Fachschulen

Die Gastschulbeiträge sind im Amtsblatt des Kultusministeriums veröffentlicht und der Tabelle 7d zu entnehmen (siehe Anlage).

Nicht beinhaltet sind die Kosten auf der Verwaltungsebene (Schulleiterin/ Schuleiter, Staatliche Schulämter, Hessisches Kultusministerium). Schulgelder müssen an den Schulen in freier Trägerschaft entrichtet werden.

Die Höhe des Schulgeldes wird durch die Träger festgelegt. An den Staatlichen Fachschulen fallen keine Schulgelder an.

Frage 11. Wie viele Fachschülerinnen und Fachschüler haben in den letzten zehn Jahren die Möglichkeit der Teilzeitausbildung genutzt (bitte nach Geschlecht differenzieren) und an welchen Schulen/Einrichtungen ist dies in Hessen unter welchen Bedingungen möglich?

Zur Anzahl der Teilzeitstudierenden siehe Tabelle 2 (Anlage). Die Standorte der Teilzeitausbildung an den Fachschulen für Sozialpädagogik in Hessen im Schuljahr 2003/2004 sind in Tabelle 8 (Anlage) dargestellt.

Frage 12. a) Ist die Erzieherinnen- und Erzieherausbildung auch als eine durch das Arbeitsamt finanzierte Umschulung möglich?

b) In welcher Höhe übernimmt das Arbeitsamt welche Kosten?

c) Wie viele Fachschülerinnen und Fachschüler haben diese Möglichkeit in den letzten zehn Jahren genutzt?

d) An welchen Schulen/Einrichtungen wurde dies in Hessen realisiert?

Die Umschulung zur Erzieherin/zum Erzieher erfolgt nach den gültigen Lehrplänen. Ziel ist das erfolgreiche Ablegen der Staatlichen Prüfung. Maßnahmeträger sind die Fachschulen.

Die Zugangsvoraussetzungen sind in § 3 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialpädagogik vom 10. Februar 1999 (ABl. S. 240) in der Fassung vom 27. Januar 2003 (ABl. S. 102) festgelegt.

Weiterbildungskosten sind nach § 81 (1) Sozialgesetzbuch III (SGBIII):

a) Lehrgangskosten,

b) Fahrtkosten,

c) Kosten der auswärtigen Unterbringung und Verpflegung,

d) Kosten für die Betreuung von Kindern.

Bei der Umschulung zur Erzieherin/zum Erzieher können im Einzelfall Leistungen nach den Buchstaben b bis c von den Arbeitsagenturen gewährt werden. Nach den Vorschriften der §§ 153 bis 159 SGB III können die Teilnehmerinnen/Teilnehmer einer Ausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik ein Unterhaltsgeld erhalten.

Die Zahl der Eintritte in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung für Erzieherinnen/Erzieher sind in Tabelle 9 (siehe Anlage) aufgelistet. Für die Eintritte nach Berufskennziffern liegt das Datenmaterial erst ab Juli 1999 vor.

Eine Umschulung zur Erzieherin/zum Erzieher kann grundsätzlich an jeder Fachschule realisiert werden. Für das Jahr 2004 sind im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) nach §§ 77 ff. SGB III folgende Maßnahmen zur Erzieherin/zum Erzieher von den hessischen Arbeitsagenturen geplant: Arbeitsagentur Darmstadt:

1. Alice-Eleonore-Schule, Fachschule für Sozialpädagogik, Darmstadt,

2. Landrat-Gruber-Schule, Dieburg,

3. Berufliche Schulen des Odenwaldkreises, Michelstadt,

4. Berufliche Schule Lampertheim, Lampertheim.

Arbeitsagentur Frankfurt: Berufliche Schulen Berta Jourdan, Frankfurt.

Arbeitsagentur Limburg: Adolf-Reichwein-Schule, Limburg.

Bei den übrigen Arbeitsagenturen in Hessen sind entweder die Träger noch nicht bekannt, oder es finden keine Maßnahmen zur Erzieherin/zum Erzieher statt. Im Jahr 2003 fanden von den Arbeitsagenturen anerkannte Maßnahmen zur Erzieherin/zum Erzieher an folgenden Schulen in Hessen statt: Arbeitsagentur Darmstadt:

- Landrat-Gruber-Schule, Dieburg,

- Berufliche Schulen des Odenwaldkreises, Michelstadt,

- Alice-Eleonoren-Schule, Darmstadt,

- Berufliche Schulen Lampertheim, Lampertheim.

Arbeitsagentur Frankfurt:

- Ketteler-La-Roche-Schule, Oberursel,

- Berufliche Schulen Berta Jourdan, Frankfurt.

Arbeitsagentur Gießen:

- Aliceschulen, Gießen,

- Vogelsbergschule, Lauterbach,

- Wingertschule, Friedberg.

Arbeitsagentur Hanau:

- Eugen-Kaiser-Schule, Hanau,

- Berufliche Schulen des Main-Kinzig-Kreises, Gelnhausen.

Arbeitsagentur Korbach:

- Ev. Fröbelseminar, Kassel-Wilhelmshöhe.

Arbeitsagentur Marburg:

- Käthe-Kollwitz-Schule, Marburg,

- Berufliche Schulen des Schwalm-Eder-Kreises, Schwalmstadt,

- Hephata-Ausbildung, Schwalmstadt.

Arbeitsagentur Wetzlar:

- Käthe-Kollwitz-Schule, Wetzlar.

Arbeitsagentur Wiesbaden: Louise-Schröder-Schule, Wiesbaden.

Frage 13. a) Sind in den letzten zehn Jahren an den hessischen Fachschulen Fachschülerinnen und Fachschüler nach § 10 der Verordnung von der weiteren Ausbildung ausgeschlossen worden?

b) Falls ja, wie viele und warum?

Die Erhebung der Daten bei den Fachschulen für Sozialpädagogik in Hessen aufgrund der Bestimmungen aus § 10 der Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung an den Fachschulen für Sozialpädagogik vom 10. Februar 1999 (ABl. 3/99), S. 240, in der Fassung vom 27. Januar 2003 erbrachte das folgende Bild: Siehe Tabelle 10 (Anlage). Gründe für den Ausschluss nach § 10 Abs. 2 der Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung an den Fachschulen für Sozialpädagogik vom 10. Februar 1999 (ABl. 3/99), S. 240, in der Fassung vom 27. Januar 2003 sind mangelnde Eignung, Leistungsdefizite, Unterrichtsversäumnisse, Mängel in der fachpraktischen Ausbildung.

Unabhängig von der tatsächlich geringen Zahl der Ausschlüsse verleiht dieser Abschnitt der Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung an den Fachschulen für Sozialpädagogik vom 10. Februar 1999 (ABl. 3/99), S. 240, in der Fassung vom 27. Januar 2003 den gegebenenfalls stattfindenden Beratungsgesprächen die notwendige Ernsthaftigkeit.

Frage 14. Wie viele Fachschülerinnen und Fachschüler haben in den letzten zehn Jahren die hessischen Fachschulen für Sozialpädagogik ohne Abschluss verlassen?

Die Angaben sind der Tabelle 11 zu entnehmen (Anlage).

Fort- und Weiterbildung für Erzieherinnen und Erzieher Frage 15. Wie viele Angebote an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen gibt es speziell für Erzieherinnen und Erzieher in Hessen derzeit jährlich und welche inhaltlichen Schwerpunkte haben diese?

Die Gesamtzahl der Angebote in Hessen war nicht zu ermitteln. Aus den verschiedenen Rückmeldungen können folgende Erkenntnisse gezogen werden:

- Die Landkreise machten keine Angaben zu Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.

- Bei den Städten wurden unterschiedliche Angaben gemacht. Eine Sonderstatusstadt bietet ihren Erzieherinnen 40 Fortbildungstage mit aktuellen Schwerpunkten sowie Teamfortbildung und Supervision an. Fünf Städte geben eigene Fortbildungsprogramme heraus und führen jeweils zehn bis zwölf Maßnahmen durch. Im Mittelpunkt stehen folgende Themen:

- Coaching,

- Bildungsauftrag der Kitas,

- Projektarbeit,

- Anleitung von Erzieherinnen im Anerkennungsjahr,

- Pubertät,

- Gesprächsführung,

- Sprachförderung,

- Öffentlichkeitsarbeit,

- Elternarbeit,

- Umgang mit sozial auffälligen Kindern,

- Ernährungsphysiologische Aspekte bei der Gestaltung der KitaMenüs,

- Entwicklung und Umsetzung pädagogischer Konzepte,

- Konfliktbewältigung im Team,

- Veranstaltungsreihe "Offen für Prävention",

- Interkulturelle Bildung,

- Wahrnehmungsstörungen im Kleinkindalter,

- Kaufmännische Buchführung,

- Umgang mit PC,

- Qualitätsmanagement.

- Im Rahmen des Landesprogramms zur Förderung der Deutschkenntnisse bei Kindern im Kindergartenalter wurden bisher rund 3.500 Erzieherinnen und Erzieher als Sprachvermittler/innen fortgebildet.

- Die evangelischen Kirchen (Evangelische Kirche von KurhessenWaldeck/Evangelische Kirche in Hessen und Nassau) führen 30 bzw. 45 teilweise auch Langzeitfortbildungen an.

- Bei den Wohlfahrtsverbänden (für die katholischen Kirchen führen die Diözesan-Caritasverbände die Maßnahmen durch) werden jeweils zwischen 20 und 40 Angebote jährlich gemacht, die sich befassen mit

- Führen, Delegieren, Beraten,

- Bilden, Lernen, Forschen,

- Integration,

- Bewegung, Entspannung, Kreativität,

- Schulkinderbetreuung,

- Hauswirtschaft,

- Trägerschulung,

- Leben und Glauben.