere Zusammenlegungen von Berufsschulen in Hessen geplant?

In der Stadt Hanau wird zurzeit die Zusammenfassung der beiden kaufmännischen beruflichen Schulen erörtert. Ein Schulentwicklungsplan ist meinem Haus jedoch bisher nicht vorgelegt worden.

Frage 11. Wenn ja, welche Schulen wären aus welchen Gründen betroffen?

Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.