Konzentration der Beihilfestellen und Einführung eines Dokumentenmanagementsystems bei der Beihilfebearbeitung

Die Landesregierung wird ersucht, im Innenausschuss über folgenden Gegenstand zu berichten

1. Wie viele Beihilfeanträge wurden in den Jahren 2000, 2001, 2002 und 2003 von den Beihilfestellen

a) beim Regierungspräsidium Darmstadt,

b) beim Regierungspräsidium Gießen,

c) beim Regierungspräsidium Kassel,

d) beim Präsidium für Technik und Logistik,

e) beim Finanzamt Michelstadt,

f) beim OLG Frankfurt am Main - Sozialabteilung in Hünfeld,

g) bei den Universitäten in Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen und Kassel bearbeitet?

2. Wie viele Bedienstete sind bei den jeweiligen in Frage 1 genannten Beihilfestellen beschäftigt?

3. Wie lange hat die durchschnittliche Bearbeitung von Beihilfeanträgen in den Jahren 2000, 2001, 2002 und 2003 in den Beihilfestellen

a) beim Regierungspräsidium Darmstadt,

b) beim Regierungspräsidium Gießen,

c) beim Regierungspräsidium Kassel,

d) beim Präsidium für Technik und Logistik,

e) beim Finanzamt Michelstadt,

f) beim OLG Frankfurt am Main - Sozialabteilung in Hünfeld,

g) bei den Universitäten in Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen und Kassel jeweils gedauert?

4. In welchem Umfang plant die Landesregierung eine Zusammenlegung der vorgenannten Beihilfestellen?

5. Was geschieht mit den durch die Verlagerung der Beihilfebearbeitung betroffenen

a) Beamtinnen und Beamten,

b) unbefristet beschäftigten Angestellten,

c) befristet Beschäftigten in den einzelnen Beihilfestellen?

6. An welchen Standorten der Beihilfestellen sollen zukünftig die Beihilfeanträge unter Einsatz eines elektronischen Dokumentenmanagementsystems bearbeitet werden?

7. Wie begründet die Landesregierung die in Frage 6 angesprochene Auswahlentscheidung?

8. Ist es zutreffend, dass die Beihilfestelle des Regierungspräsidiums Darmstadt im Verhältnis zu den anderen Regierungspräsidien und der Hünfelder Sozialabteilung des OLG Frankfurt am Main die kostengünstigste und am effektivsten arbeitende Beihilfestelle des Landes ist?

Wenn nein, wie hoch sind die Personalkosten pro Beihilfeantrag in den genannten Beihilfestellen in den Jahren 2000, 2001, 2002 und 2003 gewesen?

9. Aus welchen Gründen soll die Beihilfestelle beim Regierungspräsidium Darmstadt nicht in das Projekt zur Anwendung des elektronischen Dokumentenmanagements einbezogen werden?

10. Welche Folgen sind mit der Nichteinbeziehung der Beihilfestelle beim Regierungspräsidium Darmstadt in das vorgenannte Projekt für den Standort Darmstadt

a) mittelfristig,

b) langfristig verbunden?

11. Welche Arbeitsschritte und welcher Aufwand sind notwendig, wenn künftig Beihilfebelege eingescannt werden sollen?

12. Welche Vorteile soll nach Auffassung der Landesregierung das Einscannen von Belegen der in Papierform eingereichten Beihilfeanträge für die Antragsbearbeitung bringen?

13. Auf welcher Grundlage kam die mit dem Projekt betraute Beratungsfirma Zöller zu dem Ergebnis, dass die Einführung der Einscanntechnik bei der Beihilfebearbeitung zu einem zusätzlichen Personalbedarf führen wird?

14. Wie gedenkt die Landesregierung den von der mit der Umsetzung der Einführung des Dokumentenmanagementsystems betrauten Projektgruppe ebenfalls festgestellten personellen Mehrbedarf von ca. 15 v.H. zu decken?

15. Wie hoch sind die Kosten, die mit der Einführung des Dokumentenmanagements bei den Beihilfestellen verbunden sind - dargestellt nach Beratungskosten, Anschaffungskosten für technische Einrichtungen, Schulungskosten und Kosten für technische Unterstützung?

16. Wie hoch sind die Kosten, die durch die Neustrukturierung der Beihilfestellen und durch die an den einzelnen Standorten zusätzlich zu schaffende Infrastruktur entstehen?

17. Wie hoch ist die fiktive Einsparerwartung, die sich durch die Einführung des Dokumentenmanagements in den Beihilfestellen ergeben soll?