Reform des Schornsteinfegergesetzes

Die EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil nach ihrer Ansicht das geltende deutsche Schornsteinfegergesetz gegen die Niederlassungs- und Vertragsfreiheit (Art. 43 und 49

EG-Vertrag) verstößt.

Vor diesem Hintergrund hat der zuständige Bund-Länder-Ausschuss, bestehend aus den für das Schornsteinfegerwesen zuständigen Referatsleitern der Bundesländer, unter Federführung des Bundes mehrfach getagt, um eine entsprechende Reform des Schornsteinfegergesetzes zu erarbeiten, zuletzt am 22./23. April 2004. Eine Einigung konnte bisher jedoch nicht erreicht werden.

In der Diskussion sind vier Modelle:

1. Eine vollständige Abschaffung des Schornsteinfegergesetzes.

2. Eine Reform des Schornsteinfegergesetzes mit dem Ziel, die Bestellung der Bezirksschornsteinfegermeister und deren Tätigkeitsbereiche an das EU-Recht anzupassen sowie Prüfintervalle und eventuell die Gebührensätze zu flexibilisieren

3. Eine Freigabe und Öffnung des Marktes der bisherigen Schornsteinfegerarbeiten mit dem Ziel, dem Hausbesitzer die Möglichkeit zu geben, die verpflichtende Emissions- und Brandschutzüberprüfung auch von anderen zertifizierten Betrieben vornehmen lassen zu können (Konzessionslösung). Eine Überprüfung erfolgt durch staatliche Behörden.

4. Eine Versicherungslösung, die sich von der Konzessionslösung dadurch unterscheidet, dass die Kontrolle der Einhaltung der Emissionsund Brandschutzüberprüfung nicht durch den Staat erfolgt, sondern durch die Versicherung des Hauseigentümers, an die er nach erfolgter Überprüfung eine vom Fachbetrieb oder Schornsteinfeger ausgefüllte Doppelkarte zu schicken hat.

Baden-Württemberg beabsichtigt, einen Antrag in den Bundesrat einzubringen, in dem die Wirtschaftsministerkonferenz aufgefordert wird, sich für eine Versicherungslösung einzusetzen, wobei es für die bestellten Bezirksschornsteinfeger eine Übergangslösung von drei Jahren geben soll und außerdem den Schornsteinfegern neue Tätigkeitsfelder erschlossen werden sollen.

Die Landesregierung wird ersucht, im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr über folgenden Gegenstand zu berichten:

1. Welche Vorteile und welche Nachteile sieht die Landesregierung bei jedem dieser vier Modelle?

2. Welches dieser Modelle befürwortet die Landesregierung und warum?

3. In welcher Form ist Hessen bisher im zuständigen Bund-LänderAusschuss in dieser Frage tätig geworden?

4. Wie wird Hessen im Bundesrat über den baden-württembergischen Antrag abstimmen?

5. Welche eigenen Anträge oder Gesetzesinitiativen zur Reform des Schornsteinfegergesetzes wird Hessen mit welcher Begründung in den Bundesrat einbringen?

6. Wann ist im Bund-Länder-Ausschuss mit einem Abschluss der Verhandlungen über die Reform des Schornsteinfegergesetzes zu rechnen?

7. Welche konkreten Vorschläge hat Hessen, um den Schornsteinfegern für den Fall, dass das Schornsteinfegermonopol fällt, neue Tätigkeitsfelder zu erschließen?